12.07.2015 Aufrufe

Bericht der Bundesregierung 2012 - netzwerkB

Bericht der Bundesregierung 2012 - netzwerkB

Bericht der Bundesregierung 2012 - netzwerkB

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN
  • Keine Tags gefunden...

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Drucksache 17/10500 – 194 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeVon Frauenhäusern und Fachberatungsstellen werden seitens<strong>der</strong> Geldgeber in Land und Kommune teilweise Aktivitätengefor<strong>der</strong>t, an die die Finanzierung geknüpft wird,für die jedoch keine eigene personelle Ausstattung vorhandenist. Dazu gehören bei allen Einrichtungen Öffentlichkeitsarbeitund Präventionsangebote. Dies sind keineTätigkeiten, die „nebenher“ erledigt werden können, son<strong>der</strong>nAufgaben, die spezielle Kompetenzen und Zeit erfor<strong>der</strong>n.Sind die Einrichtungen verpflichtet, mit einemMinimum an Personal ein Maximum an Aufgaben zu bewältigen,muss die Qualität darunter leiden. Wenn Geldgeberdas Aufgabenspektrum vertraglich an die Finanzierung<strong>der</strong> Einrichtung koppeln, müssen sie dafüreinstehen, dass ausreichend Kapazitäten vorhanden sind,um den Verpflichtungen in optimaler Weise nachkommenzu können.Handlungsmöglichkeiten:– Erhöhung <strong>der</strong> Personalschlüssel entsprechend den Anfor<strong>der</strong>ungenan die Einrichtungen.– Personalmittel für Nachtdienste.– Besseres Abdecken telefonischer Erreichbarkeit inFachberatungsstellen.– Werden Leistungsverträge abgeschlossen, muss nichtnur festgeschrieben werden, welche Aufgaben dieEinrichtung zu erfüllen hat, son<strong>der</strong>n auch, mit welchenPersonalmitteln das realisiert werden kann.– Probleme <strong>der</strong> finanzierungsrechtlichen Lage ergänzendzu den För<strong>der</strong>richtlinien durch Vereinbarungenzwischen Kostenträgern abmil<strong>der</strong>n (vgl. RechtswissenschaftlichesGutachten Teil 2, B 1 1b sowie B III).8) Die Finanzierung <strong>der</strong> Einrichtungen ist uneinheitlich,abhängig von <strong>der</strong> Politik auf Landesebene und inden Städten und Landkreisen. Abhängig von den örtlichenGegebenheiten treten unterschiedliche Problemefür Einrichtungen auf (vgl. B3.1.4).Die Bestandsaufnahme zeigte ein sehr uneinheitlichesBild <strong>der</strong> Finanzierungsmodalitäten. Nicht nur unterscheidetsich die Politik <strong>der</strong> Bundeslän<strong>der</strong>, auch kommunalexistieren unterschiedliche Praxen nebeneinan<strong>der</strong>. Gemeinsamist allen Finanzierungsmodellen, dass es sichum Mischfinanzierung handelt. In vielerlei Hinsichthängt die Finanzierung <strong>der</strong> Einrichtungen an <strong>der</strong> Haushaltslage<strong>der</strong> Kommunen, zu <strong>der</strong>en Aufgabe die Daseinsvorsorgegehört. Die Landesfinanzierung <strong>der</strong> Frauenhäuerist mehrheitlich an kommunale Beteiligung geknüpft o<strong>der</strong>die Kosten werden über Tagessätze den kommunalen Behördenin Rechnung gestellt. Es gibt Län<strong>der</strong> (Berlin,Hamburg, Schleswig-Holstein), die Frauenhäuser ohneTagessätze finanzieren; Län<strong>der</strong> wie Bayern o<strong>der</strong> Rheinland-Pfalzgeben Festbeträge an Frauenhäuser, unabhängigvon <strong>der</strong>en Größe und konkretem Bedarf; Hessenhingegen hat die Mittel kommunalisiert und gibt Landesmittelan die Kommunen, die dann ihrerseits die Einrichtungenfinanzieren, ohne dass das Land noch Einfluss aufArt und Umfang <strong>der</strong> Finanzierung hat.Fachberatungsstellen werden ebenso wie Frauenhäuseraus mehreren Quellen finanziert. Für die Mehrheit <strong>der</strong>Einrichtungen bedeutet diese Praxis <strong>der</strong> Mischfinanzierung,dass sie jährlich neu beantragen müssen, dass sie regelmäßigum die fehlende Finanzierung in den zuständigenGremien kämpfen und zusätzlich Spenden undBußgel<strong>der</strong> akquirieren müssen, was wie<strong>der</strong>um zeit- undpersonalintensiv ist, ohne dass dafür qualifiziertes Personalzur Verfügung steht.Die Abhängigkeit <strong>der</strong> Finanzierung von Haushaltslageund politischen Entscheidungen schafft ein grundsätzlichesGefühl von Unsicherheit. Während aus <strong>der</strong> Perspektive<strong>der</strong> för<strong>der</strong>nden Landesregierungen die Lage <strong>der</strong> Frauenhäuserund Fachberatungsstellen als abgesichertgesehen wird, wenn die För<strong>der</strong>ung seit Jahren mehr o<strong>der</strong>weniger unverän<strong>der</strong>t fortgeführt wird, ist die Wahrnehmung<strong>der</strong> Mitarbeiterinnen eine an<strong>der</strong>e. Die Möglichkeit,dass Mittel je<strong>der</strong>zeit <strong>der</strong> Haushaltslage entsprechend gekürztwerden können, und die Zuordnung ihrer Leistungzu den sog. freiwilligen Aufgaben wird als kontinuierlicheBelastung und in Zeiten, in denen <strong>der</strong> Haushalt nochnicht verabschiedet ist, weshalb <strong>der</strong> Träger präventivKündigungen aussprechen muss, als existenziell bedrohlicherlebt. Die regelmäßige Antragstellung ist eine Tätigkeit,die Anteile <strong>der</strong> personellen Ressourcen verbraucht,die von <strong>der</strong> Zeit für Beratung und Krisenintervention abgezogenwerden müssen. Weniger als die Hälfte <strong>der</strong> Einrichtungenverfügen über Mitarbeiterinnen, die für dieVerwaltung und entsprechende Aufgaben ausgebildet unddafür eingestellt sind. Das macht sich auch beim Erstellenvon Qualitätsberichten bemerkbar und beim Beantwortenvielfältiger Anfragen, obwohl die Einrichtungen eine intensiveQualitätsdebatte führen – z. B. in den Landesverbändeno<strong>der</strong> im Werkstattgespräch <strong>der</strong> Frauenhäuser –und Wert darauf legen, mit Politik und Forschung zu kooperieren.Die begrenzten Personalressourcen erschwerendies.Die große Mehrheit <strong>der</strong> Einrichtungen ist auf die Beschäftigungvon ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen angewiesen,die eingebunden und betreut werden müssen.Überwiegend sind die Gehälter für längere Zeit nicht angeltende Tarife angepasst worden. Die grundsätzlich fehlendeAbsicherung <strong>der</strong> Einrichtung bedeutet eine grundsätzlichfehlende Absicherung <strong>der</strong> Arbeitsplätze undmehrheitlich eine Bezahlung, die über lange Zeiten nichttarifgerecht ist. Dies wird als ein Mangel an gesellschaftlicherWertschätzung und an Gerechtigkeit wahrgenommenund kann Belastungsphänomene, die zur Arbeit mitakut von Gewalt Betroffenen gehören, zusätzlich verschärfen.Müssen aufgrund von Arbeitsverträgen tariflicheAnpassungen vorgenommen werden, die aber durchdie Zuwendungen nicht abgedeckt sind, handelt es sichum faktische Kürzungen. An<strong>der</strong>e Einrichtungen zahlenkeine tarifgerechten Gehälter o<strong>der</strong> verpflichten die Mitarbeiterinnenzu zusätzlicher ehrenamtlicher Arbeitsleistung.Ein hohes Maß an Selbstausbeutung ist charakteristischfür dieses Arbeitsfeld. Dieser Zustand ist keinvorübergehen<strong>der</strong>, son<strong>der</strong>n ein seit Jahrzehnten chronischer.Es stellt sich die Frage, ob die Einrichtungen indieser Situation in <strong>der</strong> Lage sind, Angebote so weiterzu-

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!