30.11.2012 Aufrufe

Gewalt und Zwang in der stationären Psychiatrie - Aktion Psychisch ...

Gewalt und Zwang in der stationären Psychiatrie - Aktion Psychisch ...

Gewalt und Zwang in der stationären Psychiatrie - Aktion Psychisch ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

willig aufgenommenen Patienten <strong>und</strong> Patient<strong>in</strong>nen <strong>und</strong> für die Zukunft besteht<br />

e<strong>in</strong> erhöhtes Rehospitalisierungsrisiko. Dieses Forschungsergebnis, das auch<br />

an<strong>der</strong>e Untersuchungen unterstützen (z.B. 14, 15 ), hat Bremen bisher nicht ausreichend<br />

zur Kenntnis genommen. Bis zu me<strong>in</strong>em Weggang gelang es nicht, für<br />

diese Zielgruppe e<strong>in</strong> an Pr<strong>in</strong>zipien des Case-Management o<strong>der</strong> e<strong>in</strong> am Konzept<br />

‘Personenzentrierte Hilfen’ 16 orientiertes Vorgehen zu etablieren. Trotz Bemühens<br />

scheiterte dieses immer wie<strong>der</strong> an den Abstimmungsproblemen zwischen<br />

Krankenhaus <strong>und</strong> Sozialpsychiatrischem Dienst.<br />

Der Anstieg <strong>der</strong> <strong>Zwang</strong>sunterbr<strong>in</strong>gungsraten – <strong>in</strong> Relation zu den stattgef<strong>und</strong>enen<br />

Reformen <strong>und</strong> Rechtsentwicklungen – e<strong>in</strong> zu erwartendes Ergebnis o<strong>der</strong><br />

e<strong>in</strong> ernster H<strong>in</strong>weis auf noch bestehende Systemschwächen?<br />

<strong>Zwang</strong>suntergebrachte Patient<strong>in</strong>nen <strong>und</strong> Patienten kommen mitunter bereits fixiert<br />

o<strong>der</strong> <strong>in</strong> Handschellen zur <strong>stationären</strong> Aufnahme. Aus stationärer Sicht mag<br />

man die Auffassung vertreten, die Polizei hatte wahrsche<strong>in</strong>lich gute Gründe dazu.<br />

Aus ambulanter Sicht macht man aber die Erfahrung, daß es im E<strong>in</strong>zelfall auch<br />

an<strong>der</strong>s geht, e<strong>in</strong> klärendes Gespräch durchaus möglich ist <strong>und</strong> weitere <strong>Zwang</strong>smaßnahmen<br />

trotz aufrechterhaltener unfreiwilliger E<strong>in</strong>weisung vermieden werden<br />

können. Die Häufigkeit bereits gefesselter Aufnahmen ist unbekannt. Deren<br />

Kenntnis könnte aber den Anstoß geben, das Gespräch mit <strong>der</strong> Polizei zu suchen<br />

<strong>und</strong> e<strong>in</strong>e bessere Zusammenarbeit zu pflegen.<br />

E<strong>in</strong>e zwangsweise Unterbr<strong>in</strong>gung muß laut Auffassung <strong>der</strong> Kölner Unterbr<strong>in</strong>gungsrichter<br />

gr<strong>und</strong>sätzlich auf e<strong>in</strong>er geschlossenen Station erfolgen. So stehe es im<br />

Gesetz, <strong>und</strong> die öffentliche Sicherheit <strong>und</strong> Ordnung müsse gewahrt werden. Aus<br />

psychiatrischer Sicht ist aber e<strong>in</strong>e Unterbr<strong>in</strong>gung h<strong>in</strong>ter e<strong>in</strong>er geschlossenen Tür<br />

nicht immer erfor<strong>der</strong>lich. Der Begriff ‘geschlossen’ muß sich auch an<strong>der</strong>s auslegen<br />

lassen. Wie ist es sonst zu erklären, daß e<strong>in</strong>zelne psychiatrische Kl<strong>in</strong>iken <strong>und</strong><br />

Abteilungen im gleichen B<strong>und</strong>esland zeitweise die geschlossene Tür öffnen o<strong>der</strong><br />

<strong>in</strong> Bad Driburg <strong>und</strong> <strong>in</strong> Herne Herr Philipzen17 bzw. Herr Krisor18 auf e<strong>in</strong>e Sicherung<br />

durch geschlossene Türen gänzlich verzichten. E<strong>in</strong> ausführliches Aufnahmeverfahren,<br />

die Stellung e<strong>in</strong>er Bezugsperson, das Bemühen um Kontakt, Aussprache,<br />

Behandlung <strong>und</strong> Vertrauen <strong>und</strong> die Kontrolle des Ausganges sche<strong>in</strong>en <strong>in</strong> <strong>der</strong> Regel<br />

ausreichende Sicherungsmaßnahmen zu bilden.<br />

Verstoßen <strong>in</strong> jenen Regionen die zuständigen Vorm<strong>und</strong>schaftsrichter gegen das<br />

Gesetz, wenn sie solch ärztlich verantworteten Konzepten folgen <strong>und</strong> die geschlossene<br />

Unterbr<strong>in</strong>gung auch dadurch gewahrt sehen?<br />

Die <strong>Psychisch</strong>-Kranken-Gesetze von Berl<strong>in</strong>, Mecklenburg-Vorpommern <strong>und</strong> Thür<strong>in</strong>gen<br />

(siehe 9 , ‘Anhang: Unterbr<strong>in</strong>gungsgesetze <strong>der</strong> B<strong>und</strong>eslän<strong>der</strong>’) tragen den<br />

oben erwähnten Vorgehensweisen bereits Rechnung. Im Berl<strong>in</strong>er PsychKG §10,<br />

Abs. 1 heißt es u.a.: „E<strong>in</strong>e geeignete Maßnahme kann auch dar<strong>in</strong> bestehen,<br />

dem Untergebrachten zu untersagen, die E<strong>in</strong>richtung zu verlassen.“ Und <strong>der</strong><br />

§ 36 ‘Offene Unterbr<strong>in</strong>gung’ lautet: „(1) Um das angestrebte Behandlungsziel zu<br />

erreichen, soll die Unterbr<strong>in</strong>gung nach Möglichkeit aufgelockert <strong>und</strong> weitgehend<br />

<strong>in</strong> freien Formen durchgeführt werden, sobald <strong>der</strong> Zweck <strong>der</strong> Unterbr<strong>in</strong>gung es<br />

27

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!