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Bericht der Bundesregierung 2012 - netzwerkB

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Drucksache 17/10500 – 160 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeQualitative Vorgaben für dieFör<strong>der</strong>ungVerän<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> För<strong>der</strong>höheweitere Angebote/Beson<strong>der</strong>heitendieses BundeslandesWeitere AngeboteAngebote im GesundheitsbereichAngaben <strong>der</strong> LandeskoordinierungTrägerGründungMitarbeiter/innenAuftragFinanzierungBudgetRahmenbedingungenDie Bewilligung ist mit <strong>der</strong> Auflage verbunden, dass <strong>der</strong> Zuwendungsempfängerdie vereinbarten qualitativen (z. B. Selbstevaluation durch anonymeKlientinnenbefragung), und quantitativen Anfor<strong>der</strong>ungen (z. B. Belegung,Anzahl <strong>der</strong> Beratungen, Anzahl <strong>der</strong> Vermittlungen in an<strong>der</strong>e Einrichtungen) desControllings erfüllt. Des Weiteren ist an die Bewilligung die Maßgabegeknüpft, dass <strong>der</strong> Träger sich aktiv in den Prozess <strong>der</strong> Neustrukturierung <strong>der</strong>Beratungslandschaft einbringt.In einem Frauenhaus wurde im Jahr 2008 die Platzzahl von 8 auf 10 Plätzenaufgrund einer dauerhaften überdurchschnittlichen Belegung angehoben.1 landesweit tätige Fachberatungsstelle für Täterarbeit bei häuslicher GewaltDer Paritätische Wohlfahrtsverband2006, nach Landtagsbeschluss von 2004 im Ergebnis <strong>der</strong> Evaluation desLandesprogramms zur Bekämpfung von häuslicher Gewalt (2001 bis 2004)1 Soziologin M.A.Koordinierung <strong>der</strong> VernetzungLobbyarbeit für die UnterstützungseinrichtungenVermittlung bei Konflikten im NetzwerkStellungnahmen fachlicher/politischer ArtDokumentation und statistische Aufarbeitung <strong>der</strong> InterventionsstellenarbeitVorbereitung und Aufbau eines Ressourcenzentrums/InformationspoolsKonzeption und Organisation von Fachtagungen und FortbildungenQualitätsentwicklungFör<strong>der</strong>mittel des Ministeriums für Arbeit und Soziales für Personal- undSachausgaben in Höhe von max. 50.000 € jährlich. Der Träger gewährleistetEigenmittel in Höhe von mindestens 10 % <strong>der</strong> Landesför<strong>der</strong>ung.Keine AngabeLandesarbeitsgemeinschaften <strong>der</strong> UnterstützungseinrichtungenLandesweites Netzwerk für ein Leben ohne Gewalt

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