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Gewalt und Zwang in der stationären Psychiatrie - Aktion Psychisch ...

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Abb. 1 Rodewischer Thesen, Auszug<br />

über 40% <strong>in</strong> den alten B<strong>und</strong>eslän<strong>der</strong>n. Das war auch früher schon so <strong>und</strong> wurde<br />

begründet durch das sogenannte E<strong>in</strong>weisungsgesetz für psychisch Kranke vom<br />

Juni 1968 – etwa dem jetzigen Psych KG entsprechend –,nach dem im § 6 alle<strong>in</strong><br />

<strong>der</strong> Psychiater mit Genehmigung des Kreisarztes e<strong>in</strong>e E<strong>in</strong>weisung für 6 Wochen<br />

veranlassen konnte. Die Staatsanwaltschaft wurde lediglich <strong>in</strong>formiert. E<strong>in</strong>e Verlängerung<br />

mittels des § 11 konnte dann nur über das zuständige Gericht erfolgen.<br />

Nach dem Übergang <strong>der</strong> re<strong>in</strong> psychiatrischen Entscheidung e<strong>in</strong>er sogenannten<br />

<strong>Zwang</strong>se<strong>in</strong>weisung <strong>in</strong> die Zuständigkeit richterlicher Kompetenz entstanden <strong>in</strong><br />

den ersten Jahren nach <strong>der</strong> Wende örtlich auch erhebliche Schwierigkeiten durch<br />

den E<strong>in</strong>satz unerfahrener Juristen, oft Absolventen, so daß man den E<strong>in</strong>druck<br />

e<strong>in</strong>es nicht sehr hohen Stellenwertes des Vorm<strong>und</strong>schaftsrechtes <strong>in</strong> <strong>der</strong> Justiz<br />

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