Notizen zur Verhaltensethik - Das Buddhistische Haus
Notizen zur Verhaltensethik - Das Buddhistische Haus
Notizen zur Verhaltensethik - Das Buddhistische Haus
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
"Ich gebe Ihnen/ dir dieses Gewand/ Stoff <strong>zur</strong> Überlassung."<br />
[B] fragt [A]: "Wer ist dein Freund oder Gefährte?"<br />
[A]: "Der Mönch Tissa oder ...Der Einsiedlersohn Tissa".<br />
"Imaŋ cīvaraŋ tumhākaŋ/tuyhaŋ vikappa-<br />
natthāya dammi."<br />
"Ko te mitto vā sandiṭṭho vā? "<br />
"Tisso bhikkhū’ti vā, ... Tisso sāmaṇero’ti."<br />
[B]: "Ich gebe[es]dem Mönch/... Einsiedlersohn Tissa". "Ahaŋ Tissassa bhikkhuno/ ... Tissassa<br />
sāmaṇerassa dammi."<br />
Nun kann das Gewand/Stoff vorrätig gehalten werden* 32 , aber von niemandem verwendet, weggegeben oder<br />
bestimmt werden, bis [B] spricht:<br />
"Diesen meinen Besitz magst du benutzen, weggeben oder<br />
damit tun, was du möchtest".<br />
"Itthannāmassa santakaŋ/santakāni paribhuñja<br />
vā, vissajjehi vā, yathāpaccayaŋ vā<br />
karohi." (Smps 467, 639; Khvt 122)<br />
Dadurch entsteht die Zurückziehung od. Ungültigkeit (paccuddhāra) der Überlassung und das Gewand/<br />
Stoff kann von [A] innerhalb von 10 Tagen, bestimmt, verwendet, neu überlassen oder für immer weggegeben<br />
werden.<br />
���� ����<br />
11. SCHALENBESTIMMUNG, U. Ä. – PATTĀDHIṬṬHĀNĀDI<br />
Für die Schale sind Eisen oder Ton als Materialien zulässig. Ist die Schale aus einem anderen Material, so ist<br />
das ein Dukkaṭavergehen. (CV 112). Die Bestimmung wird genauso vorgenommen wie beim Gewand:<br />
"Ich bestimme diese Schale." "Imaŋ pattaŋ adhiṭṭhāmi."<br />
Beim Zurückziehen der Bestimmung (paccuddhāraṇa) soll man sagen:<br />
"Ich ziehe <strong>zur</strong>ück die Bestimmung dieser Schale." "Imaŋ pattaŋ paccuddharāmi."<br />
Eine bestimmte Schale soll nicht:<br />
a) mit Wasser darin <strong>zur</strong> Seite gestellt werden,<br />
b) mit Wasser darin in die Sonne gestellt werden,<br />
c) lange Zeit in die Hitze gestellt werden,<br />
d) ans Ende einer Veranda, Terrasse, Balustrade, eines Betonbandes, das rund um das <strong>Haus</strong> führt<br />
(paribhandante) u. ä. gestellt werden.<br />
e) ungeschützt direkt auf den Fußboden, Boden, Hof, usw. gestellt werden,<br />
f) an die Wand gehängt werden,<br />
32 * 'Vorrätig gehalten werden' (nidhetuŋ vaṭṭati) (Smps 467): Dies ist nämlich der Sinn der Übrerlassung, so daß man es später<br />
während Knappheit od. Dringlichkeit benutzen kann, und nicht wie es manchmal erklärt wird, daß [B] gleich nach der Überlassung<br />
seine Zurückziehung (paccuddhāra) aussprechen soll und [A] es jederzeit lebenslang benutzen kann, ohne daß er sich an [B]<br />
wenden muß um ihn um Erlaubnis zu bitten. Denn man kann sich schwer vorstellen, daß der Erhabene die Überlassung erlaubte,<br />
um Gier nach Gewänder/Stoffen zu erregen. Deshalb kann vikappana auch als 'Vorrat' od. 'Vorratshaltung' übersetzt werden.