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Amtsblatt - Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus

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KWMBl II Nr. 3/2003<br />

221021.0256-WFK<br />

Studienordnung<br />

für den Diplom-Studiengang<br />

Betriebswirtschaftslehre an der<br />

Otto-Friedrich-Universität Bamberg<br />

Vom 20. Dezember 2001<br />

Aufgr<strong>und</strong> des Art. 6 in Verbindung mit Art. 72<br />

Abs. 1 des Bayerischen Hochschulgesetzes –<br />

BayHSchG – erlässt die Otto-Friedrich-Universität<br />

Bamberg folgende Studienordnung: * )<br />

Inhaltsverzeichnis<br />

§ 1 Geltungsbereich<br />

§ 2 Studiendauer<br />

§ 3 Studienbeginn<br />

§ 4 Studienvoraussetzungen<br />

§ 5 Ziele des Studiums<br />

§ 6 Studienabschnitte <strong>und</strong> Formen von Lehrveranstaltungen<br />

§ 7 Studieninhalte <strong>und</strong> Gliederung des Gr<strong>und</strong>studiums<br />

§ 8 Studieninhalte <strong>und</strong> Gliederung des Hauptstudiums<br />

§ 9 Studienpläne<br />

§ 10 Prüfungen<br />

§ 11 Anerkennung von Studienleistungen<br />

§ 12 Fachstudienberatung<br />

§ 13 Schlußbestimmung<br />

§ 14 Inkrafttreten<br />

ANHANG I: Gliederung des Gr<strong>und</strong>studiums <strong>und</strong><br />

zu erbringende Prüfungsleistungen<br />

ANHANG II: Gliederung des Hauptstudiums <strong>und</strong> zu<br />

erbringende Prüfungsleistungen<br />

ANHANG III: Wahlpflichtfächer in der Diplomprüfung<br />

§1<br />

Geltungsbereich<br />

Die vorliegende Studienordnung beschreibt auf<br />

der Gr<strong>und</strong>lage der geltenden Allgemeinen Prüfungsordnung<br />

für die wirtschaftswissenschaftlichen Diplom-Studiengänge<br />

<strong>und</strong> der Fachprüfungsordnung<br />

für den Diplom-Studiengang Betriebswirtschaftslehre<br />

sowie der Praktikumsordnung für die Diplom-Studiengänge<br />

Betriebswirtschaftslehre, Volkswirtschaftslehre<br />

<strong>und</strong> Europäische Wirtschaft an der Otto-Friedrich-Universität<br />

Bamberg in der jeweils geltenden<br />

Fassung Ziele, Inhalte <strong>und</strong> Verlauf des Studiums der<br />

Betriebswirtschaftslehre an der Fakultät Sozial- <strong>und</strong><br />

* ) Mit allen im Text verwendeten Personenbezeichnungen sind<br />

stets beide Geschlechter gemeint.<br />

Wirtschaftswissenschaften der Otto-Friedrich-Universität<br />

Bamberg.<br />

§2<br />

Studiendauer<br />

Die Studiendauer beträgt einschließlich der Diplomprüfung<br />

acht Semester (Regelstudienzeit). Geringfügige<br />

Überschreitungen der Regelstudienzeit,<br />

die sich aus dem Ablauf des Prüfungsverfahrens ergeben,<br />

sind zulässig.<br />

§3<br />

Studienbeginn<br />

Das Studium kann zum Wintersemester oder zum<br />

Sommersemester aufgenommen werden. Die Studienpläne<br />

sind primär auf einen Studienbeginn zum<br />

Wintersemester ausgelegt.<br />

§4<br />

Studienvoraussetzungen<br />

(1) Studienvoraussetzung ist die allgemeine Hochschulreife<br />

oder die einschlägige fachgeb<strong>und</strong>ene<br />

Hochschulreife. Darüber hinaus bestehen keine weiteren<br />

bildungsbezogenen Studienvoraussetzungen.<br />

(2) Allgemeine Voraussetzungen für ein erfolgreiches<br />

Studium sind gute Deutsch-, Englisch- <strong>und</strong> Mathematikkenntnisse.<br />

Unzureichende Kenntnisse sind<br />

während des Gr<strong>und</strong>studiums zu ergänzen.<br />

(3) Während des Studiums ist ein fachspezifisches,<br />

auf das Berufsfeld des Diplomkaufmanns bzw. der Diplomkauffrau<br />

ausgerichtetes Praktikum abzuleisten.<br />

Die Einzelheiten regelt die Praktikumsordnung für<br />

die Diplom-Studiengänge Betriebswirtschaftslehre,<br />

Volkswirtschaftslehre <strong>und</strong> Europäische Wirtschaft in<br />

der jeweils geltenden Fassung.<br />

§5<br />

Ziele des Studiums<br />

(1) Das Studium der Betriebswirtschaftslehre soll<br />

die Fähigkeit vermitteln, betriebswirtschaftliche Probleme<br />

zu erkennen <strong>und</strong> sachgerecht darzustellen, sie<br />

mit wissenschaftlichen Methoden zu analysieren sowie<br />

selbständig Lösungsmöglichkeiten zu erarbeiten.<br />

Darüber hinaus soll auch die Fähigkeit vermittelt werden,<br />

fachübergreifende Probleme zu erkennen <strong>und</strong><br />

mögliche Beiträge der Betriebswirtschaftslehre zur<br />

Lösung solcher Probleme zu entwickeln.<br />

(2) Das Studium soll auf diese Weise auf vielfältige<br />

berufliche Einsatzmöglichkeiten vorbereiten <strong>und</strong> im<br />

späteren Berufsleben zum Wechsel zwischen Funktionen<br />

<strong>und</strong> Branchen befähigen. Es soll die Bereitschaft<br />

<strong>und</strong> Fähigkeit zu Flexibilität <strong>und</strong> Mobilität fördern,<br />

weil sich angesichts laufender Strukturwandlungen<br />

in allen Bereichen der Wirtschaft inhaltlich genau<br />

bestimmte, enge Tätigkeitsfelder für den Diplomkaufmann<br />

bzw. die Diplomkauffrau weder für die Gegenwart<br />

scharf abgrenzen noch für die Zukunft ein-

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