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Bericht der Bundesregierung 2012 - netzwerkB

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Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 303 – Drucksache 17/105002 Anhang zum rechtswissenschaftlichenGutachten2.1 Exemplarische Übersicht über KdU-Richtlinien, die den Aufenthalt ineinem Frauenhaus thematisierenDie nachfolgenden Richtlinien-Beispiele befassen sichinsbeson<strong>der</strong>e mit <strong>der</strong> Angemessenheit <strong>der</strong> Kosten <strong>der</strong> Unterkunftin einem Frauenhaus bzw. in den „Räume[n] ineinem Frauenhaus“ 568 . Ihre genauere Betrachtung ist auchdeshalb lehrreich, weil sie hilft zu verstehen, wie die sog.Tagessatzfinanzierung bezüglich <strong>der</strong> Kosten <strong>der</strong> Unterkunftim Frauenhaus praktisch funktioniert bzw. gehandhabtwird.Beispiel Wartburgkreis: 569„Unterkunftskosten sind […] Nutzungsentgelte z. B. für[…] Frauenhäuser.Beispiel Landkreis Stendal: 570„Für […] Frauenhäuser sind die Nutzungsentgelte in erfor<strong>der</strong>lichemUmfang als Unterkunftsbedarf zu übernehmen.“Beispiel Stadt Weimar: 571„Bei Frauenhäusern […] sind die Nutzungsentgeltegrundsätzlich als Unterkunftsbedarf, unter Abzug <strong>der</strong> bereitsmit den Regelsätzen abgegoltenen Kosten (z. B.Haushaltsenergie), zu übernehmen […].“Beispiel Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen: 572568 Landkreis Merseburg-Querfurt, Richtlinie zur Regelung <strong>der</strong> pauschalenPrüfung <strong>der</strong> Angemessenheit <strong>der</strong> Kosten <strong>der</strong> Unterkunft undHeizung im Landkreis Merseburg-Querfurt (KdU-Richtlinie), Stand:1.1.2006, § 2, http://www.harald-thome.de/media/files/KdU/KdU-Merseburg-Querfurt-Kreis---15.12.2005.pdf (abgerufen am 30.1.<strong>2012</strong>).569 Wartburgkreis, Verwaltungsvorschrift des Wartburgkreises zur Gewährungvon Leistungen für Unterkunft und Heizung bei <strong>der</strong> Hilfezum Lebensunterhalt, <strong>der</strong> Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsmin<strong>der</strong>ungsowie bei <strong>der</strong> Grundsicherung für Arbeitsuchende – Unterkunftsrichtlinie2010 –, S. 2, http://www.harald-thome.de/media/files/Kdu2/KdU-Wartburgkreis-25.01.2010.pdf (abgerufen am30.1.<strong>2012</strong>).570 Landkreis Stendal, Richtlinie des Landkreises Stendal zur Feststellung<strong>der</strong> Angemessenheit <strong>der</strong> Kosten für Unterkunft und Heizung für Leistungsempfängernach dem SGB II und SGB XII, Stand: 1.12.2009,S. 2 (Nr. 2.1), http://www.harald-thome.de/media/files/KdU/KdU-Stendal-Kreis---01.12.2009.pdf (abgerufen am 30.1.<strong>2012</strong>).571 Stadt Weimar, Handlungsleitende Empfehlungen zur Gewährung vonLeistungen für Unterkunft und Heizung bei <strong>der</strong> Grundsicherung fürArbeitsuchende für den Einzugsbereich <strong>der</strong> ARGE Weimar/Apolda,– Unterkunftsrichtlinie – in <strong>der</strong> Fassung <strong>der</strong> 5. Än<strong>der</strong>ung, gültig ab30.6.2010, S. 5, http://www.harald-thome.de/media/files/Kdu2/KdU-Weimar-Apolda---01.06.2010.pdf (abgerufen am 30.1.<strong>2012</strong>).572 Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen, Richtlinien zu den Leistungenfür Unterkunft und Heizung (einschl. Warmwasser) im SGB II undSGB XII, Stand: 20.6.2011, S. 4, S. 10, http://www.harald-thome.de/media/files/Kdu2/KdU-Wei-enburg-Gunzenhausen-LK---20.06.2011.pdf (abgerufen am 30.1.<strong>2012</strong>).„Spezielle Unterbringungsformen: Leistungsberechtigten,die Unterkünfte bewohnen, <strong>der</strong>en Preis nach einemfesten Gebührensatz bestimmt wird, gelten als angemessen.Hierzu zählen insbeson<strong>der</strong>e: […] Frauenhäuser, […].Bei häuslicher Gewalt o<strong>der</strong> Auszug aus einem Frauenhaussollte die Zusicherung wegen Erfor<strong>der</strong>lichkeit desUmzugs grundsätzlich erteilt werden.“Beispiel Landkreis Ostprignitz-Ruppin: 573„Die in Abstimmung mit dem Landkreis Ostprignitz-Ruppin festgelegten Tagessätze für Wohnungslosen- undSammelunterkünfte sowie Frauenhäuser werden als Kosten<strong>der</strong> Unterkunft betrachtet und übernommen. Pauschalenfür Strom und evtl. Verpflegung sind aus <strong>der</strong> Regelleistungzu decken.“Beispiel Stadt Cottbus: 574„Wohnen Frauen mit gewöhnlichem Aufenthalt in Cottbusals Mieter <strong>der</strong> Wohnung und <strong>der</strong>en Kin<strong>der</strong> vorübergehendim Frauenhaus, sind sowohl die Kosten für dasFrauenhaus (ggf. auch tageweise) als auch die angemessenenMietkosten <strong>der</strong> Wohnung gleichzeitig als Bedarf zuberücksichtigen, längstens jedoch bis zu einem Monat.“Beispiel Kreis Kleve: 575„Die Kosten für Frauenhäuser sind ebenfalls als Unterkunftskostenzu berücksichtigen. Dabei ist zu beachten,dass sich die Kosten eines Frauenhauses in Kosten für dieUnterkunft und Kosten für die Betreuung aufteilen. Nur<strong>der</strong> Betrag, <strong>der</strong> auf die Kosten für die Unterkunft entfällt,ist zu berücksichtigen.“Beispiel Jobcenter Stadt Koblenz: 576„Frauenhaus […]: Kosten <strong>der</strong> Unterkunft ist <strong>der</strong> Tagessatz[…].“Beispiel Landkreis Eichsfeld 577 :„Nutzungsentgelte in Frauenhäusern und Notunterkünftensind grundsätzlich als Unterkunftsbedarf, unter Abzug573 Landkreis Ostprignitz-Ruppin, Richtlinie zur Gewährung von Leistungenfür Unterkunft und Heizung nach § 22 des Zweiten BuchesSozialgesetzbuch (SGB II), Stand: 1.2.2009, S. 3 (Nr. 2.2.4), http://www.harald-thome.de/media/files/KdU/KdU-Ostprignitz-Ruppin-LK---01.02.2009.pdf (abgerufen am 30.1.<strong>2012</strong>).574 Stadt Cottbus, Verwaltungsvorschrift <strong>der</strong> Stadt Cottbus Gewährungvon Leistungen für Unterkunft und Heizung nach SGB II, SGB XIIund AsylbLG – Unterkunftsrichtlinie – , Fassung vom 1.4.2010,S. 17 (Nr. 5.2), http://www.harald-thome.de/media/files/Kdu2/KdU-Cottbus-Stadt---01.04.2010.pdf (abgerufen am 30.1.<strong>2012</strong>).575 Kreis Kleve, Ergänzende Regelungen zur Arbeitshilfe „Kosten <strong>der</strong>Unterkunft und Heizung gem. § 22 SGB II“ des MAIS NRW, Stand:30.8.2011, S. 38,http://www.kreis-kleve.de/www/hbsweb.nsf/files/%C2 %A722 %20Erg %C3 %A4nzende %20Regelungen %20zur %20MAGS-Arbeitshilfe/$file/Erg%C3 %A4nzende %20Regelungen %2030.08.2011-1.pdf (abgerufen am 30.1.<strong>2012</strong>).576 Jobcenter Stadt Koblenz, Handlungsempfehlung/GeschäftsanweisungNr. 1/2011, Stand: 1.1.2011, S. 3 (Nr. 3.2), http://www.haraldthome.de/media/files/Kdu2/KdU-Koblenz---01.05.2011.pdf(abgerufenam 30.1.<strong>2012</strong>).577 Landkreis Eichsfeld, Richtlinie des Landkreises Eichsfeld zur Gewährungvon Leistungen für Unterkunft und Heizung bei <strong>der</strong> Hilfezum Lebensunterhalt, <strong>der</strong> Grundsicherung im Alter und bei Erwerbs-

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