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Bericht der Bundesregierung 2012 - netzwerkB

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Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 305 – Drucksache 17/10500Beispiel Jobcenter Stadt Ingolstadt: 588„Sucht eine Leistungsberechtigte Zuflucht im FrauenhausIngolstadt, so sind die in Rechnung gestellten Kosten in<strong>der</strong> Regel zu übernehmen. Die Abrechnung erfolgt direktmit dem Frauenhaus. Von einer Kürzung des Regelsatzesum den Haushaltsenergieanteil ist bei Frauenhausfällenabzusehen. Sucht eine auswärtige Person im FrauenhausIngolstadt Zuflucht, ist <strong>der</strong> kommunale Träger am bisherigengewöhnlichen Aufenthaltsort verpflichtet, dem JobcenterIngolstadt die Kosten für die Zeit des Aufenthaltesim Frauenhaus Ingolstadt zu erstatten (§ 36a SGB II). Esist ein Kostenerstattungsantrag zu stellen.“Beispiel Freie und Hansestadt Bremen: 589„Zu den beson<strong>der</strong>en Unterkünften zählen solche, für dieüblicherweise keine regulären Mietverträge geschlossenwerden, son<strong>der</strong>n <strong>der</strong>en Kosten sich aus Einweisungsverfügungenbzw. Leistungsvereinbarungen o.ä. ergeben.[…] Die Kosten für die Unterkunft in Frauenhäusern sindentsprechend des geltenden Kostensatzes <strong>der</strong> betreffendenEinrichtung anzuerkennen.“Beispiel Landkreis Erlangen-Höchstadt: 590„Spezielle Unterbringungsformen, <strong>der</strong>en Mietpreis sichnicht nach Mietobergrenzen beurteilen lässt: Hierzu gehörenz. B. […] Frauenhaus (Direktzahlung) […]. DieGebührensätze sind anzuerkennen, solange <strong>der</strong> Kundekeine Än<strong>der</strong>ung herbeiführen kann (z. B. Anmietung einereigenen Wohnung, die den MOG [Mietobergrenzen]entspricht).“Beispiel Stadt Bottrop: 591„Unterkünfte sind in <strong>der</strong> Regel Mietwohnungen und Eigenheime(Eigentumswohnungen o<strong>der</strong> Haus- und Grundeigentum).Aber auch Not- o<strong>der</strong> Obdachlosenunterkünfte,Frauenhäuser, Hotel-/Pensionszimmer, Schiffe und ggf.Wohnwagen können eine Unterkunft i.S.d. SGB II darstellen.[…] Kosten <strong>der</strong> Unterkunft fallen in <strong>der</strong> Regel fürMietwohnungen und Eigenheime (Wohngrundkosten)zzgl. Betriebskosten an, in den atypischen Fällen aberauch für Not- o<strong>der</strong> Obdachlosenunterkünfte, Frauenhäuser,Hotel-/Pensionszimmer, Schiffe und ggf. Wohnwagen.“588 Jobcenter Ingolstadt, Handbuch kommunale Leistungen, Stand:14.10.2009 (mit späteren Ergänzungen), S. 8 (Nr. 1.5.2), http://www.harald-thome.de/media/files/Kdu2/KdU-+-AE-Ingolstadt---2011.pdf (abgerufen am 30.1.<strong>2012</strong>).589 Freie Hansestadt Bremen/Die Senatorin für Arbeit, Frauen, Gesundheit,Jugend und Soziales, Ergänzende Hinweise zur Verwaltungsanweisungzu § 22 SGB II, Stand: 1.1.2011, S. 6, http://www.haraldthome.de/media/files/Kdu2/KdU-Bremen-Stand-1.1.2011.pdf(abgerufenam 30.1.<strong>2012</strong>).590 Landkreis Erlangen-Höchstadt, Richtlinien zu den Leistungen fürUnterkunft und Heizung, S. 2 (Nr. 1.7), http://www.harald-thome.de/media/files/Kdu2/KdU-Erlangen-H-chstadt---2011.pdf (abgerufenam 30.1.<strong>2012</strong>).591 Stadt Bottrop, Ergänzung zur KdU – Richtlinien <strong>der</strong> Stadt Bottrop,Stand: 01.04.2011, S. 8, S. 9, http://www.harald-thome.de/media/files/Kdu2/KdU-Bottrop---01.04.2011.pdf (abgerufen am 30.1.<strong>2012</strong>).Beispiel Stadt Bielefeld: 592„Ausnahmeregelungen: In Ausnahmefällen kann bei erfor<strong>der</strong>lichenUmzügen während o<strong>der</strong> kurz vor Beginn desALG II-Bezuges die Angemessenheit nach den o. g. Wertenzzgl. eines Zuschlages von 10 % beurteilt werden. AlsAusnahmefälle gelten insbeson<strong>der</strong>e: Bewohnerinnen vonFrauenhäusern […]. Drohende Wohnungslosigkeit: In allenFällen drohen<strong>der</strong> Wohnungslosigkeit ist die Fachstellefür Wohnungserhalt und Wohnungssicherung […] einzuschalten.Die Fachstelle prüft, ob dem Umzug in eine unangemessenteure Wohnung zugestimmt werden kannund gibt hierzu eine schriftliche Stellungnahme ab. Einebefürwortende Stellungnahme sollte insbeson<strong>der</strong>e Aussagenzu folgenden Punkten enthalten: Art und Umfang <strong>der</strong>intensiven Bemühungen um Wohnraum […]. Fälle, in denenaus zwingenden Gründen ([…], beson<strong>der</strong>e sozialeHärtegründe wie z. B. von Gewalt bedrohte Frauen) eineschnelle Wohnraumversorgung erfor<strong>der</strong>lich ist. Die Regelungenzur drohenden Wohnungslosigkeit gelten analog.“Beispiel Bundesstadt Bonn: 593„[…] Umzug eines Hilfeberechtigen über 25 Jahren: EineZustimmung zur Überschreitung des Richtwertes kann erfolgen,wenn die Kosten durch einen Umzug deutlich reduziertwerden und trotz <strong>der</strong> mit dem Wohnungswechselentstehenden Kosten (Umzugskosten, Doppelmiete etc.)auf Dauer gesehen eine Ersparnis bedeuten. Dies gilt insbeson<strong>der</strong>ebei Auszug aus Frauenhäusern o<strong>der</strong> sonstigenEinrichtungen o<strong>der</strong> bei einer Wohnsitznahme ehem.Nichtsesshafter. Hierdurch ist <strong>der</strong> LE [Leistungsempfänger]aber nicht von <strong>der</strong> Verpflichtung befreit, sich weiterhinum angemessenen Wohnraum zu bemühen.“Kyffhäuserkreis: 594„Die Höhe <strong>der</strong> Kostenübernahme richtet sich jeweils nachden Nutzungsgebühren <strong>der</strong> Einrichtung, allerdings nur insoweit,als in den Nutzungsgebühren keine Kosten berücksichtigtsind, die bereits durch die Regelsätze abgedecktwerden. Gleiches gilt für Kosten, die durch eineordnungsbehördliche Inanspruchnahme von Dritten, z. B.durch Rückeinweisung in die durch den Gerichtsvollziehergeräumte Wohnung entstehen. Wird ein auswärtigesFrauenhaus in Anspruch genommen erfolgt gemäß § 36 aSGB II ein Kostenerstattungsverfahren zwischen denkommunalen Trägern.“592 Stadt Bielefeld, Richtlinien zu § 22 SGB II, Stand: 1.9.2008, S. 3,http://www.harald-thome.de/media/files/Kdu2/KdU-Bielefeld---01.04.2011-korr.pdf (abgerufen am 30.1.<strong>2012</strong>).593 Bundesstadt Bonn, Kommunale Ergänzungen zur Arbeitshilfe – Kosten<strong>der</strong> Unterkunft und Heizung gem. § 22 SGB II – des Ministeriumsfür Arbeit, Integration und Soziales NW, (Stand 28.03.2011),S. 10, http://www.harald-thome.de/media/files/Kdu2/KdU-Bonn---28.03.201.pdf (abgerufen am 30.1.<strong>2012</strong>).594 Kyffhäuserkreis, Verwaltungsvorschrift des Kyffhäuserkreises zu§ 22 SGBII – Leistungen für Unterkunft und Heizung vom08.12.2010, S. 5 (Nr. 1.7), http://www.harald-thome.de/media/files/Kdu2/KdU-Kyffh-userkreis-01.01.2011.pdf (abgerufen am 30.1.<strong>2012</strong>).

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