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Bericht der Bundesregierung 2012 - netzwerkB

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Drucksache 17/10500 – 162 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeInformationen <strong>der</strong> LandesregierungPolitische Instrumente zum ThemaGewalt gegen Frauen z. B.Aktions-/ArbeitspläneDie Finanzierung ist seit 1996 im Finanzausgleichsgesetz des Landes verankert(§ 23).Angaben <strong>der</strong> Landesregierung zu den vom Land geför<strong>der</strong>ten AngebotenFrauenhäuser bzw. Frauen- undKin<strong>der</strong>schutzhäuser und gesamtePlatzzahlZufluchtswohnungen und gesamtePlatzzahlFachberatungsstellen für vonGewalt betroffene FrauenBeratungs- und Interventionsstellenbei häuslicher Gewalt mitproaktivem AnsatzFachberatungsstellen bei sexuellerGewalt/FrauennotrufeFachberatungsstellen für vonsexuellem Missbrauch BetroffeneFachberatungsstellen für Opfer vonMenschenhandelFachberatungsstellen für Opfer vonZwangsverheiratungFachberatungsstellen für Lesbenund Trans*-MenschenFachberatungsstellen für Frauenmit Behin<strong>der</strong>ungenGesamtumfang <strong>der</strong> Landesför<strong>der</strong>ungKommunale Ko-Finanzierung alsVoraussetzung <strong>der</strong> Landesfinanzierung?Unterschiede bei <strong>der</strong> Zuwendung,z. B. für Frauenhäuser und Fachberatungsstellen16 Frauenhäuser mit 347 Plätzen (1 Platz für 8.100 Einwohner/innen); ab <strong>2012</strong>14 Frauenhäuser mit 287 Plätzen15 KIK Interventionsstellen1 (auch Zwangsverheiratung)Ab <strong>2012</strong>: 4.800.000 € für Frauenhäuser, Frauenberatungsstellen, Landesverbandfür Frauenfacheinrichtungen, Vernetzungsaufgaben bei häuslicherGewalt (KIK), Beratungsangebote für von Menschenhandel Betroffene,Koordination von Belangen von Frauen mit Behin<strong>der</strong>ungen und letztmalsim Jahr <strong>2012</strong> Landeshelplinedavon:3.590.000 € für Frauenhäuser (pro Platz wird eine Pauschale in Höhe von10.800 € gewährt und für jedes Haus individuelle Mietkosten)850.000 € für Frauenberatungsstellen (das ist <strong>der</strong> Landesanteil)210.000 € für KIK150.000 € für die an<strong>der</strong>en o. g. AngeboteDie im Finanzausgleichsgesetz des Landes für diesen Zweck verankerten Mittelwerden von den Schlüsselzuweisungen, die jede Kommune bekommt, vorwegabgezogen, so dass sie für diesen Zweck gebunden sind. Das Ministerium fürJustiz, Gleichstellung und Integration übernimmt durch vertragliche Vereinbarungmit allen Kreisen und kreisfreien Städten das Zuwendungsverfahren an dieFrauenfacheinrichtungen.Die Landesför<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Frauenberatungsstellen ist an die adäquate Mitför<strong>der</strong>ung<strong>der</strong> Kommunen gekoppelt.Ab <strong>2012</strong> gemeinsame För<strong>der</strong>richtlinien für Frauenhäuser, Frauenberatungsstellenund Interventionsstellen

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