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Amtsblatt - Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus

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250<br />

KWMBl II Nr. 3/2003<br />

(2) Abweichend hiervon gilt Nummer 10 erstmals<br />

für Studierende des Hauptstudiums, die nach dem<br />

Wintersemester 2001/02 das Hauptstudium beginnen.<br />

Ausgefertigt aufgr<strong>und</strong> des Beschlusses des Senats der Universität<br />

Bamberg vom 25. Juli 2001 sowie der Genehmigung des<br />

Bayerischen Staats-ministeriums für Wissenschaft, Forschung<br />

<strong>und</strong> Kunst durch Schreiben vom 24. Januar 2002 Nr. XI/3 –<br />

3/313(15/1)-11/37 960.<br />

Bamberg, den 1. Februar 2002<br />

Prof. Dr. Dr. G. Ruppert<br />

Rektor<br />

Die Satzung wurde am 1. Februar 2002 in der Universität<br />

Bamberg niedergelegt; die Niederlegung wurde am gleichen<br />

Tag durch Anschlag in der Hochschule bekannt gemacht. Tag<br />

der Bekanntmachung ist daher der 1. Februar 2002.<br />

KWMBl II 2003 S. 249<br />

Handeln in Betrieb <strong>und</strong> Gesellschaft in dem Berufsfeld<br />

Wirtschaftsingenieurwesen befähigen.<br />

(2) Das Berufsfeld ist bestimmt durch die Vernetzung<br />

von technischen, wirtschaftlichen <strong>und</strong> sozialen<br />

Aufgaben. Dies erfordert, Strukturen <strong>und</strong> Prozesse in<br />

ihrer Gesamtheit zu sehen sowie die spezialisierten<br />

betrieblichen Kräfte zu koordinieren <strong>und</strong> auf ein gemeinsames<br />

Ziel auszurichten.<br />

(3) Das Studium Wirtschaftsingenieurwesen soll<br />

neben dem Erwerb gezielten Fachwissens die Fähigkeit<br />

schulen, übergreifend Zusammenhänge zu erfassen,<br />

flexibel zu reagieren <strong>und</strong> Menschen zu führen.<br />

Entscheidungsfreudigkeit, Kommunikationsfähigkeit<br />

<strong>und</strong> Kooperationsbereitschaft sollen entwickelt werden.<br />

(4) Darüber hinaus soll die Fähigkeit vermittelt<br />

werden, den schnellen Wandel des technischen Fortschritts<br />

zu erfassen, technische Gestaltungs- <strong>und</strong> Lösungsmöglichkeiten<br />

mitzuentwickeln <strong>und</strong> deren<br />

technische Zweckmäßigkeit zu beurteilen, Technikkonzepte<br />

wirtschaftlich zu bewerten <strong>und</strong> unter Anwendung<br />

wirtschaftswissenschaftlicher Gr<strong>und</strong>sätze<br />

für das Unternehmen zu nutzen sowie die Auswirkung<br />

von Entscheidungen auf das Betriebsgeschehen,<br />

die Mitarbeiter <strong>und</strong> die Umwelt zu erkennen <strong>und</strong><br />

danach verantwortlich zu handeln.<br />

221041.1756-WFK<br />

Studien- <strong>und</strong> Prüfungsordnung<br />

für den Diplomstudiengang<br />

Wirtschaftsingenieurwesen an der<br />

Fachhochschule Aschaffenburg<br />

Vom 1. Februar 2002<br />

Aufgr<strong>und</strong> von Art. 6 Abs. 1, Art. 72 Abs. 1, Art. 81<br />

Abs. 1 <strong>und</strong> Art. 84 Abs. 2 Satz 3 des Bayerischen<br />

Hochschulgesetzes (BayHSchG) erlässt die Fachhochschule<br />

Aschaffenburg folgende Satzung:<br />

§1<br />

Zweck der Studien- <strong>und</strong> Prüfungsordnung<br />

Diese Studien- <strong>und</strong> Prüfungsordnung dient der<br />

Ausfüllung <strong>und</strong> Ergänzung der Rahmenprüfungsordnung<br />

für die Fachhochschulen in Bayern vom 17. Oktober<br />

2001 (BayRS 2210-4-1-4-1-WFK), der Verordnung<br />

über die praktischen Studiensemester an Fachhochschulen<br />

in Bayern vom 3. Dezember 1980 (BayRS<br />

2210-4-1-6-1-K) <strong>und</strong> der Allgemeinen Prüfungsordnung<br />

der Fachhochschule Aschaffenburg vom<br />

14. März 2001 in deren jeweiliger Fassung.<br />

§2<br />

Studienziel<br />

(1) Ziel des Studiums ist es, die Fach-, Methoden-,<br />

Medien- <strong>und</strong> Sozialkompetenz zu vermitteln, die zu<br />

selbständiger Anwendung wissenschaftlicher Erkenntnisse<br />

<strong>und</strong> Verfahren sowie zu verantwortlichem<br />

§3<br />

Aufbau des Studiums<br />

Das Studium gliedert sich in Gr<strong>und</strong>- <strong>und</strong> Hauptstudium.<br />

Das Gr<strong>und</strong>studium umfasst zwei theoretische<br />

Studiensemester. Das Hauptstudium umfasst<br />

vier theoretische <strong>und</strong> zwei praktische Studiensemester.<br />

Die beiden praktischen Studiensemester werden<br />

als fünftes <strong>und</strong> sechstes Studiensemester, d. h. als<br />

praktisches Jahr, geführt.<br />

§4<br />

Vertiefungsrichtungen<br />

Der Studiengang gliedert sich ab dem 7. Studiensemester<br />

in die Vertiefungsrichtungen:<br />

– Produktionstechnik<br />

– Logistik<br />

§5<br />

Fächer <strong>und</strong> Leistungsnachweise<br />

Die Fächer <strong>und</strong> ihre St<strong>und</strong>enzahl, die Art der Lehrveranstaltungen<br />

<strong>und</strong> der Prüfungen sowie der studienbegleitenden<br />

Leistungsnachweise ergeben sich<br />

aus der Anlage zu dieser Satzung.<br />

§6<br />

Studienplan, Studieninhalte<br />

(1) Der zuständige Fachbereich erstellt zur Sicherstellung<br />

des Lehrangebots <strong>und</strong> zur Information der<br />

Studenten einen Studienplan, aus dem sich der Ab-

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