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Bericht der Bundesregierung 2012 - netzwerkB

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Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 97 – Drucksache 17/10500B3.3.1 Zusammenfassende BewertungAuch die im Rahmen dieser Erhebung befragten nichtspezialisierten Beratungsstellen – wie Erziehungsberatungsstellen,Familien- und Opferberatungsstellen,Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen – bieten Unterstützungfür von Gewalt betroffene Frauen, sehen ihreEignung aber auch selbstkritisch. Sie können also nichtwesentlich dazu beitragen, die festgestellten Mängel <strong>der</strong>Versorgung zu lin<strong>der</strong>n. Nichtsdestotrotz sind sie wichtigeKooperationspartner in regionalen Netzwerken.Die nicht spezialisierten Beratungsstellen verfügen zumTeil über für Gewalt gegen Frauen qualifizierte Fachkräfteund können in diesen Fällen gut als Anlaufstellenauftreten und das Angebot einer Region ergänzen. Sievermitteln jedoch überwiegend an spezialisierte Einrichtungenweiter, was darauf hinweist, dass sie sich nicht inerster Zuständigkeit für diese Thematik sehen.Für Zielgruppen, für die eine fehlende Bedarfsdeckung indem Sinn festgestellt wurde, dass sie in Frauenhäusernund Fachberatungsstellen nicht immer Zugang erhalten– wie suchtkranke und psychisch kranke Frauen – sehensie sich ebenfalls nur begrenzt als geeignet an. (DerRücklauf von auf Sucht und psychische Erkrankung spezialisiertenBeratungsstellen war nicht ausreichend, umAussagen über <strong>der</strong>en Angebote bei Gewalt gegen Frauenzu machen.) Diese Beratungsstellen kooperieren aktivund sind häufig Teil <strong>der</strong> lokalen o<strong>der</strong> regionalen Vernetzungbei Gewalt gegen Frauen. Ihrer Einschätzung nachbedarf es mehr an spezialisierten Angeboten, vor allembei sexueller Gewalt, für Migrantinnen und für Frauenmit Behin<strong>der</strong>ungen. Opferberatungsstellen sehen sich füralle Themen zuständig und qualifiziert und schätzen dieVersorgungslage positiver ein. Angemerkt werden muss,dass die Stichproben dieser Beratungsstellen teilweisesehr klein und damit wenig aussagekräftig sind.Auch nicht auf Gewalt spezialisierte Beratungseinrichtungenund ihre Träger beklagen, dass es kein einheitlichesFinanzierungsmodell für Beratungsleistungen gibt,was ungerecht sei, da überall dieselben Qualitätsstandardsgelten (EJF 2011: 14).B3.4 Kommunale Bedingungen undVernetzungsstrukturenIn Ortschaften o<strong>der</strong> Landkreisen mit keinen o<strong>der</strong> nichtausreichenden Unterstützungsangeboten sind oft dieFrauen- und Gleichstellungsbeauftragten die einzige Beratungsressource.Sie stellen sich für Information, Weitervermittlungund auch konkrete Beratung zur Verfügung.Einige haben entsprechende Qualifikationen, an<strong>der</strong>e versuchennach besten Kräften, die bestehende Lücke imVersorgungssystem zu überbrücken. Gerade in kleinenGemeinden in ländlichen Regionen fällt ihnen oft dieseAufgabe zu. Deshalb und weil sie einen guten Überblicküber die regionalen Angebote haben, wurden sie in dieUntersuchung aufgenommen.Im Rahmen <strong>der</strong> Befragung hauptamtlicher kommunalerFrauen- und Gleichstellungsbeauftragter erhielten wir einenRücklauf aus 371 Kommunen sehr unterschiedlicherGröße und Struktur. Da <strong>der</strong> Rücklauf schwach war – esgibt ca. 1.900 kommunale Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte–, werden hier Fragen ausgewertet, <strong>der</strong>en Einbezugquer zu den antwortenden Kommunen sinnvoll ist.Sie geben einen interessanten Einblick in die Perspektivekommunaler Frauen- und Gleichstellungsbeauftragter, ihrerEinschätzung <strong>der</strong> lokalen Versorgungslage und <strong>der</strong>kommunalen Aktivitäten.Die beteiligten KommunenZu 69,1 % antworteten Frauen- und Gleichstellungsbeauftragtenaus Städten/Gemeinden, zu gut einem Viertel(26,8 %) aus Landkreisen und Einzelne aus Samtgemeinden22 .Die teilnehmenden Frauen- und Gleichstellungsbeauftragtensprachen für Kommunen unterschiedlicher Größe(s. Abbildung 60).Die lokale VersorgungslageDie Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten beantwortetenunsere Fragen aus <strong>der</strong> Perspektive ihrer Kommunemit Blick auf das Umfeld: Wenn eine Kommune z. B.über kein Frauenhaus verfügte – was bei <strong>der</strong> Mehrheit <strong>der</strong>Fall war – gaben sie an, dass in <strong>der</strong> nächstgrößeren Stadto<strong>der</strong> im Landkreis ein Frauenhaus in erreichbarer Nähezur Verfügung steht. Gleiches gilt für die Frage nach spezialisiertenFachberatungsstellen. Von daher ist die Antwortvon 148 Gleichstellungsbeauftragten (50,2 %, von295), dass Angebote zur Unterstützung von gewaltbetroffenenFrauen fehlen, sehr ernst zu nehmen.6 % <strong>der</strong> Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten (n=289)gaben an, dass es in <strong>der</strong> letzten drei Jahren Kürzungen <strong>der</strong>kommunalen Mittel im Bereich <strong>der</strong> Unterstützung gewaltbetroffenerFrauen gegeben habe. Diese haben unterschiedlicheAnlässe. So hieß es: „Zunächst Kürzungen,aber ab 2011 wie<strong>der</strong> Erhöhung.“ O<strong>der</strong> „Kann nicht beziffertwerden. Sachmittel gibt es nicht mehr.“ An<strong>der</strong>e Anlässewaren z. B. eine Kreisgebietsreform, die zu 100 %Kürzungen führte – offenbar wurden die Kosten vomKreis übernommen – eine Umstellung auf Tagessätzeo<strong>der</strong> das Einfrieren <strong>der</strong> Mittel auf dem Stand von 2009.Konkret bezifferte Kürzungen reichten von 10 % bis30 %.Gefragt danach, ob Angebote für gewaltbetroffene Frauenin ihrer Kommune – bzw. in <strong>der</strong>en Umfeld – fehlen, antworteten211 Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte, dieinsgesamt 184 Beispiele für fehlende Versorgung nannten(s. Tabelle 5).22 Eine Samtgemeinde (von „gesamt“, „zusammen“) ist in Nie<strong>der</strong>sachsenein Gemeindeverband, <strong>der</strong> für seine Mitgliedsgemeinden die Verwaltungsgeschäfteführt.

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