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Bericht der Bundesregierung 2012 - netzwerkB

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Drucksache 17/10500 – 74 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeB3.1.8 Kooperation und VernetzungDie Zusammenarbeit mit an<strong>der</strong>en Institutionen und Einrichtungenkann als ein Indikator für die Qualität einesUnterstützungsangebots gesehen werden. Angesichts <strong>der</strong>Heterogenität <strong>der</strong> Lebenslagen und Bedarfe kann eineEinrichtung allein in <strong>der</strong> Regel nicht alles abdecken. Zudemist, wenn es um Gefährdungen geht, die Polizei zuständig.Wenn es um das Wohl <strong>der</strong> Kin<strong>der</strong> bei Trennungenwegen häuslicher Gewalt geht, ist oft das Jugendamtgefragt, bei weitergehendem o<strong>der</strong> speziellem Unterstützungsbedarfdas Angebot an<strong>der</strong>er Beratungseinrichtungen.Die befragten Frauenhäuser (n=202) gaben mehrheitlich(56,4 %) an, keine verbindlichen Kooperationsvereinbarungenmit an<strong>der</strong>en Institutionen zu haben. Das ist erstaunlich,wenn man bedenkt, in welchem Umfang einzelfallbezogeneKooperation stattfinden muss und wieintensiv Frauenhäuser in Vernetzungen eingebunden sind.Eine mögliche Erklärung ist, dass die fallbezogene Kooperationpersonengebunden ist, wohingegen verbindlicheVereinbarungen mit <strong>der</strong> Leitung <strong>der</strong> Institutionenabgeschlossen werden müssen. 32 % nannten Kooperationsvereinbarungenmit <strong>der</strong> Polizei, 28 % mit dem Jugendamtund 24 % mit an<strong>der</strong>en Beratungseinrichtungen.26,8 % hatten Vereinbarungen mit mehr als einer an<strong>der</strong>enInstitution. (vgl. Tabelle 41 im Anhang).Verbindliche Kooperationsvereinbarungen wurden unterschiedlichhäufig in den Bundeslän<strong>der</strong>n genannt (vgl. Tabelle42 im Anhang). Z. B. wurden aus Sachsen und Bremenkeine solchen Kooperationsverhältnisse angegeben,im Saarland gab es eine Vereinbarung mit dem Jugendamt,aber nicht mit an<strong>der</strong>en, in Schleswig-Holstein warendie Vereinbarungen generell gering.Sehr aktiv waren die Frauenhäuser in <strong>der</strong> lokalen und regionalenVernetzung vertreten. 97,9 % arbeiteten in einemFacharbeitskreis vor Ort mit, 82,3 % saßen an einemRunden Tisch und 43,9 % waren an einem Interventionsprojektbeteiligt (n=193). Nur in Bayern, Brandenburgund Thüringen gaben Frauenhäuser an, in keinen Facharbeitskreiseingebunden zu sein. In Bremen gab es seitensbei<strong>der</strong> Frauenhäuser eine Mitarbeit im Facharbeitskreisund mit dem Kin<strong>der</strong>schutz, sonst jedoch keine weitereKooperation. In Rheinland-Pfalz waren alle Frauenhäuser,die hierzu Angaben gemacht hatten, sowohl in Facharbeitskreise,einem Interventionsprojekt und einem RundenTisch eingebunden. Hier zeigte sich die regionaleStruktur des landesweiten Interventionsprojekts.Auch die Zusammenarbeit mit Einrichtungen zum Kin<strong>der</strong>schutzist häufig. Ca. 80 % geben an, mit einer Einrichtungzum Kin<strong>der</strong>schutz o<strong>der</strong> einer Erziehungsberatungsstellezusammenzuarbeiten.Abbildung 36Häufigkeit verbindlicher Kooperationsvereinbarungen <strong>der</strong> Frauenhäuser nach Bundeslän<strong>der</strong>n(in % <strong>der</strong> Frauenhäuser)1009080706050403020100Berlin (6)Bremen (2)Hamburg (3)Baden-Württemb. (32)Bayern (31)Hessen (18)Nie<strong>der</strong>sachsen (19)Nordrhein-Westf. (34)Rheinl.-Pfalz (13)Saarland (3)Schleswig-Holst. (11)Brandenburg (10)Meckl.-Vorpomm. (8)Sachsen (5)Sachsen-Anhalt (14)Thüringen (13)keine KooperationsvereinbarungenVereinbarungen mit zwei InstitutionenVereinbarungen mit einer InstitutionVereinbarungen mit drei InstitutionenQuelle: Bestandsaufnahme Frauenhäuser, Fachberatungsstellen und an<strong>der</strong>e Unterstützungsangebote für gewaltbetroffene Frauen und <strong>der</strong>en Kin<strong>der</strong>2011 – BMFSFJ/SoFFI F., Frauenhausbefragung, Datenbasis: n=222Zahlen in Klammern: Absolute Zahl <strong>der</strong> Frauenhäuser, für die Antworten vorliegen

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