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Amtsblatt - Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus

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KWMBl II Nr. 3/2003 261<br />

22 Semesterwochenst<strong>und</strong>en ausgewiesen werden<br />

dürfen,<br />

3. nähere Bestimmungen zu den Leistungs- <strong>und</strong> Teilnahmenachweisen,<br />

4. die Form, Organisation, Ziele <strong>und</strong> Inhalte der praxisbegleitenden<br />

Lehrveranstaltungen (Praxisblöcke).<br />

§12<br />

Englisch <strong>und</strong> Französisch als <strong>Unterricht</strong>ssprache<br />

Alle Lehrveranstaltungen <strong>und</strong> Prüfungen des<br />

Hauptstudiums sowie das Fach Internationales Management<br />

des Gr<strong>und</strong>studiums können ganz oder teilweise<br />

mit Zustimmung des Fachbereichsrates in Englisch<br />

als <strong>Unterricht</strong>s- <strong>und</strong> Prüfungssprache durchgeführt<br />

werden. Dies ist im Studienplan vor Beginn der<br />

Lehrveranstaltungen hochschulöffentlich bekanntzumachen.<br />

Die vorstehende Regelung gilt auch für Französisch,<br />

soweit alle Teilnehmer der betreffenden<br />

Lehrveranstaltung Französisch als Fremdsprache I<br />

gewählt haben.<br />

§13<br />

Zeugnisse<br />

Über die bestandene Diplom-Vorprüfung <strong>und</strong> die<br />

bestandene Diplomprüfung werden Zeugnisse gemäß<br />

den Mustern der Anlage 2 erstellt.<br />

§14<br />

Inkrafttreten, Übergangsbestimmungen<br />

(1) Diese Studien- <strong>und</strong> Prüfungsordnung tritt mit<br />

Wirkung vom 1. Oktober 2000 in Kraft.<br />

(2) Die Studien- <strong>und</strong> Prüfungsordnung gilt für Studenten,<br />

die das Studium nach dem Sommersemester<br />

2000 aufnehmen. Die Regelungen zum Hauptstudium<br />

gelten auch für Studenten, die nach dem Sommersemester<br />

2000 in das Hauptstudium eintreten.<br />

(3) Soweit diese Studien- <strong>und</strong> Prüfungsordnung<br />

nicht gilt, gilt die Studien- <strong>und</strong> Prüfungsordnung für<br />

den Fachhochschulstudiengang Internationales Management<br />

an der Fachhochschule Hof vom 5. Januar<br />

1999 (KWMBl II S. 923); im übrigen tritt sie außer<br />

Kraft.<br />

(4) Die Prüfungsdauer in den Fächern 3, 5, 17, 18<br />

des Gr<strong>und</strong>studiums sowie 1, 2, 10.1.4, 10.1.5, 10.2.4,<br />

10.3.4 <strong>und</strong> 10.4.3 des Hauptstudiums beträgt abweichend<br />

von den Angaben in der Anlage 1 bis einschließlich<br />

des Prüfungszeitraums Sommersemester<br />

2002 nur 60 Minuten.<br />

Ausgefertigt aufgr<strong>und</strong> der Beschlüsse des Senats vom<br />

20. Juni 2001 <strong>und</strong> 4. Februar 2002 sowie der Genehmigung des<br />

Bayerischen <strong>Staatsministerium</strong>s für Wissenschaft, Forschung<br />

<strong>und</strong> Kunst vom 22. Januar 2002 Nr. XI/3-3/313(21/2)-11/55 410/<br />

01.<br />

Hof, den 7. Februar 2002<br />

Prof. Dr. M. Walter<br />

Vizepräsident<br />

Die Studien- <strong>und</strong> Prüfungsordnung für den Diplomstudiengang<br />

Internationales Management an der Fachhochschule Hof<br />

wurde am 7. Februar 2002 in der Fachhochschule Hof niedergelegt.<br />

Die Niederlegung wurde am 7. Februar 2002 durch Anschlag<br />

bekannt gegeben. Tag der Bekanntgabe ist der 7. Februar<br />

2002.<br />

KWMBl II 2003 S. 259

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