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Bericht der Bundesregierung 2012 - netzwerkB

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Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 129 – Drucksache 17/10500Angaben <strong>der</strong> Landesregierung:Politische Instrumente zum ThemaGewalt gegen Frauen z. B.Aktions-/ArbeitspläneAngaben des Landes zu vom Land geför<strong>der</strong>ten Angeboten„Stärkung und För<strong>der</strong>ung von Frauenhilfen“ regelmäßig in den Koalitionsvereinbarungenund im Aktionsplan <strong>der</strong> Landesregierung zur Bekämpfungvon Gewalt gegen Frauen und ihre Kin<strong>der</strong>Im Flächenland Brandenburg hat es sich als günstig erwiesen, keine Trennung von Frauenberatungsstelle undFrauenhaus/Frauenschutzwohnung vorzunehmen. Von wenigen Ausnahmen abgesehen bieten die Einrichtungensowohl eine Schutzunterkunft inklusive Beratung als auch die externe Beratung für gewaltbetroffene Frauen und ihreKin<strong>der</strong> an. Für Beides erfolgt die Kontaktaufnahme in <strong>der</strong> Regel telefonisch. Frauenhaus, Zufluchtswohnung mitBeratungsstelle o<strong>der</strong> Frauenschutzeinrichtung sind hier nur verschiedene Namen für gleiche Aufgabenstellungen.Frauenhäuser bzw. Frauen- undKin<strong>der</strong>schutzhäuser und gesamtePlatzzahlZufluchtswohnungen und gesamtePlatzzahlBeratungsstellen für von Gewaltbetroffene FrauenBeratungsstellen bei sexuellerGewalt/FrauennotrufeBeratungsstellen für von sexuellemMissbrauch BetroffeneBeratungsstellen für Opfer vonMenschenhandelBeratungsstellen für Opfer vonZwangsverheiratungBeratungsstellen für Lesben undTrans*-MenschenBeratungsstellen für Frauen mitBehin<strong>der</strong>ungen21 (Frauenschutzeinrichtungen die die Funktionen von Frauenhäusern undBeratungsstellen in sich vereinen) = 268 Plätzezusätzlich 2 Zufluchtswohnungen ohne Beratungsstelle = 10 Plätze1 geson<strong>der</strong>te Frauenberatungsstelle (+ 21 Beratungsstellen als Bestandteilevon Frauenschutzeinrichtungen)241Brandenburg beteiligt sich an <strong>der</strong> Fachberatungsstelle in BerlinGesamtumfang <strong>der</strong> För<strong>der</strong>ung 900.000 €davon50.000 € pro Jahr an jeden Landkreis und jede kreisfreie StadtZusätzlich: Projektmittel und regelmäßige Mittel <strong>der</strong> Lotto-Stiftung z. B. fürPKW o<strong>der</strong> RenovierungenRechtliche Grundlage fürFör<strong>der</strong>ungKommunale Ko-Finanzierung alsVoraussetzung <strong>der</strong> Landesfinanzierung?Unterschiede bei <strong>der</strong> Zuwendung,z. B. für Frauenhäusern undBeratungsstellenQualitative Vorgaben für dieFör<strong>der</strong>ungDie Zuwendungen sind im „Run<strong>der</strong>lass für die Zuwendung von Mitteln an dieLandkreise und kreisfreie Städte für Hilfeangebote für von Gewalt betroffeneFrauen und ihre Kin<strong>der</strong>“ vom 18.9.2003 festgeschriebenAlle Landkreise und kreisfreien Städte erhalten die gleiche Summe vom Landfür die Hilfeangebote für gewaltbetroffene Frauen.Voraussetzung ist eine kommunale Kofinanzierung in Höhe von 20 bis 40 %.Viele übernehmen 50 %, Höhe hat keinen Einfluss auf Landesfinanzierung.Art und Struktur <strong>der</strong> Einrichtungen richten sich nach Bedingungen und Bedarfdes Kreises.Zuwendungsvoraussetzungen sind im Erlass festgeschrieben (Aufnahme je<strong>der</strong>Frau zu je<strong>der</strong> Zeit, wenn Platz frei)

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