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Amtsblatt - Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus

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KWMBl II Nr. 3/2003 289<br />

Sem Geisteswissenschaften SWS LF<br />

1–6 Philosophie (Kognitions-, 6 V & HS<br />

Erkenntnis- <strong>und</strong> Wissen-<br />

oder PS<br />

schaftstheorie, Praktische<br />

Philosophie)<br />

Mediengeschichte/ 4 V & PS<br />

Medienkultur<br />

Medienethik (Print, Film, 4 PS & HS<br />

Video, TV, Internet)<br />

Medienrecht 2 V<br />

In den genannten Fächern des Nebenfachsbereichs<br />

können sich die Studenten Veranstaltungen ihrem Interesse<br />

entsprechend aus den angeführten Fächern<br />

der Sozial- <strong>und</strong> Geisteswissenschaften aussuchen.<br />

(4) Das Berufspraktikum dauert mindestens 2 Monate<br />

in Firmen <strong>und</strong> Institutionen im Medienbereich.<br />

(5) Die Bachelorarbeit soll aus dem Kernbereich<br />

gewählt werden <strong>und</strong> zeigen, dass der Kandidat in der<br />

Lage ist, ein praxisorientiertes Problem selbstständig<br />

methodisch zu bearbeiten.<br />

§7<br />

Studienabschnitte<br />

(1) Das Studium umfasst 6 Semester inklusive drei<br />

Monate für die Erstellung der Bachelorarbeit (Regelstudienzeit).<br />

(2) Die Gesamtzahl an Pflichtsemesterwochenst<strong>und</strong>en<br />

für das Bachelorstudium beträgt 92, die sich<br />

auf die einzelnen Prüfungsbereiche wie folgt verteilen:<br />

Kernbereich 58<br />

Nebenfachbereich 34<br />

Berufspraktikum<br />

Bachelorarbeit<br />

Die genaue Angabe <strong>und</strong> Aufteilung der Semesterwochenst<strong>und</strong>en<br />

auf Pflichtveranstaltungen erfolgt,<br />

gegliedert nach Semestern, im jährlich bekannt zu<br />

gebenden Studienplan (§ 9).<br />

(3) Die Veranstaltungen sollen so gestaltet werden,<br />

dass studienbegleitende Prüfungen möglich<br />

sind.<br />

§8<br />

Board<br />

(1) Das Board ist zuständig für alle ihm vom Fachbereichsrat<br />

übertragenen Angelegenheiten des Studiengangs.<br />

Zu seinen Kernaufgaben gehören die Koordination<br />

der Veranstaltungen im Studienplan (§ 9)<br />

<strong>und</strong> die Studienberatung (§ 10). Das Board soll seine<br />

Beratungen <strong>und</strong> Entscheidungen auf Angelegenheiten<br />

von gr<strong>und</strong>sätzlicher Bedeutung beschränken. Die<br />

16<br />

Zuständigkeiten des Prüfungsausschusses bleiben<br />

unberührt.<br />

(2) Das Board besteht aus drei Mitgliedern, die die<br />

drei Kernfächer des Studiengangs (Medienpädagogik,<br />

Kommunikationswissenschaft <strong>und</strong> Medieninformatik)<br />

vertreten. Der Fachbereichsrat der Philosophisch-Sozialwissenschaftlichen<br />

Fakultät ernennt die<br />

Mitglieder des Boards für die Dauer von zwei Jahren.<br />

(3) Das Board wählt einen Sprecher, der die Beschlüsse<br />

des Boards vertritt <strong>und</strong> die laufenden Geschäfte<br />

des Studiengangs sowie die ihm vom Board<br />

zugewiesenen Angelegenheiten in eigener Zuständigkeit<br />

führt.<br />

§9<br />

Studienplan<br />

Der Studienplan gibt Empfehlungen für den Studienaufbau<br />

<strong>und</strong> enthält:<br />

1. Bezeichnung, Themenkreis, ausführliche Beschreibung<br />

<strong>und</strong> Credit Points der Lehrveranstaltungen,<br />

2. Angabe des Fachsemesters, für welches die einzelnen<br />

Lehrveranstaltungen empfohlen werden,<br />

3. Zahl der Semesterwochenst<strong>und</strong>en, Credit Points<br />

<strong>und</strong> Lehrveranstaltungsarten je Prüfungsbereich,<br />

4. Angabe der Veranstaltungen im Kern- <strong>und</strong> Nebenfachbereich.<br />

§10<br />

Studienfachberatung<br />

Es wird eine Studienfachberatung durchgeführt,<br />

auf die im Personen- <strong>und</strong> Studienverzeichnis <strong>und</strong> am<br />

schwarzen Brett hingewiesen wird. Die Studienfachberatung<br />

soll insbesondere nach nicht bestandenen<br />

Prüfungsmodulen, bei Wechsel der Hochschule <strong>und</strong><br />

vor der Wahl der Veranstaltungen des Wahlpflichtbereichs<br />

in Anspruch genommen werden.<br />

§11<br />

Inkrafttreten<br />

Die Studienordnung tritt mit Wirkung vom 1. Oktober<br />

2001 in Kraft.<br />

Ausgefertigt aufgr<strong>und</strong> der Beschlüsse des Senats der Universität<br />

Augsburg vom 27. Juni 2001 <strong>und</strong> vom 30. Januar 2002<br />

<strong>und</strong> nach ordnungsgemäßer Durchführung des Anzeigeverfahrens<br />

gemäß Art. 72 Abs. 3 BayHSchG (Anzeige der Satzung<br />

durch Schreiben vom 4. Juli 2001, Az. L–172, Schreiben des<br />

Bayerischen <strong>Staatsministerium</strong>s für Wissenschaft, Forschung<br />

<strong>und</strong> Kunst vom 14. November 2001 Nr. X/4-10b/51 091).<br />

Augsburg, den 12. Februar 2002<br />

I. V.<br />

Prof. Dr. Thomas M. Scheerer<br />

Prorektor

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