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Gewalt und Zwang in der stationären Psychiatrie - Aktion Psychisch ...

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vorliegen. Für das Pflegepersonal, das näher an den Patienten arbeitet, s<strong>in</strong>d<br />

ähnlich wie bei <strong>der</strong> Schweizer Untersuchung höhere Zahlen zu erwarten. Wenn<br />

das Personal im weiteren S<strong>in</strong>n therapeutisch tätig ist, muß man nach sexuellem<br />

Mißbrauch mit e<strong>in</strong>er krankheitsverstärkenden o<strong>der</strong> -auslösenden Wirkung auf<br />

die Patienten <strong>und</strong> Patient<strong>in</strong>nen ausgehen. Es ist zu erwarten, daß wesentlich<br />

mehr Männer als Frauen Täter s<strong>in</strong>d.<br />

Der geschlechtsspezifische Ansatz wird <strong>in</strong> fast allen Untersuchungen <strong>in</strong>soweit<br />

verfolgt, als quantitative Angaben zu beiden Geschlechtern gemacht werden.<br />

Qualitativ wird nur vere<strong>in</strong>zelt unterschieden. Was mir beson<strong>der</strong>s auffiel, war, daß<br />

die männlichen Täter von e<strong>in</strong>zelnen Autoren nach dem Grad <strong>der</strong> Möglichkeit zur<br />

beruflichen Rehabilitation klassifiziert wurden. Hier wären noch weitere Untersuchungen<br />

zu Unterschieden zwischen Männern <strong>und</strong> Frauen notwendig. Ich gehe<br />

davon aus, daß sich Täter<strong>in</strong>nen <strong>und</strong> Täter <strong>in</strong> Bezug auf ihre Motive zu sexueller<br />

<strong>Gewalt</strong> erheblich unterscheiden. Auch gibt es <strong>in</strong> <strong>der</strong> Literatur e<strong>in</strong>e Ause<strong>in</strong>an<strong>der</strong>setzung<br />

darüber, ob unter dem Risiko e<strong>in</strong>es sexuellen Mißbrauchs sich Frauen<br />

überhaupt noch <strong>in</strong> Behandlung bei Männern begeben sollten.<br />

Zu Bedenken geben möchte ich auch, daß psychiatrische Kl<strong>in</strong>iken unter beträchtlichen<br />

strukturellen Defiziten leiden. E<strong>in</strong> <strong>in</strong> diesem Zusammenhang wichtiger<br />

Punkt ist die Nichtwahrnehmung geschlechtsspezifischer Unterschiede, Problemstellungen<br />

<strong>und</strong> Krankheitsverläufe. Auch das kann sexuelle <strong>Gewalt</strong> <strong>in</strong> <strong>der</strong><br />

<strong>Psychiatrie</strong> bedeuten, wenn beispielsweise e<strong>in</strong>e Frau nach e<strong>in</strong>er Vergewaltigung<br />

<strong>und</strong> <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em psychischen Ausnahmezustand auf e<strong>in</strong>er gemischtgeschlechtlichen<br />

Aufnahmestation aufgenommen wird, vor Männern <strong>in</strong> diesem Augenblick<br />

verständlicherweise Angst hat <strong>und</strong> sich ihre Bezugspersonen nicht nach dem<br />

Geschlecht aussuchen kann.<br />

Präventive Maßnahmen könnten se<strong>in</strong>:<br />

1. Es besteht die Notwendigkeit, e<strong>in</strong>gehende empirische Untersuchungen für<br />

den Bereich <strong>der</strong> <strong>stationären</strong> <strong>Psychiatrie</strong> <strong>und</strong> für alle im weiteren S<strong>in</strong>n therapeutisch<br />

Tätigen vorzunehmen. Dabei sollten auch geschlechtsspezifische<br />

Unterschiede qualitativ <strong>und</strong> quantitativ E<strong>in</strong>gang f<strong>in</strong>den. Ob Patient<strong>in</strong>nen <strong>und</strong><br />

Patienten im Verlauf ihrer <strong>stationären</strong> Behandlung ges<strong>und</strong> werden o<strong>der</strong> nicht,<br />

ist das wichtigste Qualitätsmerkmal.<br />

2. Aufklärung <strong>der</strong> Öffentlichkeit, z.B. darüber, daß juristische Schritte möglich<br />

s<strong>in</strong>d, strafrechtlich, standesrechtlich o<strong>der</strong> auch zivilrechtlich <strong>in</strong> Form von Schadensersatzklagen.<br />

3. E<strong>in</strong>richtung sog. Ethikkomissionen.<br />

4. Aufnahme des Themas <strong>in</strong> die Ausbildungsgänge <strong>der</strong> <strong>in</strong> <strong>der</strong> Psychotherapie<br />

<strong>und</strong> <strong>Psychiatrie</strong> Tätigen. Supervision unter E<strong>in</strong>schluß des Themas.<br />

5. Gesetzgeberische Maßnahmen:<br />

Die §§ 174 ff des StGB regeln den Mißbrauch von behördlich Verwahrten,<br />

hier wird bestraft, wer e<strong>in</strong>e rechtlich-hoheitliche Machtposition ausnützt.<br />

Das Institut für Psychotraumatologie <strong>in</strong> Freiburg empfiehlt die E<strong>in</strong>fügung<br />

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