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Bericht der Bundesregierung 2012 - netzwerkB

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Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 105 – Drucksache 17/10500noch Tabelle 6BremenDefinition häusliche Gewalt/im PolizeigesetzDatenweitergabe an Erstberatungsstelle:HamburgDefinition häusliche Gewalt/im PolizeigesetzDatenweitergabe an Erstberatungsstelle:HessenDefinition häusliche Gewalt/im PolizeigesetzDatenweitergabe an Erstberatungsstelle:Mecklenburg-VorpommernDefinition häusliche Gewalt/im PolizeigesetzDatenweitergabe an Erstberatungsstelle:Nie<strong>der</strong>sachsenDefinition häusliche Gewalt/im PolizeigesetzDatenweitergabe an Erstberatungsstelle:Nordrhein-WestfalenDefinition häusliche Gewalt/im PolizeigesetzDatenweitergabe an Erstberatungsstelle:„… alle Formen physischer, sexueller und/o<strong>der</strong> psychischer Gewaltzwischen erwachsenen Personen in häuslicher Gemeinschaft ohneRücksicht auf ein spezielles, sie verbindendes Rechtsverhältnis(z. B. Ehe, Partnerschaft), das Geschlecht, die sexuelle Orientierungo<strong>der</strong> das Alter. Da es sich um Übergriffe handelt, die aus <strong>der</strong>Beziehung „häusliche Gemeinschaft“ resultieren, ist <strong>der</strong> Ort desGeschehens unbeachtlich.“Einwilligungserklärung„… alle Formen von körperlicher, sexueller o<strong>der</strong> psychischerGewaltanwendung in engen sozialen Beziehungen, die sowohl vonaktuellen wie auch von früheren Intimpartnern sowie vonerwachsenen Kin<strong>der</strong>n im häuslichen Umfeld begangen werden.“Handbuch zur BeziehungsgewaltEinwilligungserklärung„… umfasst alle Fälle von physischer und/o<strong>der</strong> psychischer Gewaltinnerhalb von ehelichen o<strong>der</strong> nichtehelichen Lebensgemeinschaftenunabhängig von <strong>der</strong> Tatörtlichkeit. Insbeson<strong>der</strong>e fallen darunterNötigungs-, Bedrohungs- und Körperverletzungsdelikte, auch wennsie sich nach einer Trennung ereignen und noch im direkten Bezugzur früheren Lebensgemeinschaft stehen“Handlungsleitlinien zum polizeilichen EinschreitenEinwilligungserklärung„… jede Art versuchter o<strong>der</strong> vollendeter körperlicher, seelischerund sexueller Misshandlung innerhalb <strong>der</strong> häuslichen Gemeinschaft…. ehelicher o<strong>der</strong> nichtehelicher Art (auch bei getrennten Wohnsitzen),auch wenn sie sich in Trennung o<strong>der</strong> Auflösung befindet.“Handlungsleitlinien, Leitfaden mit Muster zur VerfügungAutomatische Weitergabe nach Polizeieinsatz„… alle Erscheinungsformen <strong>der</strong> physischen, sexuellen und/o<strong>der</strong>psychischen Gewalt zwischen Menschen, die in nahen Beziehungenstehen o<strong>der</strong> gestanden haben… Verletzung <strong>der</strong> psychischen undphysischen Integrität einer Person, die sich innerhalb von Beziehungenim häuslichen Umfeld bzw. sozialen Nahraum ereignet.“Handreichungen mit verbindlichem HandlungsrahmenEinzelfallentscheidung <strong>der</strong> Polizei, wenn Gefahrenlage, dannWeitergabe, immer ohne Einwilligungserklärung„… in einer häuslichen Gemeinschaft ehelicher o<strong>der</strong> – unabhängigvon <strong>der</strong> sexuellen Orientierung – nicht ehelicher Art o<strong>der</strong> sonstiger Art(z. B. Mutter/Sohn; Seniorenwohngemeinschaft) die entwe<strong>der</strong> nochbesteht, in Auflösung befindlich ist o<strong>der</strong> seit einiger Zeit aufgelöst ist.“Einwilligungserklärung

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