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Gewalt und Zwang in der stationären Psychiatrie - Aktion Psychisch ...

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Überlegenswert ersche<strong>in</strong>t es mir daher, im Unterbr<strong>in</strong>gungsdezernat nur Richter<strong>in</strong>nen<br />

<strong>und</strong> Richter mit vorherigen Schulungen, Fortbildungsmaßnahmen o<strong>der</strong><br />

e<strong>in</strong>em Praktikum bzw. h<strong>in</strong>reichen<strong>der</strong> Berufserfahrung e<strong>in</strong>zusetzen.<br />

Als Fazit möchte ich festhalten, daß die gesetzlichen Regelungen <strong>und</strong> die allgeme<strong>in</strong>e<br />

gerichtliche Praxis dem e<strong>in</strong>zelnen Richter wenig Spielraum zur <strong>Gewalt</strong>reduzierung<br />

im Unterbr<strong>in</strong>gungsbereich lassen. Entscheidend ist <strong>und</strong> bleibt das<br />

persönliche Engagement.<br />

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