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Bericht der Bundesregierung 2012 - netzwerkB

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Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 106 – Drucksache 17/10500n o c h Tabelle 6Rheinland-PfalzDefinition häusliche Gewalt (hier: Gewalt inengen sozialen Beziehungen (GesB))im PolizeigesetzDatenweitergabe an Erstberatungsstelle:SaarlandDefinition häusliche Gewalt/im PolizeigesetzDatenweitergabe an Erstberatungsstelle:SachsenDefinition häusliche Gewalt/im PolizeigesetzDatenweitergabe an Erstberatungsstelle:Sachsen-AnhaltDefinition häusliche Gewalt/GesBim PolizeigesetzDatenweitergabe an Erstberatungsstelle:Schleswig-HolsteinDefinition häusliche Gewalt/im PolizeigesetzDatenweitergabe an Erstberatungsstelle:„… Gewalt in engen sozialen Beziehungen bedeutet eine Handlungo<strong>der</strong> zusammenhängende, fortgesetzte und wie<strong>der</strong>holte Handlungenin einer ehemaligen o<strong>der</strong> gegenwärtigen ehelichen o<strong>der</strong> nichtehelichenLebensgemeinschaft … o<strong>der</strong> partnerschaftlichen Beziehung,die eine strafrechtlich sanktionierte Verletzung <strong>der</strong> physischen undpsychischen Integrität <strong>der</strong> Partnerin o<strong>der</strong> des Partners insbeson<strong>der</strong>evon Leib, Leben, körperlicher Unversehrtheit, Freiheit undsexueller Selbstbestimmung bewirkt o<strong>der</strong> zu bewirken droht. ImZweifel ist von GesB auszugehen.“Leitfaden zum Umgang mit Fällen von Gewalt in engen sozialenBeziehungenEinwilligungserklärung„… in einer partnerschaftlichen Beziehung, die <strong>der</strong>zeit besteht, sichin Auflösung befindet o<strong>der</strong> aufgelöst ist/unabhängig vom Tatort,auch ohne gemeinsamen Wohnsitz) o<strong>der</strong> in einem Angehörigenverhältniszueinan<strong>der</strong> stehen, soweit es sich nicht ausschließlichzum Nachteil von Kin<strong>der</strong>n und Jugendlichen handelt.“Einwilligungserklärung„… vielfältige Erscheinungsformen insbeson<strong>der</strong>e physische,psychische und sexualisierte Gewalt zwischen erwachsenen Personenund gegenüber Kin<strong>der</strong>n und Jugendlichen, die in persönlicher,familiärer Beziehung zum Gewaltanwen<strong>der</strong> stehen o<strong>der</strong> gestandenhaben. … nicht nur im innerfamiliären Bereich, son<strong>der</strong>n auch inan<strong>der</strong>en Lebensbereichen. “HandlungsanleitungenEinwilligungserklärung„.. Gewalt in engen sozialen Beziehungen … Straftaten beziehensich dabei sowohl auf bestehende/ehemalige als auch eheliche/nichteheliche Lebensgemeinschaften.“Einwilligungserklärung„… Personen innerhalb einer bestehenden o<strong>der</strong> aufgelösten familiären,ehelichen (bis zum Zeitpunkt <strong>der</strong> rechtskräftigen Scheidung)o<strong>der</strong> eheähnlichen Beziehung physische, psychische o<strong>der</strong> sexuelleGewalt ausüben o<strong>der</strong> androhen. … Streitigkeiten o<strong>der</strong> Straftatenzwischen z. B. Eltern und Kin<strong>der</strong>n … nicht erfasst… nichtzwingend… in den eigenen vier Wänden, damit „zu Hause“geschehen muss.“AusführungserlassSeit 2004 nach Wegweisung verpflichtend

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