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Bericht der Bundesregierung 2012 - netzwerkB

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Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 127 – Drucksache 17/10500Kommunale Ko-Finanzierung alsVoraussetzung <strong>der</strong> Landesfinanzierung?Unterschiede bei <strong>der</strong> Zuwendung,z. B. für Frauenhäuser undBeratungsstellenQualitative Vorgaben für dieFör<strong>der</strong>ungVerän<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> För<strong>der</strong>höheweitere Angebote/Beson<strong>der</strong>heitendieses BundeslandesWeitere AngeboteAngebote im GesundheitsbereichAngaben <strong>der</strong> LandeskoordinierungsstelleTrägerGründungBerliner Bezirke haben keine Zuständigkeit, die Finanzierung <strong>der</strong> Einrichtungenist ausschließlich LandessacheKeine Tagesgeldfinanzierung, son<strong>der</strong>n eine pauschale Absicherung von Plätzenwurde eingeführt, um die historisch gewachsene, sehr unterschiedliche Finanzierung<strong>der</strong> Einrichtungen vergleichbarer und damit gerechter zu gestalten– Ansprüche an die Einrichtungen sind in den Leistungskatalogen <strong>der</strong> Zuwendungsverträgegeregelt, auch die Stellenpläne und Stellenbesetzungen sindBestandteil <strong>der</strong> Verträge (Regelung <strong>der</strong> Unterbringung, Beratungsspektrumund Rahmenbedingungen), jährlich müssen Sach- und Qualitätsberichte,sowie Verwendungsnachweise erfolgen– Beratungsstellen müssen Planzahlen für zu erwartende Fallzahlen vorgeben,werden mit dem Jahresbericht abgeglichen– Keine Regelung <strong>der</strong> Aufenthaltsdauer für Frauenhäuser, liegt seit Langemim Schnitt bei bis zu 3 MonatenKürzungen vor einigen Jahren, in <strong>der</strong> letzten Legislaturperiode Erhöhung um5 %, von Haushaltsverhandlungen abhängig. Finanzierung steht im Senat nichtin Fragelandesweite Hotline bei häuslicher Gewalt (Anlaufstelle zur Vermittlung freierPlätze in den Frauenhäusern und unmittelbare Anbindung an Beratungsstellen)SIGNAL, Fortbildung für Personal und Leitungen zu Gewalt gegen Frauen imGesundheitsbereichMIGG, Fortbildungen und Vernetzung von nie<strong>der</strong>gelassenen Ärztinnen undÄrzten bei Gewalt gegen FrauenBIG e.V. – Berliner Koordinationsstelle bei häuslicher Gewalt1995, Bundesmodellprojekt, Weiterführung mit LandesmittelnMitarbeiter/innen 7 (6 Frauen, 1 Mann) (Stellenumfang 5 mal 50 %, 1 mal 75 %, 1 mal 100 %)Dipl. Kauffrau, Juristin, Politikwissenschaftlerin, Dipl. Pädagog/inn/e/nAuftrag – Koordinierung und Vernetzung– Vermittlung bei Konflikten im Netzwerk– Stellungnahmen fachlicher, politischer Art– Entwicklung und Durchführung von berufsgruppenspezifischen Fortbildungsangeboten– Entwicklung von Informationsmaterialien für unterschiedliche Zielgruppen– Informationsveranstaltungen, Öffentlichkeitsarbeit– Nationale und internationale VernetzungFinanzierungBudgetSenatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Frauen mit 250.733,- EuroRahmenbedingungen – Fachkommission häusliche Gewalt– Teilweise Landesarbeitsgemeinschaften von Unterstützungsprojekten– Gleichstellungspolitisches Rahmenprogramm

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