Gewalt und Zwang in der stationären Psychiatrie - Aktion Psychisch ...
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willig aufgenommenen Patienten <strong>und</strong> Patient<strong>in</strong>nen <strong>und</strong> für die Zukunft besteht<br />
e<strong>in</strong> erhöhtes Rehospitalisierungsrisiko. Dieses Forschungsergebnis, das auch<br />
an<strong>der</strong>e Untersuchungen unterstützen (z.B. 14, 15 ), hat Bremen bisher nicht ausreichend<br />
zur Kenntnis genommen. Bis zu me<strong>in</strong>em Weggang gelang es nicht, für<br />
diese Zielgruppe e<strong>in</strong> an Pr<strong>in</strong>zipien des Case-Management o<strong>der</strong> e<strong>in</strong> am Konzept<br />
‘Personenzentrierte Hilfen’ 16 orientiertes Vorgehen zu etablieren. Trotz Bemühens<br />
scheiterte dieses immer wie<strong>der</strong> an den Abstimmungsproblemen zwischen<br />
Krankenhaus <strong>und</strong> Sozialpsychiatrischem Dienst.<br />
Der Anstieg <strong>der</strong> <strong>Zwang</strong>sunterbr<strong>in</strong>gungsraten – <strong>in</strong> Relation zu den stattgef<strong>und</strong>enen<br />
Reformen <strong>und</strong> Rechtsentwicklungen – e<strong>in</strong> zu erwartendes Ergebnis o<strong>der</strong><br />
e<strong>in</strong> ernster H<strong>in</strong>weis auf noch bestehende Systemschwächen?<br />
<strong>Zwang</strong>suntergebrachte Patient<strong>in</strong>nen <strong>und</strong> Patienten kommen mitunter bereits fixiert<br />
o<strong>der</strong> <strong>in</strong> Handschellen zur <strong>stationären</strong> Aufnahme. Aus stationärer Sicht mag<br />
man die Auffassung vertreten, die Polizei hatte wahrsche<strong>in</strong>lich gute Gründe dazu.<br />
Aus ambulanter Sicht macht man aber die Erfahrung, daß es im E<strong>in</strong>zelfall auch<br />
an<strong>der</strong>s geht, e<strong>in</strong> klärendes Gespräch durchaus möglich ist <strong>und</strong> weitere <strong>Zwang</strong>smaßnahmen<br />
trotz aufrechterhaltener unfreiwilliger E<strong>in</strong>weisung vermieden werden<br />
können. Die Häufigkeit bereits gefesselter Aufnahmen ist unbekannt. Deren<br />
Kenntnis könnte aber den Anstoß geben, das Gespräch mit <strong>der</strong> Polizei zu suchen<br />
<strong>und</strong> e<strong>in</strong>e bessere Zusammenarbeit zu pflegen.<br />
E<strong>in</strong>e zwangsweise Unterbr<strong>in</strong>gung muß laut Auffassung <strong>der</strong> Kölner Unterbr<strong>in</strong>gungsrichter<br />
gr<strong>und</strong>sätzlich auf e<strong>in</strong>er geschlossenen Station erfolgen. So stehe es im<br />
Gesetz, <strong>und</strong> die öffentliche Sicherheit <strong>und</strong> Ordnung müsse gewahrt werden. Aus<br />
psychiatrischer Sicht ist aber e<strong>in</strong>e Unterbr<strong>in</strong>gung h<strong>in</strong>ter e<strong>in</strong>er geschlossenen Tür<br />
nicht immer erfor<strong>der</strong>lich. Der Begriff ‘geschlossen’ muß sich auch an<strong>der</strong>s auslegen<br />
lassen. Wie ist es sonst zu erklären, daß e<strong>in</strong>zelne psychiatrische Kl<strong>in</strong>iken <strong>und</strong><br />
Abteilungen im gleichen B<strong>und</strong>esland zeitweise die geschlossene Tür öffnen o<strong>der</strong><br />
<strong>in</strong> Bad Driburg <strong>und</strong> <strong>in</strong> Herne Herr Philipzen17 bzw. Herr Krisor18 auf e<strong>in</strong>e Sicherung<br />
durch geschlossene Türen gänzlich verzichten. E<strong>in</strong> ausführliches Aufnahmeverfahren,<br />
die Stellung e<strong>in</strong>er Bezugsperson, das Bemühen um Kontakt, Aussprache,<br />
Behandlung <strong>und</strong> Vertrauen <strong>und</strong> die Kontrolle des Ausganges sche<strong>in</strong>en <strong>in</strong> <strong>der</strong> Regel<br />
ausreichende Sicherungsmaßnahmen zu bilden.<br />
Verstoßen <strong>in</strong> jenen Regionen die zuständigen Vorm<strong>und</strong>schaftsrichter gegen das<br />
Gesetz, wenn sie solch ärztlich verantworteten Konzepten folgen <strong>und</strong> die geschlossene<br />
Unterbr<strong>in</strong>gung auch dadurch gewahrt sehen?<br />
Die <strong>Psychisch</strong>-Kranken-Gesetze von Berl<strong>in</strong>, Mecklenburg-Vorpommern <strong>und</strong> Thür<strong>in</strong>gen<br />
(siehe 9 , ‘Anhang: Unterbr<strong>in</strong>gungsgesetze <strong>der</strong> B<strong>und</strong>eslän<strong>der</strong>’) tragen den<br />
oben erwähnten Vorgehensweisen bereits Rechnung. Im Berl<strong>in</strong>er PsychKG §10,<br />
Abs. 1 heißt es u.a.: „E<strong>in</strong>e geeignete Maßnahme kann auch dar<strong>in</strong> bestehen,<br />
dem Untergebrachten zu untersagen, die E<strong>in</strong>richtung zu verlassen.“ Und <strong>der</strong><br />
§ 36 ‘Offene Unterbr<strong>in</strong>gung’ lautet: „(1) Um das angestrebte Behandlungsziel zu<br />
erreichen, soll die Unterbr<strong>in</strong>gung nach Möglichkeit aufgelockert <strong>und</strong> weitgehend<br />
<strong>in</strong> freien Formen durchgeführt werden, sobald <strong>der</strong> Zweck <strong>der</strong> Unterbr<strong>in</strong>gung es<br />
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