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Amtsblatt - Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus

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252<br />

KWMBl II Nr. 3/2003<br />

§12<br />

Prüfungsgesamtnote<br />

Das Gewicht der Endnoten der Fächer des Hauptstudiums<br />

für die Bildung der Prüfungsgesamtnote ergibt<br />

sich aus der Anlage.<br />

§13<br />

Studienfachberatung<br />

Hat ein Student nach zwei Studiensemestern in<br />

den Fächern der Diplom-Vorprüfung nicht mindestens<br />

fünfmal die Endnote „ausreichend“ erzielt, so ist<br />

er verpflichtet, innerhalb seines 3. Fachsemesters auf<br />

Aufforderung den Studienfachberater aufzusuchen.<br />

§14<br />

Prüfungskommission<br />

(1) Es wird eine Prüfungskommission mit 3 Mitgliedern<br />

gebildet.<br />

(2) Der bzw. die Vorsitzende <strong>und</strong> die Mitglieder<br />

werden vom Fachbereichsrat für die Dauer von 3 Jahren<br />

bestellt.<br />

§15<br />

Inkrafttreten<br />

Diese Studien- <strong>und</strong> Prüfungsordnung tritt mit Wirkung<br />

vom 15. März 2002 in Kraft.<br />

Ausgefertigt aufgr<strong>und</strong> des Beschlusses des Senats vom<br />

31. Oktober 2001, einer Entscheidung des Leitungsgremiums<br />

vom 1. Februar 2002 <strong>und</strong> der Genehmigung des Bayerischen<br />

<strong>Staatsministerium</strong>s für Wissenschaft, Forschung <strong>und</strong> Kunst mit<br />

Schreiben vom 16. Januar 02 (XI73-3/313(25/5)-11/57 473).<br />

Aschaffenburg, den 1. Februar 2002<br />

Der Rektor<br />

Professor Dr. W. Diwischek<br />

Diese Studien- <strong>und</strong> Prüfungsordnung für den Diplomstudiengang<br />

Wirtschaftsingenieurwesen an der Fachhochschule<br />

Aschaffenburg wurde am 1. Februar 2002 in der Fachhochschule<br />

Aschaffenburg niedergelegt. Die Niederlegung wurde am<br />

1. Februar 2002 durch Anschlag bekannt gegeben. Tag der Bekanntmachung<br />

ist der 1. Februar 2002.<br />

KWMBl II 2003 S. 250

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