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Amtsblatt - Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus

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KWMBl II Nr. 3/2003 337<br />

– Ökophysiologie der Pflanzen <strong>und</strong> Vegetationsökologie,<br />

– Pharmazeutische Biologie,<br />

– Tierökologie <strong>und</strong> Tropenbiologie,<br />

– Verhaltensphysiologie <strong>und</strong> Soziobiologie,<br />

– Zell- <strong>und</strong> Entwicklungsbiologie.<br />

3Als eines der beiden Nebenfächer kann außerdem<br />

gewählt werden:<br />

Virologie <strong>und</strong><br />

Immunbiologie<br />

Physiologische<br />

Chemie<br />

als Äquivalent für Mikrobiologie,<br />

als Äquivalent für Biochemie,<br />

Humangenetik als Äquivalent für Genetik.<br />

4Eine Kombination des Faches Neurobiologie sowohl<br />

mit dem Fach Genetik als auch mit dem Fach<br />

Verhaltensphysiologie <strong>und</strong> Soziobiologie ist nicht<br />

möglich, unabhängig davon, welches der Fächer<br />

als Hauptfach gewählt wird. 5 Auf Antrag kann der<br />

Prüfungsausschuß ein Fach aus den Bereichen der<br />

Mathematik, der Informatik, der Naturwissenschaften<br />

oder der Medizin als zweites Nebenfach<br />

zulassen, wenn der Studierende darlegt, daß dieses<br />

Fach für sein wissenschaftliches Spezialgebiet oder<br />

seine spätere berufliche Tätigkeit von erheblicher<br />

Bedeutung ist, <strong>und</strong> wenn er eine Erklärung des als<br />

Prüfer vorgesehenen Fachvertreters vorlegt, daß<br />

dieser die Prüfung vornehmen wird <strong>und</strong> mit dem<br />

Studierenden einen Studienplan für das betreffende<br />

Fach vereinbart hat. 6 Der Umfang dieses Studiums<br />

muß dem Umfang des Studiums in einem<br />

biologischen Nebenfach entsprechen. 7 Die vorzulegenden<br />

Leistungsnachweise (Scheine) müssen<br />

vom Prüfungsausschuß bei der Zulassung festgelegt<br />

werden. 8 Dabei ist eine Kombination des Faches<br />

Neurobiologie mit dem Fach Klinische Neurobiologie<br />

oder dem Fach Physiologie (Medizinische<br />

Fakultät) nicht möglich.“

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