Amtsblatt - Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus
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KWMBl II Nr. 3/2003<br />
221021.0256-WFK<br />
Studienordnung<br />
für den Diplom-Studiengang<br />
Betriebswirtschaftslehre an der<br />
Otto-Friedrich-Universität Bamberg<br />
Vom 20. Dezember 2001<br />
Aufgr<strong>und</strong> des Art. 6 in Verbindung mit Art. 72<br />
Abs. 1 des Bayerischen Hochschulgesetzes –<br />
BayHSchG – erlässt die Otto-Friedrich-Universität<br />
Bamberg folgende Studienordnung: * )<br />
Inhaltsverzeichnis<br />
§ 1 Geltungsbereich<br />
§ 2 Studiendauer<br />
§ 3 Studienbeginn<br />
§ 4 Studienvoraussetzungen<br />
§ 5 Ziele des Studiums<br />
§ 6 Studienabschnitte <strong>und</strong> Formen von Lehrveranstaltungen<br />
§ 7 Studieninhalte <strong>und</strong> Gliederung des Gr<strong>und</strong>studiums<br />
§ 8 Studieninhalte <strong>und</strong> Gliederung des Hauptstudiums<br />
§ 9 Studienpläne<br />
§ 10 Prüfungen<br />
§ 11 Anerkennung von Studienleistungen<br />
§ 12 Fachstudienberatung<br />
§ 13 Schlußbestimmung<br />
§ 14 Inkrafttreten<br />
ANHANG I: Gliederung des Gr<strong>und</strong>studiums <strong>und</strong><br />
zu erbringende Prüfungsleistungen<br />
ANHANG II: Gliederung des Hauptstudiums <strong>und</strong> zu<br />
erbringende Prüfungsleistungen<br />
ANHANG III: Wahlpflichtfächer in der Diplomprüfung<br />
§1<br />
Geltungsbereich<br />
Die vorliegende Studienordnung beschreibt auf<br />
der Gr<strong>und</strong>lage der geltenden Allgemeinen Prüfungsordnung<br />
für die wirtschaftswissenschaftlichen Diplom-Studiengänge<br />
<strong>und</strong> der Fachprüfungsordnung<br />
für den Diplom-Studiengang Betriebswirtschaftslehre<br />
sowie der Praktikumsordnung für die Diplom-Studiengänge<br />
Betriebswirtschaftslehre, Volkswirtschaftslehre<br />
<strong>und</strong> Europäische Wirtschaft an der Otto-Friedrich-Universität<br />
Bamberg in der jeweils geltenden<br />
Fassung Ziele, Inhalte <strong>und</strong> Verlauf des Studiums der<br />
Betriebswirtschaftslehre an der Fakultät Sozial- <strong>und</strong><br />
* ) Mit allen im Text verwendeten Personenbezeichnungen sind<br />
stets beide Geschlechter gemeint.<br />
Wirtschaftswissenschaften der Otto-Friedrich-Universität<br />
Bamberg.<br />
§2<br />
Studiendauer<br />
Die Studiendauer beträgt einschließlich der Diplomprüfung<br />
acht Semester (Regelstudienzeit). Geringfügige<br />
Überschreitungen der Regelstudienzeit,<br />
die sich aus dem Ablauf des Prüfungsverfahrens ergeben,<br />
sind zulässig.<br />
§3<br />
Studienbeginn<br />
Das Studium kann zum Wintersemester oder zum<br />
Sommersemester aufgenommen werden. Die Studienpläne<br />
sind primär auf einen Studienbeginn zum<br />
Wintersemester ausgelegt.<br />
§4<br />
Studienvoraussetzungen<br />
(1) Studienvoraussetzung ist die allgemeine Hochschulreife<br />
oder die einschlägige fachgeb<strong>und</strong>ene<br />
Hochschulreife. Darüber hinaus bestehen keine weiteren<br />
bildungsbezogenen Studienvoraussetzungen.<br />
(2) Allgemeine Voraussetzungen für ein erfolgreiches<br />
Studium sind gute Deutsch-, Englisch- <strong>und</strong> Mathematikkenntnisse.<br />
Unzureichende Kenntnisse sind<br />
während des Gr<strong>und</strong>studiums zu ergänzen.<br />
(3) Während des Studiums ist ein fachspezifisches,<br />
auf das Berufsfeld des Diplomkaufmanns bzw. der Diplomkauffrau<br />
ausgerichtetes Praktikum abzuleisten.<br />
Die Einzelheiten regelt die Praktikumsordnung für<br />
die Diplom-Studiengänge Betriebswirtschaftslehre,<br />
Volkswirtschaftslehre <strong>und</strong> Europäische Wirtschaft in<br />
der jeweils geltenden Fassung.<br />
§5<br />
Ziele des Studiums<br />
(1) Das Studium der Betriebswirtschaftslehre soll<br />
die Fähigkeit vermitteln, betriebswirtschaftliche Probleme<br />
zu erkennen <strong>und</strong> sachgerecht darzustellen, sie<br />
mit wissenschaftlichen Methoden zu analysieren sowie<br />
selbständig Lösungsmöglichkeiten zu erarbeiten.<br />
Darüber hinaus soll auch die Fähigkeit vermittelt werden,<br />
fachübergreifende Probleme zu erkennen <strong>und</strong><br />
mögliche Beiträge der Betriebswirtschaftslehre zur<br />
Lösung solcher Probleme zu entwickeln.<br />
(2) Das Studium soll auf diese Weise auf vielfältige<br />
berufliche Einsatzmöglichkeiten vorbereiten <strong>und</strong> im<br />
späteren Berufsleben zum Wechsel zwischen Funktionen<br />
<strong>und</strong> Branchen befähigen. Es soll die Bereitschaft<br />
<strong>und</strong> Fähigkeit zu Flexibilität <strong>und</strong> Mobilität fördern,<br />
weil sich angesichts laufender Strukturwandlungen<br />
in allen Bereichen der Wirtschaft inhaltlich genau<br />
bestimmte, enge Tätigkeitsfelder für den Diplomkaufmann<br />
bzw. die Diplomkauffrau weder für die Gegenwart<br />
scharf abgrenzen noch für die Zukunft ein-