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Amtsblatt - Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus

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KWMBl II Nr. 3/2003 171<br />

Anhang II: Gliederung des Hauptstudiums <strong>und</strong> zu erbringende Prüfungsleistungen<br />

Die Pflichtveranstaltungen sind im einzelnen mit folgenden Semesterwochenst<strong>und</strong>en (SWS) aufgeteilt<br />

(V = Vorlesung, Ü = Übung oder Hauptseminar):<br />

Prüfungsfach Umfang Teilprüfungen(en) Teilprüfungen<br />

SWS<br />

V/Ü PD K M<br />

(1) Allgemeine Betriebswirtschaftslehre<br />

Das Fach „Allgemeine Betriebswirt- 2/1 60 6 6 Strategisches Management<br />

schaftslehre“ist bestanden, wenn in sechs 2/1 60 6 6 Produktions- <strong>und</strong> Logistikmanagement<br />

vom Prüfungskandidaten selbst zu 2/1 60 6 6 Unternehmensbesteuerung <strong>und</strong> -entwicklung<br />

bestimmenden Teilprüfungen jeweils 2/1 60 6 6 Finanzwirtschaftliche Entscheidungstheorie<br />

mindestens die Note „ausreichend“ 2/1 60 6 6 Marketing <strong>und</strong> Umwelt<br />

erzielt wurde. 2/1 60 6 6 Internationalisierung <strong>und</strong> Unternehmensethik<br />

2/1 60 6 6 Wachstumsorientierte Unternehmensgründung<br />

2/1 60 6 6 Technologie- <strong>und</strong> Innovationsmanagement<br />

(2a) Allgemeine Volkswirtschaftslehre<br />

Das Fach „Allgemeine Volkswirtschafts- 2/1 60 6 6 Öffentliche Finanzen 1:<br />

lehre“ ist bestanden, wenn in fünf vom<br />

Einführung in die Finanzwissenschaft<br />

Prüfungskandidaten selbst zu bestim- 2/1 60 6 6 Öffentliche Finanzen 2: Finanzpolitik<br />

menden Teilprüfungen jeweils mindestens 2/1 60 6 6 Einführung in die Internationalen<br />

die Note „ausreichend“ erzielt wurde.<br />

Wirtschaftsbeziehungen<br />

Davon werden die vier besten Teil- 2/1 60 6 6 Konjunktur, Inflation <strong>und</strong> Stabilität<br />

prüfungen im Umfang von vier St<strong>und</strong>en 2/1 60 6 6 Intertemporale Makroökonomik<br />

gewertet, sofern der Student keine andere 2/1 60 6 6 Arbeitsmarkt <strong>und</strong> Beschäftigung<br />

Wahl trifft. 2/1 60 6 6 Einführung in die empirische Makroökonomik<br />

(Ökonometrie I)<br />

2/1 60 6 6 Einführung in die empirische Mikroökonomik<br />

(Ökonometrie II)<br />

2/1 60 6 6 Einkommensverteilung <strong>und</strong><br />

Einkommensumverteilung<br />

2/1 60 6 6 Wachstum <strong>und</strong> Struktur<br />

2/1 60 6 6 Angewandte Mikroökonomik<br />

oder:<br />

(2b)Allgemeine Wirtschaftsinformatik 2/2 90 8 8 Entwicklung betrieblicher Informationssysteme I<br />

2/2 90 8 8 Informationsmanagement<br />

2/2 90 8 8 Büro- <strong>und</strong> Verwaltungsautomation I<br />

oder:<br />

(2c)Allgemeines Wirtschaftsrecht<br />

Das Fach „Allgemeines Wirtschaftsrecht“ 2/– 60 6 6 Gr<strong>und</strong>lagen des Steuerrechts<br />

ist bestanden, wenn in vier vom Prüfungs- 2/– 60 6 6 Gr<strong>und</strong>lagen des europäischen <strong>und</strong><br />

kandidaten selbst zu bestimmenden<br />

internationalen Wirtschaftsrechts<br />

Teilprüfungen jeweils mindestens die 2/– 60 6 6 Gr<strong>und</strong>lagen des privaten Wirtschaftsrechts<br />

Note „ausreichend“ erzielt wurde. 2/– 60 6 6 Gr<strong>und</strong>lagen des öffentlichen Wirtschaftsrechts<br />

2/– 60 6 6 Gr<strong>und</strong>lagen des Arbeitsrechts<br />

–/2 – – – Übung<br />

(3) Wahlpflichtfach der Fächergruppe I 5/7 240 24 24 Schriftliche Teilprüfung(en)<br />

gemäß Anhang III 1 ) 20 12 – 2 ) Mündliche Teilprüfung<br />

(4) Wahlpflichtfach der Fächergruppe II 5/7 240 24 24 Schriftliche Teilprüfung(en)<br />

gemäß Anhang III 1) 20 12 – 2 ) Mündliche Teilprüfung<br />

(5) Wahlpflichtfach der Fächergruppe III 5/7 240 24 24 Schriftliche Teilprüfung(en)<br />

gemäß Anhang III 1 ) 20 12 – 2 ) Mündliche Teilprüfung<br />

(6) Diplomarbeit 36 – 2 ) Diplomarbeit<br />

1 ) Neben den 12 SWS Pflichtveranstaltungen werden darüber hinaus auch noch freiwillige Veranstaltungen in Form von Übungen<br />

<strong>und</strong> Tutorien angeboten.<br />

2 ) Keine zweite Wiederholungsmöglichkeit<br />

SWS = Semesterwochenst<strong>und</strong>en Ü = Übung oder Hauptseminar K, M = Kreditpunkte, Maluspunkte<br />

V = Vorlesung PD = Prüfungsdauer in Minuten

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