12.07.2015 Aufrufe

Bericht der Bundesregierung 2012 - netzwerkB

Bericht der Bundesregierung 2012 - netzwerkB

Bericht der Bundesregierung 2012 - netzwerkB

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN
  • Keine Tags gefunden...

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Drucksache 17/10500 – 22 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeIm Bereich <strong>der</strong> konkurrierenden Gesetzgebung findet diesseinen Ausdruck in <strong>der</strong> Bindung des Bundesgesetzgebersan das Kriterium <strong>der</strong> Erfor<strong>der</strong>lichkeit bundesrechtlicherRegelung nach Artikel 72 GG.Die Bestandsaufnahme hat bestätigt, dass es insgesamtein dichtes und ausdifferenziertes Netz an Unterstützungseinrichtungenfür gewaltbetroffene Frauen und<strong>der</strong>en Kin<strong>der</strong> im Bundesgebiet gibt. Trotz punktuellerVersorgungslücken und Zugangsschwierigkeiten für bestimmteZielgruppen und trotz einer verbesserbaren regionalenAngebots- und Kooperationsstruktur kann imGroßen und Ganzen davon ausgegangen werden, dass gewaltbetroffeneFrauen regelmäßig unmittelbaren Schutzvor Gewalt sowie Beratung und Unterstützung in professionelldafür ausgelegten Einrichtungen finden; Anhaltspunktefür eine strukturelle o<strong>der</strong> flächendeckende Unterversorgungfehlen.Insofern bedarf es nach Auffassung <strong>der</strong> <strong>Bundesregierung</strong><strong>der</strong>zeit keiner grundsätzlich angelegten rechtlichen Neuordnungdurch ein eigenständiges Bundesgesetz, mit demetwa das Vorhalten und die Finanzierung von Einrichtungenzum Schutz vor Gewalt durch bundesweit einheitlicheVorgaben umfassend geregelt würden.Auf <strong>der</strong> Grundlage des Rechtsgutachtens erscheint es <strong>der</strong>zeitplausibel und realistisch, dass die festgestellten Defiziteim Wege behutsamer, aber effektiver Fortentwicklungdes geltenden Rechts auf bundesgesetzlicher o<strong>der</strong>landesgesetzlicher Ebene sowie durch aktive Nutzungkonsensualer Instrumente auf untergesetzlicher Ebene angegangenwerden können, ohne dass dazu eine bundesgesetzlicheNeuordnung mit Auswirkung auf die Verteilung<strong>der</strong> Finanzierungsverantwortlichkeiten erfor<strong>der</strong>lich wäre.Um die durch die Bestandsaufnahme zu Tage getretenenSchwachstellen des Hilfesystems auszugleichen, bedarfes des Engagements und des Zusammenwirkens allermaßgeblichen Akteure in Bund, Län<strong>der</strong>n und Kommunen.Es ist daher folgerichtig, dass das Rechtsgutachtensowohl Anfor<strong>der</strong>ungen und Empfehlungen enthält, diesich an den Bund richten, als auch solche, die in die Zuständigkeit<strong>der</strong> Län<strong>der</strong> und Kommunen fallen.3.2 Notwendigkeit eines verstetigten bundesweitenMonitorings und einer Indikatorikzur Beurteilung <strong>der</strong> Bedarfsgerechtigkeit<strong>der</strong> Maßnahmen zum Schutz vor GewaltDie Bestandsaufnahme macht deutlich, dass eine fundierteEinschätzung des quantitativen und qualitativenBedarfs an Unterstützungseinrichtungen allein aufgrund<strong>der</strong> vorliegenden Erkenntnisse zur Inanspruchnahme undzur Auslastung <strong>der</strong> bestehenden Angebote nicht möglichist. Ohne eine solche Informationsgrundlage fehlt auchÜberlegungen zur Orientierung <strong>der</strong> Versorgungsdichte anbevölkerungsbasierten Bemessungszahlen eine fundierteBegründung.Es bedarf daher auf Bundesebene <strong>der</strong> Entwicklung vonInstrumenten für ein Monitoring und für eine verstetigteIndikatorik, anhand <strong>der</strong>er aktualisierte Daten zur Prävalenzvon Gewalt im Lebensverlauf von Frauen, insbeson<strong>der</strong>ein engen persönlichen Beziehungen, differenzierteInformationen zur Inanspruchnahme von Unterstützungsangebotenund zur Wahrnehmung rechtlicher Instrumentedes Gewaltschutzes und Anhaltspunkte zur Frage <strong>der</strong>Kongruenz von Angebot, tatsächlicher Inanspruchnahmeund Bedarf an professioneller Unterstützung bei <strong>der</strong> Bewältigung<strong>der</strong> Folgen von Gewalterfahrungen gewonnenwerden können. Ziel sollte ein einfach handhabbares,kontinuierliches und kostengünstiges Instrumentariumzur Gewinnung <strong>der</strong> Daten sein, das Bund, Län<strong>der</strong>, Kommunenund Einrichtungen zur Planung und Evaluierungvon strukturellen und rechtlichen Maßnahmen im Kontext<strong>der</strong> Gewaltschutzpolitik einsetzen können.Die Notwendigkeit systematischen Monitorings ergibtsich nicht zuletzt aus den im Rechtsgutachten aufgezeigtenverfassungsrechtlichen Beobachtungspflichten desBundes; sie wird zudem gestützt durch das von Deutschlandbereits gezeichnete Übereinkommen des Europaratszur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegenFrauen und häuslicher Gewalt 32 , das unter an<strong>der</strong>em in Artikel11 Maßgaben zur Datensammlung und Forschungauf nationaler Ebene beinhaltet.Überlegungen für eine verstetigte Indikatorik sind <strong>der</strong>zeitGegenstand einer durch das Bundesministerium für Familie,Senioren, Frauen und Jugend in Auftrag gegebenenStudie. Diese Studie ist noch nicht abgeschlossen; ersteZwischenergebnisse sind jedoch bereits in die Bestandsaufnahmefür diesen <strong>Bericht</strong> eingeflossen. Die Studiewird Vorschläge aufzeigen, ob und wie die <strong>Bundesregierung</strong>auf Grundlage bestehenden Datenmaterials bzw.leicht modifizierbarer bestehen<strong>der</strong> Datenerfassungenkontinuierlich und in regelmäßigen Abständen repräsentativAusmaß, Formen und Folgen von Gewalt gegenFrauen/Männer und die Wirkungen <strong>der</strong> Anti-Gewalt-Politikbei Institutionen, Organisationen und Betroffenen inBund und Län<strong>der</strong>n evaluieren kann. Die Studie fokussiertauf Formen von körperlicher, sexueller und psychischerGewalt, die erwachsene Frauen und Männer in Paarbeziehungenerleben. Darüber hinaus werden auch sexuelleGewalt und sexuelle Belästigung außerhalb von Paarbeziehungenberücksichtigt.Über die Machbarkeit und die konkrete Ausgestaltung einessolchen verstetigten Monitoringinstruments kann erstnach dem endgültigen Abschluss <strong>der</strong> o. g. Studie entschiedenwerden.3.3 Bedarfsanalyse, Bedarfsplanung undKooperationsstrukturen als Bestandteileeiner koordinierten Weiterentwicklung desHilfesystems vor Ort nutzenWie im Gutachten gezeigt, gibt es Anhaltspunkte fürnicht unerhebliche regionale Unterschiede in <strong>der</strong> Gewaltprävalenzsowie Anhaltspunkte für unterschiedliches Inanspruchnahmeverhaltenz. B. in städtischen Ballungs-32 Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung vonGewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt vom 11. Mai 2011, SEVNr. 210.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!