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Bericht der Bundesregierung 2012 - netzwerkB

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Drucksache 17/10500 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeStraftatbestand <strong>der</strong> Nachstellung (§ 238 StGB) und die inmehreren Schritten erfolgten Verbesserungen <strong>der</strong> Stellung<strong>der</strong> Opfer von Gewalttaten in Strafverfahren z. B. durchdie Opferrechtsreformgesetze 15 .Ausdruck eines rechtlichen Paradigmenwechsels zugunsten<strong>der</strong> Stärkung <strong>der</strong> Rechtsstellung <strong>der</strong> Opfer war unteran<strong>der</strong>em das Inkrafttreten des Gewaltschutzgesetzes imJahr 2002 16 : Von Gewalt betroffene o<strong>der</strong> bedrohte Personenkönnen seitdem zu ihrem Schutz gerichtliche Kontakt-,Näherungs- und Betretensverbote gegen den Täter/die Täterin und in Fällen häuslicher Gewalt die Zuweisung<strong>der</strong> gemeinsamen Wohnung o<strong>der</strong> Ehewohnung erwirken.Dies wird flankiert von entsprechend verbessertenInstrumenten z. B. für Platzverweise auf <strong>der</strong> Basis <strong>der</strong>Landespolizeigesetze.Die Wirkungen <strong>der</strong> verbesserten rechtlichen Schutzmöglichkeitenauf die Struktur <strong>der</strong> Unterstützungsbedarfe undauf daraus erwachsende verän<strong>der</strong>te Anfor<strong>der</strong>ungen an dasUnterstützungssystem sind bislang noch nicht umfassendevaluiert.Fest steht jedoch, dass nach wie vor viele Frauen im Verlaufihres Lebens <strong>der</strong> externen fachkundigen Hilfe durchBeratungs- und Schutzeinrichtungen sowohl bei krisenhaftzugespitzter Beziehungsgewalt als auch zur langfristigenBewältigung <strong>der</strong> Folgen von unter Umständen langezurückliegen<strong>der</strong> körperlicher, psychischer o<strong>der</strong> sexualisierterGewalt bedürfen. Zu einem großen Teil benötigensie zugleich auch Schutz und Unterstützung für ihre Kin<strong>der</strong>.Dies zeigt zum einen die aus <strong>der</strong> Praxis berichtete hoheInanspruchnahme <strong>der</strong> Unterstützungsangebote, <strong>der</strong> in diesem<strong>Bericht</strong> differenzierter als bisher empirisch nachgegangenwird.Zum an<strong>der</strong>en findet dies Rückhalt in den vorhandenenwissenschaftlichen Erkenntnissen zu Ausmaß, Erscheinungsformenund Schweregraden von Gewalt gegenFrauen:Die im Jahr 2004 durch das Bundesministerium für Familie,Senioren, Frauen und Jugend veröffentlichte Repräsentativstudie„Lebenssituation, Sicherheit und Gesundheitvon Frauen in Deutschland“ 17 , die vergleichendeSekundäranalyse zur gesundheitlichen und Gewaltsituationvon Frauen mit und ohne Migrationshintergrund inDeutschland „Gesundheit – Gewalt – Migration“ aus demJahr 2008 18 und die sekundäranalytische Auswertung15 Gesetz zur Verbesserung <strong>der</strong> Rechte von Verletzten im Strafverfahren(Opferrechtsreformgesetz – OpferRRG) vom 24. Juni 2004, BGBl I,Nr. 31, S.1354 ; Gesetz zur Stärkung <strong>der</strong> Rechte von Verletzten undZeugen im Strafverfahren (2. Opferrechtsreformgesetz) vom 29. Juli2009, BGBl I, S. 2280.16 Gesetz zur Verbesserung des zivilgerichtlichen Schutzes bei Gewalttatenund Nachstellungen sowie zur Erleichterung <strong>der</strong> Überlassung<strong>der</strong> Ehewohnung bei Trennung (Gewaltschutzgesetz – GewSchG)vom 11. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3513).17 http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/Service/Publikationen/publikationen,did=20560.html.18 http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/Service/Publikationen/publikationen,did=108722.html.„Gewalt gegen Frauen in Paarbeziehungen“ aus dem Jahr2009 19 belegen, dass Frauen aller Bildungs- und Sozialschichtenvon einem hohen Ausmaß an Gewalt in unterschiedlichenFormen betroffen sind. Alle Formen vonGewalt sind mit (zum Teil erheblichen) gesundheitlichen,psychischen und psychosozialen Folgen verbunden.37 Prozent aller befragten Frauen haben mindestens einmalkörperliche Gewalt seit dem 16. Lebensjahr erlebt;13 Prozent <strong>der</strong> befragten Frauen haben seit dem 16. Lebensjahrsexuelle Gewalt erlitten. Insgesamt haben damit40 Prozent <strong>der</strong> befragten Frauen körperliche o<strong>der</strong> sexuelleGewalt o<strong>der</strong> beides mindestens einmal seit dem 16. Lebensjahrerlebt. 58 Prozent <strong>der</strong> Befragten haben unterschiedlicheFormen von sexueller Belästigung erfahren.42 Prozent aller befragten Frauen haben Formen von psychischerGewalt wie systematische Abwertung, Demütigung,Ausgrenzung, Verleumdung, schwere Beleidigung,Drohung und Psychoterror erlebt. Rund 25 Prozent <strong>der</strong> inDeutschland lebenden Frauen haben Formen körperlichero<strong>der</strong> sexueller Gewalt o<strong>der</strong> beides durch aktuelle o<strong>der</strong>frühere Beziehungspartner erlebt; differenziert nach <strong>der</strong>Schwere <strong>der</strong> Gewalt haben 2/3 dieser von häuslicher Gewaltbetroffenen Frauen schwere bis sehr schwere körperlicheund/o<strong>der</strong> sexuelle Gewalt erlitten.Die Studien ergeben deutliche Hinweise darauf, dass fürFrauen mit Migrationshintergrund ein signifikant höheresGewaltrisiko besteht; so liegt bei Gewalt in Paarbeziehungendie Betroffenheit türkischer Frauen deutlich überdem Durchschnitt <strong>der</strong> weiblichen Bevölkerung inDeutschland. So hatten insgesamt 25 Prozent aller befragtenFrauen angegeben, Gewalt durch aktuelle o<strong>der</strong> frühereBeziehungspartner erlebt zu haben, während Frauentürkischer Herkunft dies zu 38 Prozent angaben. Sichtbarwurde auch, dass insbeson<strong>der</strong>e Frauen mit türkischemMigrationshintergrund deutlich höhere Belastungen hinsichtlichschwererer körperlicher und/o<strong>der</strong> sexueller Gewaltin Verbindung mit psychischer Misshandlung aufweisen,dies auch im Vergleich zu an<strong>der</strong>en Frauen mitMigrationshintergrund. So war in <strong>der</strong> Untersuchung etwajede 6. Frau türkischer Herkunft (18 Prozent) von schwererkörperlicher, psychischer und/o<strong>der</strong> sexueller Gewaltdurch den aktuellen Partner betroffen; im Vergleich dazu:5 Prozent <strong>der</strong> Frauen deutscher Herkunft. Aus Sicht <strong>der</strong><strong>Bundesregierung</strong> dürfen diese Unterschiede <strong>der</strong> Betroffenheitvon häuslicher Gewalt in deutschen und Migrationsfamilienwe<strong>der</strong> skandalisiert noch bagatellisiert werden.Anhand <strong>der</strong> vorliegenden Analysen lässt sich zeigen,dass bei <strong>der</strong> erhöhten Gewaltbetroffenheit von Migrantinnendurch aktuelle Partner teilweise ähnliche gewaltför<strong>der</strong>ndeBedingungen wirksam sind wie bei Frauen ohneMigrationshintergrund, dass diese aber in den Paarbeziehungenbestimmter Gruppen von Migrantinnen häufigerund oft in verschärfter Form vorliegen. So sind die erhöhtenGewaltpotenziale u. a. auf die oftmals schwierigerensozialen Lagen und mangelnden Bildungs- und ökonomischenRessourcen <strong>der</strong> Betroffenen zurückzuführen. Diese19 http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/Service/Publikationen/publikationen,did=120792.html.

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