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Bericht der Bundesregierung 2012 - netzwerkB

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Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 313 – Drucksache 17/10500– Suizidgefährdete-, Suchtkranke- o<strong>der</strong> psychisch erkranktemisshandelte Frauen werden an geeignete Institutionenweitervermittelt.– In <strong>der</strong> Beratungssituation wird insbeson<strong>der</strong>e auf diepsychischen Belastungen von Gewaltopfern geachtet(siehe Anlage 9) 616 , um zur Bewältigung traumatisieren<strong>der</strong>Erfahrungen beizutragen. Die betroffenenFrauen werden bei Bedarf an nie<strong>der</strong>gelassene Psychotherapeutinnenvermittelt.– Das Beratungsangebot für von Gewalt betroffeneFrauen besteht auch vor einer Aufnahme ins Frauenhausbzw. unabhängig davon, ob die betroffene Fraudie vorübergehende Wohnmöglichkeit im Frauenhausin Anspruch nimmt (siehe Anlage 8) 617 .– Kin<strong>der</strong> und Jugendliche (siehe Anlage 10) 618 , <strong>der</strong>enMütter im Frauenhaus untergebracht sind, werden alsBetroffene o<strong>der</strong> Zeug/innen von häuslicher Gewalt alseigenständige Hilfesuchende wahrgenommen.– Die beson<strong>der</strong>e Lebenssituation von Migrantinnen undihren Kin<strong>der</strong>n findet in <strong>der</strong> Ausgestaltung des HilfsangebotesBeachtung.– Frauen und ihren Kin<strong>der</strong>n mit Behin<strong>der</strong>ungen in mindestenseinem Frauenhaus ein[en] 619 barrierefreienZugang zu ermöglichen, wird sich bemüht.– Die Arbeit in den Frauenhäusern wird durch eine beimTräger angesiedelte Fachberatung begleitet.– Die Arbeit in den Frauenhäusern wird durch eine entsprechendeÖffentlichkeitsarbeit begleitet.IV.Qualitätssicherung Vernetzung/FachgruppenarbeitDie Mitarbeiterinnen arbeiten sowohl im Einzelfall, alsauch fallübergreifend mit Organisationen und Institutionenzusammen, die sich mit dem Thema häusliche Gewaltbefassen bzw. für verschiedene Zielgruppen Ansprechpartnerinnensind. Dies sind beispielsweise Mitarbeiter/innenund Ansprechpartner/innen bei den Jugendämtern,Polizei und Staatsanwaltschaft, Sozialämter und ARGEn,Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, Ärztinnen undÄrzte, nie<strong>der</strong>gelassene psychologische Psychotherapeutinnen,Lebens- und Erziehungsberatungsstellen, Interventionsstellegegen häusliche Gewalt, Auslän<strong>der</strong>behörden,muttersprachliche Dolmetscherinnendienste, Migrationsdienste,Fachdienste für Menschen mit Behin<strong>der</strong>ungen.Außerdem erfolgt eine Mitarbeit in verbandsinternenFachgruppen.FachbeiratZur Vertiefung <strong>der</strong> fachlichen Diskussion <strong>der</strong> Arbeitsinhalterichtet <strong>der</strong> Träger für die Frauenhäuser einen Fachbeiratein. Der Fachbeirat soll zweimal im Jahr tagen. Es616 Hier nicht abgedruckt.617 Hier nicht abgedruckt.618 Hier nicht abgedruckt.619 Korrektur eines offensichtlichen redaktionellen Versehens.sollen Frauenhaus-Mitarbeiterinnen, Expert/innen für dieverschiedenen Themenschwerpunkte sowie die Vertreter/innen <strong>der</strong> Zuwendungsgeber beteiligt werden.QualitätsentwicklungZur Qualitätssicherung in den Frauenhäusern werdenHandlungsanleitungen – im Anhang siehe Anlagen 6bis 13 – 620 um folgende Punkte ergänzt:– Die Beachtung <strong>der</strong> beson<strong>der</strong>e Lebenssituation von Migrantinnen,– Die Zusammenarbeit mit den Jugendämtern insbeson<strong>der</strong>ebei Kindeswohlgefährdung analog des § 8 a desSGB VIII (siehe Anlagen 3 und 4) 621 ,– Die Beachtung <strong>der</strong> beson<strong>der</strong>en Lebenssituation vonFrauen und Kin<strong>der</strong> mit Behin<strong>der</strong>ungen o<strong>der</strong> gesundheitlichenBeeinträchtigungen, soweit die Sicherstellungeiner bedarfsgerechten Betreuung im Frauenhausgrundsätzlich möglich ist.– Entwicklung eines (halb) standardisierten Hilfeplansfür die betroffenen Frauen und ihre Kin<strong>der</strong>.Für die genannten Bereiche sind Handlungsanleitungenzu erarbeiten.QualitätssicherungsberichtDie Beratungstätigkeit in den drei Frauenhäusern wird ineinem jährlichen Qualitätssicherungsbericht dokumentiert.Der Qualitätssicherungsbericht enthält:– Statistische Angaben (siehe Anlage 5) 622 zu den dreiFrauenhäusern,– Angaben über die Teilnahme <strong>der</strong> Mitarbeiterinnen anFortbildungsveranstaltungen,– eine ausführliche Beschreibung <strong>der</strong> Beratungs- undBetreuungsarbeit des vergangen Jahres,– Angaben über die Weiterentwicklung von Qualitätsstandards.Der Qualitätssicherungsbericht wird dem Ministerium fürInneres, Familie, Frauen und Sport sowie dem StadtverbandSaarbrücken und den Landkreisen bis zum 31. Märzeines jeden Jahres zur Verfügung gestellt.DokumentationDie Beratungs- und Betreuungsarbeit wird einzelfallbezogensowohl für die betroffenen Frauen, als auch für ihreKin<strong>der</strong>, detailliert dokumentiert und orientiert sich am individuellenHilfebedarf, <strong>der</strong> in einem (halb) standardisiertenHilfeplan unter Mitwirkung <strong>der</strong> von Gewalt betroffenenFrauen (Mütter) festgehalten wird. Die Überprüfung,Anpassung bzw. Fortschreibung des Hilfeplans findet inregelmäßigen Abständen statt.620 Hier nicht abgedruckt.621 Hier nicht abgedruckt.622 Hier nicht abgedruckt.

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