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Verantwortlichkeit<br />
Lernarragements gestalten<br />
In keinem der Bildungsgänge, in dem <strong>Lernen</strong> <strong>mit</strong> <strong>Notebooks</strong> stattfindet, hat die Schule die<br />
<strong>Notebooks</strong> der Schülerinnen und Schüler angeschafft. Im Wirtschaftsgymnasium, in der<br />
Wirtschaftsfachschule und in der Höheren Handelsschule sind die <strong>Notebooks</strong> Eigentum der<br />
Schülerinnen und Schüler bzw. deren Eltern. In der Berufsschule gibt es unterschiedliche<br />
Modelle. So haben in den Industrieklassen die Betriebe die <strong>Notebooks</strong> angeschafft oder<br />
aus ihrem Bestand zur Verfügung gestellt, sie sind teilweise Eigentum der Ausbildungsbe-<br />
triebe, teilweise Eigentum der Schülerinnen und Schüler. Dabei haben sich ungeahnte<br />
Probleme aufgetan wie z. B. die Frage, ob es überhaupt möglich ist, dass ein Ausbildungs-<br />
betrieb einem Auszubildenden ein Notebook übereignet, ohne dass dies als geldwerter<br />
Vorteil zu einer Steuerpflicht des Auszubildenden führt. Nicht immer leicht ist es, die Soft-<br />
warelizenzen für diese nicht der Schule gehörenden <strong>Notebooks</strong> als Schullizenzen zu be-<br />
kommen.<br />
In der Versicherungswirtschaft hat es eine Sammelanschaffung der Versicherungen gege-<br />
ben, in den Vollzeitschulformen sind wir als Schule davon abgekommen, Sammelanschaf-<br />
fungen zu versuchen.<br />
In allen Fällen aber gilt: die Verantwortlichkeit für Funktionsbereitschaft und Einsatzfähig-<br />
keit der <strong>Notebooks</strong> liegt bei der Schülerin bzw. beim Schüler. Selbstverständlich gibt es<br />
immer wieder Ansätze, diese eigentlich klare Zuständigkeit zu verwischen, aber man kann<br />
m. E. feststellen, dass es inzwischen gelingt, dies angemessen zu kommunizieren.<br />
Verantwortlichkeit der Schule besteht aber sehr wohl in der Zuverfügungstellung der Um-<br />
gebung: Netzanschluss, Intra- und Internetzugang, was sich als ein größeres Problem er-<br />
weist als sich manch Unbedarfter dies vorstellt. Zugriffsregelungen sind ein Handlungsfeld,<br />
dass nicht ohne Schwierigkeiten ist, Virenimporte und Fremdmanipulationen von Rechnern<br />
sind ein Terrain, auf dem die Schule die Verantwortung nicht einfach abschieben kann.<br />
Einsatzgebiete der <strong>Notebooks</strong><br />
Die <strong>Notebooks</strong> werden in allen Fächern <strong>mit</strong> Ausnahme von Sport eingesetzt. Dabei sind sie<br />
in der Berufsschule zunächst selbst Lerngegenstand, denn es wird als Aufgabe der Schule<br />
gesehen, den Umgang <strong>mit</strong> dem Werkzeug zu ver<strong>mit</strong>teln. Dazu gehören z. B.<br />
- Einweisung in die Installation<br />
- Strukturierung der Speicherung<br />
- Umgang <strong>mit</strong> der Tastatur<br />
- Umgang <strong>mit</strong> Standardsoftware<br />
- Nutzung von Internet und Intranet<br />
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