Amtsblatt - Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus
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KWMBl II Nr. 3/2003<br />
221041.1156-WFK<br />
Studien- <strong>und</strong> Prüfungsordnung<br />
für den Diplomstudiengang Elektro- <strong>und</strong><br />
Informationstechnik an der Fachhochschule<br />
Amberg-Weiden<br />
Vom 15. Februar 2002<br />
Aufgr<strong>und</strong> von Art. 6 Abs. 1, 72 Abs. 1, 81 Abs. 1<br />
<strong>und</strong> 84 Abs. 2 Satz3 des Bayerischen Hochschulgesetzes<br />
(BayHSchG) erlässt die Fachhochschule Amberg-<br />
Weiden folgende Satzung.<br />
§1<br />
Zweck der Studien- <strong>und</strong> Prüfungsordnung<br />
Die Studien- <strong>und</strong> Prüfungsordnung dient der Ausfüllung<br />
<strong>und</strong> Ergänzung der Rahmenprüfungsordnung<br />
für die Fachhochschulen (RaPO) vom 17. Oktober<br />
2001 (BayRS 2210-4-1-4-1-WFK) <strong>und</strong> der Verordnung<br />
über die praktischen Studiensemester an den Fachhochschulen<br />
in Bayern vom 3. Dezember 1980 (BayRS<br />
2210-4-1-6-1-WFK) in der jeweils gültigen Fassung.<br />
§2<br />
Studienziel<br />
(1) Der Diplomstudiengang Elektro- <strong>und</strong> Informationstechnik<br />
hat das Ziel, durch praxisorientierte Lehre<br />
eine auf der Gr<strong>und</strong>lage wissenschaftlicher Erkenntnisse<br />
<strong>und</strong> Methoden beruhende Ausbildung zu<br />
vermitteln, die zu einer eigenverantwortlichen Berufstätigkeit<br />
als Ingenieur auf dem Gebiet der Elektro-<br />
<strong>und</strong> Informationstechnik befähigt. Die Studierenden<br />
sollen dabei in die Lage versetzt werden, wesentliche<br />
Zusammenhänge zu erkennen <strong>und</strong> dem rasch<br />
fortschreitenden Stand der Technik auch weiterhin<br />
gerecht werden zu können. Die Ausbildung soll ferner<br />
dazu befähigen, die Auswirkungen der Elektro- <strong>und</strong><br />
Informationstechnik auf Umwelt <strong>und</strong> Gesellschaft zu<br />
erkennen <strong>und</strong> verträglich zu gestalten.<br />
(2) Fächerübergreifend soll das Studium darüber<br />
hinaus das „Denken in Systemen“ schulen, kreatives<br />
<strong>und</strong> eigenverantwortliches Arbeiten fördern sowie<br />
zum lebenslangen Lernen befähigen <strong>und</strong> ermutigen.<br />
<strong>und</strong> ab dem 7. Studiensemester die Studienschwerpunkte<br />
Allgemeine Elektrotechnik sowie Energie<strong>und</strong><br />
Automatisierungstechnik geführt. Der Studienschwerpunkt<br />
Multimediatechnik ist bis zum Ende des<br />
4. Fachsemesters, die Studienschwerpunkte Allgemeine<br />
Elektrotechnik sowie Energie- <strong>und</strong> Automatisierungstechnik<br />
sind bis zum Ende des 5. Fachsemesters<br />
zu wählen. Das Hauptstudium wird mit der Diplomprüfung<br />
abgeschlossen.<br />
§4<br />
Fächer <strong>und</strong> Leistungsnachweise<br />
(1) Die Pflichtfächer, ihre St<strong>und</strong>enzahl, die Art der<br />
Lehrveranstaltung, die Prüfungen <strong>und</strong> studienbegleitenden<br />
Leistungsnachweise sind in der Anlage 1 zu<br />
dieser Studien- <strong>und</strong> Prüfungsordnung festgelegt. Die<br />
entsprechenden Regelungen für die allgemeinwissenschaftlichen,<br />
fach- <strong>und</strong> schwerpunktspezifischen<br />
Wahlpflichtfächer ergeben sich aus dem Studienplan.<br />
(2) Alle Studienfächer sind entweder Pflichtfächer,<br />
Wahlpflichtfächer oder Wahlfächer.<br />
1. Pflichtfächer sind die Fächer des Studiengangs, die<br />
für alle Studierenden verbindlich sind.<br />
2. Wahlpflichtfächer sind die Fächer, die einzeln oder<br />
in Gruppen alternativ angeboten werden. Alle Studierenden<br />
müssen unter ihnen nach Maßgabe des<br />
Studienplans eine bestimmte Auswahl treffen. Im<br />
Einzelnen werden unterschieden:<br />
– Allgemeinwissenschaftliche Wahlpflichtfächer<br />
(AW-Fächer), die übergreifende Themen außerhalb<br />
der Studiengänge behandeln,<br />
– Fachspezifische Wahlpflichtfächer (FW-Fächer),<br />
die von allen Studienschwerpunkten eines Studiengangs<br />
gewählt werden können,<br />
– Schwerpunktspezifische Wahlpflichtfächer<br />
(SW-Fächer), die innerhalb eines Studienschwerpunktes<br />
gewählt werden können.<br />
3. Wahlfächer sind Fächer, die für die Erreichung des<br />
Studienziels nicht verbindlich vorgeschrieben sind.<br />
Sie können von den Studierenden aus dem gesamten<br />
Studienangebot der Hochschule sowie der Virtuellen<br />
Hochschule Bayern (VHB) zusätzlich gewählt<br />
werden.<br />
§3<br />
Aufbau des Studiums<br />
(1) Das Studium gliedert sich in Gr<strong>und</strong>- <strong>und</strong><br />
Hauptstudium.<br />
(2) Das Gr<strong>und</strong>studium umfasst drei theoretische<br />
Studiensemester, in die ein betreutes Gr<strong>und</strong>praktikum<br />
integriert ist. Das Gr<strong>und</strong>studium wird mit der Diplom-Vorprüfung<br />
abgeschlossen<br />
(3) Das Hauptstudium umfasst vier theoretische<br />
Studiensemester sowie ein Praxissemester, das als<br />
sechstes Studiensemester geführt wird. Ab dem 5.<br />
Studiensemester werden nach Maßgabe des Studienplans<br />
der Studienschwerpunkt Multimediatechnik<br />
§5<br />
Gr<strong>und</strong>praktikum <strong>und</strong> praktisches Studiensemester<br />
(1) Das Gr<strong>und</strong>praktikum baut auf der fachpraktischen<br />
Ausbildung an der Fachoberschule, Ausbildungsrichtung<br />
Technik, auf <strong>und</strong> umfasst insgesamt 14<br />
Wochen. Diese sind in dem vorlesungsfreien Zeitraum<br />
bis zum Ende des vierten Studiensemesters abzuleisten.<br />
Das Gr<strong>und</strong>praktikum ist integraler Bestandteil<br />
des Gr<strong>und</strong>studiums. Es wird von der Hochschule betreut<br />
<strong>und</strong> durch praxisbegleitende Lehrveranstaltungen<br />
begleitet. Die einzelnen Abschnitte des Gr<strong>und</strong>praktikums<br />
sollen mindestens vier Wochen umfassen.<br />
(2) Das praktische Studiensemester, das als sechstes<br />
Studiensemester geführt wird, umfasst 24 Wochen.