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Gewalt und Zwang in der stationären Psychiatrie - Aktion Psychisch ...

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<strong>in</strong>gungen 6 , siehe Abb. 1. Auch landesweit habe sich die Zahl <strong>der</strong> Unterbr<strong>in</strong>gungsverfahren<br />

fast verdreifacht. Gleichzeitig teilte er e<strong>in</strong>e sehr divergierende<br />

Unterbr<strong>in</strong>gungspraxis <strong>in</strong>nerhalb des Landes <strong>und</strong> erhebliche Unterschiede bzgl.<br />

<strong>der</strong> Unterbr<strong>in</strong>gungsraten <strong>und</strong> <strong>der</strong> Anwendung <strong>der</strong> beiden maßgeblichen Unterbr<strong>in</strong>gungsverfahren,<br />

<strong>der</strong> Unterbr<strong>in</strong>gung nach dem öffentlichen Recht (nach den<br />

Landesgesetzen <strong>Psychisch</strong>-Kranken- o<strong>der</strong> Unterbr<strong>in</strong>gungsgesetze) o<strong>der</strong> nach<br />

dem zivilen Recht (nach dem B<strong>und</strong>esgesetz BGB/Betreuungsgesetz) zwischen<br />

<strong>und</strong> <strong>in</strong>nerhalb <strong>der</strong> B<strong>und</strong>eslän<strong>der</strong> mit, siehe Abb. 1. Über e<strong>in</strong>e extreme Streubreite<br />

zwischen <strong>und</strong> <strong>in</strong>nerhalb <strong>der</strong> B<strong>und</strong>eslän<strong>der</strong>, e<strong>in</strong>en deutlichen Stadt-Land-Unterschied<br />

<strong>und</strong> e<strong>in</strong> e<strong>in</strong>heitlich viel niedrigeres Niveau <strong>in</strong> den neuen B<strong>und</strong>eslän<strong>der</strong>n<br />

berichtete Spengler 7, 8 bereits 1989 bzw. 1994.<br />

Bedauerlicherweise s<strong>in</strong>d die Angaben nicht e<strong>in</strong>fach mite<strong>in</strong>an<strong>der</strong> zu vergleichen.<br />

In sie gehen unterschiedliche Gesetzgebungen im öffentlichen Recht (Baden-<br />

Württemberg im Gegensatz zu den übrigen B<strong>und</strong>eslän<strong>der</strong>n), e<strong>in</strong>e unterschiedliche<br />

Anwendungspraxis von öffentlichem <strong>und</strong> zivilem Recht zwischen den B<strong>und</strong>eslän<strong>der</strong>n<br />

(z.B. zwischen Bayern <strong>und</strong> Nordrhe<strong>in</strong>-Westfalen) <strong>und</strong> <strong>in</strong>nerhalb e<strong>in</strong>es<br />

B<strong>und</strong>eslandes <strong>und</strong> unterschiedliche Zählweisen e<strong>in</strong> (z.B. werden nicht allerorts<br />

die sofortigen Unterbr<strong>in</strong>gungen mitgezählt, die nicht durch richterlichen<br />

Beschluß <strong>in</strong> e<strong>in</strong>e vorläufige Unterbr<strong>in</strong>gung umgewandelt werden. Aber auch Doppelzählungen<br />

s<strong>in</strong>d möglich: Der Patient wird zunächst nach PsychKG <strong>und</strong> später<br />

nach dem BGB untergebracht.).<br />

Bezüglich <strong>der</strong> genannten Unterschiede entsteht bei den Rechtskommentatoren<br />

Saage <strong>und</strong> Göpp<strong>in</strong>ger bzw. <strong>der</strong>en Nachfolgern Marschner, Volckart <strong>und</strong> Wagner<br />

„<strong>der</strong> E<strong>in</strong>druck e<strong>in</strong>er völlig willkürlichen Handhabung“ des Unterbr<strong>in</strong>gungsrechts 9 .<br />

„Der psychisch kranke Betroffene kann von B<strong>und</strong>esland zu B<strong>und</strong>esland, Stadt<br />

zu Stadt <strong>und</strong> Region zu Region mit völlig unterschiedlichen Reaktionen auf se<strong>in</strong>e<br />

Erkrankung <strong>und</strong> e<strong>in</strong>e tatsächlich o<strong>der</strong> verme<strong>in</strong>tlich bestehende Gefährlichkeit<br />

<strong>und</strong>/o<strong>der</strong> Behandlungsbedürftigkeit rechnen. Von <strong>der</strong> Versorgungsstruktur<br />

sowie <strong>der</strong> Organisation des Unterbr<strong>in</strong>gungsverfahrens durch die beteiligten Instanzen<br />

hängt es ab, ob <strong>der</strong> Betroffene überhaupt untergebracht wird, er von<br />

<strong>der</strong> Polizei unmittelbar <strong>in</strong> die Kl<strong>in</strong>ik e<strong>in</strong>geliefert wird, er zunächst Ordnungsamt,<br />

Ges<strong>und</strong>heitsamt, Sozialpsychiatrischer Dienst o<strong>der</strong> Krisendienst vorgestellt wird,<br />

wann e<strong>in</strong> Unterbr<strong>in</strong>gungsantrag gestellt wird <strong>und</strong> ob schließlich e<strong>in</strong>e öffentlichrechtliche<br />

o<strong>der</strong> e<strong>in</strong>e zivilrechtliche Unterbr<strong>in</strong>gung erfolgt.“ Die unterschiedliche<br />

Praxis hänge nur zum Teil von den unterschiedlichen gesetzlichen Regelungen<br />

ab. Entscheidend sei die adm<strong>in</strong>istrative <strong>und</strong> praktische Handhabung vor Ort.<br />

Ist uns das Gr<strong>und</strong>recht <strong>der</strong> Unantastbarkeit <strong>der</strong> Person bzw. die Kontrolle über<br />

die freiheitsentziehenden Maßnahmen so wenig wert, daß wir bis heute über<br />

ke<strong>in</strong>e verläßliche Datenbasis verfügen? Herrscht da nicht Ortsrecht 10 ? Ist e<strong>in</strong>e<br />

solch unterschiedliche Handhabung <strong>der</strong> Gesetze noch mit dem Gr<strong>und</strong>gesetz<br />

vere<strong>in</strong>bar?<br />

An<strong>der</strong>erseits gibt es H<strong>in</strong>weise, daß die Unterbr<strong>in</strong>gungsraten, wenn auch von<br />

Region zu Region unterschiedlich, tatsächlich erheblich zugenommen haben,<br />

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