Amtsblatt - Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus
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KWMBl II Nr. 3/2003 261<br />
22 Semesterwochenst<strong>und</strong>en ausgewiesen werden<br />
dürfen,<br />
3. nähere Bestimmungen zu den Leistungs- <strong>und</strong> Teilnahmenachweisen,<br />
4. die Form, Organisation, Ziele <strong>und</strong> Inhalte der praxisbegleitenden<br />
Lehrveranstaltungen (Praxisblöcke).<br />
§12<br />
Englisch <strong>und</strong> Französisch als <strong>Unterricht</strong>ssprache<br />
Alle Lehrveranstaltungen <strong>und</strong> Prüfungen des<br />
Hauptstudiums sowie das Fach Internationales Management<br />
des Gr<strong>und</strong>studiums können ganz oder teilweise<br />
mit Zustimmung des Fachbereichsrates in Englisch<br />
als <strong>Unterricht</strong>s- <strong>und</strong> Prüfungssprache durchgeführt<br />
werden. Dies ist im Studienplan vor Beginn der<br />
Lehrveranstaltungen hochschulöffentlich bekanntzumachen.<br />
Die vorstehende Regelung gilt auch für Französisch,<br />
soweit alle Teilnehmer der betreffenden<br />
Lehrveranstaltung Französisch als Fremdsprache I<br />
gewählt haben.<br />
§13<br />
Zeugnisse<br />
Über die bestandene Diplom-Vorprüfung <strong>und</strong> die<br />
bestandene Diplomprüfung werden Zeugnisse gemäß<br />
den Mustern der Anlage 2 erstellt.<br />
§14<br />
Inkrafttreten, Übergangsbestimmungen<br />
(1) Diese Studien- <strong>und</strong> Prüfungsordnung tritt mit<br />
Wirkung vom 1. Oktober 2000 in Kraft.<br />
(2) Die Studien- <strong>und</strong> Prüfungsordnung gilt für Studenten,<br />
die das Studium nach dem Sommersemester<br />
2000 aufnehmen. Die Regelungen zum Hauptstudium<br />
gelten auch für Studenten, die nach dem Sommersemester<br />
2000 in das Hauptstudium eintreten.<br />
(3) Soweit diese Studien- <strong>und</strong> Prüfungsordnung<br />
nicht gilt, gilt die Studien- <strong>und</strong> Prüfungsordnung für<br />
den Fachhochschulstudiengang Internationales Management<br />
an der Fachhochschule Hof vom 5. Januar<br />
1999 (KWMBl II S. 923); im übrigen tritt sie außer<br />
Kraft.<br />
(4) Die Prüfungsdauer in den Fächern 3, 5, 17, 18<br />
des Gr<strong>und</strong>studiums sowie 1, 2, 10.1.4, 10.1.5, 10.2.4,<br />
10.3.4 <strong>und</strong> 10.4.3 des Hauptstudiums beträgt abweichend<br />
von den Angaben in der Anlage 1 bis einschließlich<br />
des Prüfungszeitraums Sommersemester<br />
2002 nur 60 Minuten.<br />
Ausgefertigt aufgr<strong>und</strong> der Beschlüsse des Senats vom<br />
20. Juni 2001 <strong>und</strong> 4. Februar 2002 sowie der Genehmigung des<br />
Bayerischen <strong>Staatsministerium</strong>s für Wissenschaft, Forschung<br />
<strong>und</strong> Kunst vom 22. Januar 2002 Nr. XI/3-3/313(21/2)-11/55 410/<br />
01.<br />
Hof, den 7. Februar 2002<br />
Prof. Dr. M. Walter<br />
Vizepräsident<br />
Die Studien- <strong>und</strong> Prüfungsordnung für den Diplomstudiengang<br />
Internationales Management an der Fachhochschule Hof<br />
wurde am 7. Februar 2002 in der Fachhochschule Hof niedergelegt.<br />
Die Niederlegung wurde am 7. Februar 2002 durch Anschlag<br />
bekannt gegeben. Tag der Bekanntgabe ist der 7. Februar<br />
2002.<br />
KWMBl II 2003 S. 259