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Amtsblatt - Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus

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298<br />

KWMBl II Nr. 3/2003<br />

221041.1156-WFK<br />

Studien- <strong>und</strong> Prüfungsordnung<br />

für den Diplomstudiengang Elektro- <strong>und</strong><br />

Informationstechnik an der Fachhochschule<br />

Amberg-Weiden<br />

Vom 15. Februar 2002<br />

Aufgr<strong>und</strong> von Art. 6 Abs. 1, 72 Abs. 1, 81 Abs. 1<br />

<strong>und</strong> 84 Abs. 2 Satz3 des Bayerischen Hochschulgesetzes<br />

(BayHSchG) erlässt die Fachhochschule Amberg-<br />

Weiden folgende Satzung.<br />

§1<br />

Zweck der Studien- <strong>und</strong> Prüfungsordnung<br />

Die Studien- <strong>und</strong> Prüfungsordnung dient der Ausfüllung<br />

<strong>und</strong> Ergänzung der Rahmenprüfungsordnung<br />

für die Fachhochschulen (RaPO) vom 17. Oktober<br />

2001 (BayRS 2210-4-1-4-1-WFK) <strong>und</strong> der Verordnung<br />

über die praktischen Studiensemester an den Fachhochschulen<br />

in Bayern vom 3. Dezember 1980 (BayRS<br />

2210-4-1-6-1-WFK) in der jeweils gültigen Fassung.<br />

§2<br />

Studienziel<br />

(1) Der Diplomstudiengang Elektro- <strong>und</strong> Informationstechnik<br />

hat das Ziel, durch praxisorientierte Lehre<br />

eine auf der Gr<strong>und</strong>lage wissenschaftlicher Erkenntnisse<br />

<strong>und</strong> Methoden beruhende Ausbildung zu<br />

vermitteln, die zu einer eigenverantwortlichen Berufstätigkeit<br />

als Ingenieur auf dem Gebiet der Elektro-<br />

<strong>und</strong> Informationstechnik befähigt. Die Studierenden<br />

sollen dabei in die Lage versetzt werden, wesentliche<br />

Zusammenhänge zu erkennen <strong>und</strong> dem rasch<br />

fortschreitenden Stand der Technik auch weiterhin<br />

gerecht werden zu können. Die Ausbildung soll ferner<br />

dazu befähigen, die Auswirkungen der Elektro- <strong>und</strong><br />

Informationstechnik auf Umwelt <strong>und</strong> Gesellschaft zu<br />

erkennen <strong>und</strong> verträglich zu gestalten.<br />

(2) Fächerübergreifend soll das Studium darüber<br />

hinaus das „Denken in Systemen“ schulen, kreatives<br />

<strong>und</strong> eigenverantwortliches Arbeiten fördern sowie<br />

zum lebenslangen Lernen befähigen <strong>und</strong> ermutigen.<br />

<strong>und</strong> ab dem 7. Studiensemester die Studienschwerpunkte<br />

Allgemeine Elektrotechnik sowie Energie<strong>und</strong><br />

Automatisierungstechnik geführt. Der Studienschwerpunkt<br />

Multimediatechnik ist bis zum Ende des<br />

4. Fachsemesters, die Studienschwerpunkte Allgemeine<br />

Elektrotechnik sowie Energie- <strong>und</strong> Automatisierungstechnik<br />

sind bis zum Ende des 5. Fachsemesters<br />

zu wählen. Das Hauptstudium wird mit der Diplomprüfung<br />

abgeschlossen.<br />

§4<br />

Fächer <strong>und</strong> Leistungsnachweise<br />

(1) Die Pflichtfächer, ihre St<strong>und</strong>enzahl, die Art der<br />

Lehrveranstaltung, die Prüfungen <strong>und</strong> studienbegleitenden<br />

Leistungsnachweise sind in der Anlage 1 zu<br />

dieser Studien- <strong>und</strong> Prüfungsordnung festgelegt. Die<br />

entsprechenden Regelungen für die allgemeinwissenschaftlichen,<br />

fach- <strong>und</strong> schwerpunktspezifischen<br />

Wahlpflichtfächer ergeben sich aus dem Studienplan.<br />

(2) Alle Studienfächer sind entweder Pflichtfächer,<br />

Wahlpflichtfächer oder Wahlfächer.<br />

1. Pflichtfächer sind die Fächer des Studiengangs, die<br />

für alle Studierenden verbindlich sind.<br />

2. Wahlpflichtfächer sind die Fächer, die einzeln oder<br />

in Gruppen alternativ angeboten werden. Alle Studierenden<br />

müssen unter ihnen nach Maßgabe des<br />

Studienplans eine bestimmte Auswahl treffen. Im<br />

Einzelnen werden unterschieden:<br />

– Allgemeinwissenschaftliche Wahlpflichtfächer<br />

(AW-Fächer), die übergreifende Themen außerhalb<br />

der Studiengänge behandeln,<br />

– Fachspezifische Wahlpflichtfächer (FW-Fächer),<br />

die von allen Studienschwerpunkten eines Studiengangs<br />

gewählt werden können,<br />

– Schwerpunktspezifische Wahlpflichtfächer<br />

(SW-Fächer), die innerhalb eines Studienschwerpunktes<br />

gewählt werden können.<br />

3. Wahlfächer sind Fächer, die für die Erreichung des<br />

Studienziels nicht verbindlich vorgeschrieben sind.<br />

Sie können von den Studierenden aus dem gesamten<br />

Studienangebot der Hochschule sowie der Virtuellen<br />

Hochschule Bayern (VHB) zusätzlich gewählt<br />

werden.<br />

§3<br />

Aufbau des Studiums<br />

(1) Das Studium gliedert sich in Gr<strong>und</strong>- <strong>und</strong><br />

Hauptstudium.<br />

(2) Das Gr<strong>und</strong>studium umfasst drei theoretische<br />

Studiensemester, in die ein betreutes Gr<strong>und</strong>praktikum<br />

integriert ist. Das Gr<strong>und</strong>studium wird mit der Diplom-Vorprüfung<br />

abgeschlossen<br />

(3) Das Hauptstudium umfasst vier theoretische<br />

Studiensemester sowie ein Praxissemester, das als<br />

sechstes Studiensemester geführt wird. Ab dem 5.<br />

Studiensemester werden nach Maßgabe des Studienplans<br />

der Studienschwerpunkt Multimediatechnik<br />

§5<br />

Gr<strong>und</strong>praktikum <strong>und</strong> praktisches Studiensemester<br />

(1) Das Gr<strong>und</strong>praktikum baut auf der fachpraktischen<br />

Ausbildung an der Fachoberschule, Ausbildungsrichtung<br />

Technik, auf <strong>und</strong> umfasst insgesamt 14<br />

Wochen. Diese sind in dem vorlesungsfreien Zeitraum<br />

bis zum Ende des vierten Studiensemesters abzuleisten.<br />

Das Gr<strong>und</strong>praktikum ist integraler Bestandteil<br />

des Gr<strong>und</strong>studiums. Es wird von der Hochschule betreut<br />

<strong>und</strong> durch praxisbegleitende Lehrveranstaltungen<br />

begleitet. Die einzelnen Abschnitte des Gr<strong>und</strong>praktikums<br />

sollen mindestens vier Wochen umfassen.<br />

(2) Das praktische Studiensemester, das als sechstes<br />

Studiensemester geführt wird, umfasst 24 Wochen.

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