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Bericht der Bundesregierung 2012 - netzwerkB

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Drucksache 17/10500 – 148 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeKommunale Ko-Finanzierung alsVoraussetzung <strong>der</strong> Landesfinanzierung?Unterschiede bei <strong>der</strong> Zuwendung,z. B. für Frauenhäusern undBeratungsstellenQualitative Vorgaben für dieFör<strong>der</strong>ungVerän<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> För<strong>der</strong>höheweitere Angebote/Beson<strong>der</strong>heitendieses BundeslandesWeitere AngeboteAngebote im GesundheitsbereichLandeskoordinierungsstellekeineMittelbar, in <strong>der</strong> Regel können gesicherte Finanzierungspläne (die Voraussetzungfür die För<strong>der</strong>ung sind) nur mit Hilfe kommunaler Ko-För<strong>der</strong>ungvorgelegt werden.Keine Unterschiede zwischen den StellenIn den För<strong>der</strong>richtlinien <strong>der</strong> Frauenhäuser und <strong>der</strong> Frauenberatungsstellenfestgeschrieben, Nutzungsstatistik wird verlangt2006 wurde die 2. Sozialarbeiterinnenstelle gestrichen, kam 2011 nach demRegierungswechsel wie<strong>der</strong> dazu, Erhöhungen in diesem JahrGESINE-Netzwerk bei Gewalt gegen Frauen an neun Standorten.In Deutschland einzigartig, bieten die Trauma-Ambulanzen in Nordrhein-Westfalen eine Beson<strong>der</strong>heit. Die Opfer müssen sich nicht um die Finanzierungkümmern, denn die Versorgungsämter übernehmen die Kosten. Ca. 22 Trauma-Ambulanzen im Netzwerk.

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