Notizen zur Verhaltensethik - Das Buddhistische Haus
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zusammen mit den Kranken, usw. zu fünft die 'Einladung' ausführen. Nämlich, der Kranke, usw. soll zu<br />
ihren Platz kommen oder, wenn nicht möglich, sie sollen zu seiner Platz gehen. (MV 160). Wenn jedoch in<br />
ihren Kloster eine begrenzte Eingrenzungshalle (baddha-sīma) gibt, dann können sie dort die 'Einladung' für<br />
vier Mönche ausführen (s. unten C), ohne die 'Einladung' des Kranken, usw. zu überbringen.<br />
C) Einladung [<strong>zur</strong> Ermahnung] für DREI oder VIER<br />
Falls drei oder vier Mönche in einem Kloster wohnen, werden sie nicht als Orden betrachtet und ein erfahr-<br />
ener und fähiger Mönch soll folgendermaßen bei den anderen Mönchen beantragen:<br />
[Antrag]<br />
"Möge die Ehrwürdigen mich anhören. Heute ist die Einladung<br />
[<strong>zur</strong> Ermahnung] am 14ten/ am 15ten. Wenn es<br />
den Ehrwürdigen scheint, daß die richtige Zeit gekommen<br />
ist, mögen wir gegenseitig [<strong>zur</strong> Ermahnung] einladen."<br />
Es folgen die individuellen Einladungen, beginnend mit dem Ältesten:<br />
"Freunde! Ich lade den Ehrwürdigen dazu ein, [mich zu er-<br />
mahnen], hinsichtlich gesehener, ... [wie oben in B] ... Sehe<br />
ich es, werde ich mich davon reinigen.<br />
Zum zweiten Male, Freunde! Ich lade den Orden dazu ein,<br />
... davon reinigen.<br />
Zum dritten Male, Freunde! Ich lade den Orden dazu ein,<br />
... davon reinigen."<br />
Und:<br />
[Ñātti]<br />
"Suõāntu me āyasmanto. Ajja pavāraṇa<br />
(cātuddasikā/paõõarasikā). Yadāyasmantā-<br />
naŋ pattakallaŋ, mayaŋ aññamaññaŋ pavāreyyāma."<br />
“Ahaŋ, āvuso, āyasmante pavāremi,<br />
diṭṭhena vā ... Passanto paṭikarissāmi.<br />
Dutiyampi, āvuso, āyasmante pavāremi, ...<br />
paṭikarissāmi.<br />
Tatiyampi, āvuso, āyasmante pavāremi, ...<br />
paṭikarissāmi."<br />
"Dort wo vier Mönche wohnen, sollen sie nicht die 'Einladung' eines [Kranken, usw.] überbringen<br />
und zu dritt miteinander einladen. Wenn sie einladen, begehen sie ein Dukkaṭa-vergehen." (MV 163)<br />
Bei Dreien, sollen sie nicht zu zweit einladen. (MV 163f)<br />
In solchen Fällen sollen sie, wenn sie sich in einer unbegrenzten Eingrenzung (abaddha-sīma) befinden, zu-<br />
sammen mit den Kranken, usw. zu dritt/viert die Einladung [<strong>zur</strong> Ermahnung] mit Antrag (ñatti) ausführen.<br />
Nämlich, der Kranke, usw. soll zu ihren Platz kommen oder, wenn nicht möglich, sie sollen zu seiner Platz<br />
gehen. (MV 160). Wenn jedoch im ihren Kloster eine begrenzte Eingrenzungshalle (baddha-sīma) gibt, dann<br />
können sie dort die Einladung [<strong>zur</strong> Ermahnung] für drei/zwei Mönche ausführen, (s. unten D), ohne die<br />
Einladung des Kranken, usw. zu überbringen.<br />
D) Einladung [<strong>zur</strong> Ermahnung] für ZWEI<br />
Der Antrag entfällt and man lädt gegenseitig ein:<br />
"Freunde/Ehrwürdiger Herr! Ich lade den Ehrwürdigen<br />
dazu ein, ... [wie oben in B] ... Sehe ich es, werde ich mich<br />
davon reinigen.<br />
Zum zweiten Male, ... Zum dritten Male, ... davon reinigen."<br />
Und:<br />
“Ahaŋ, āvuso/bhante, āyasmantaŋ pavāremi,<br />
... Passanto paṭikarissāmi.<br />
Dutiyampi, ... Tatiyampi, ... paṭikarissāmi."<br />
"Dort wo zwei Mönche wohnen, soll [A] nicht die 'Einladung' des [B] abholen und alleine den Pavā-<br />
raṇātag [s. unter E] bestimmen. Wenn er ihn bestimmt, begeht er ein Dukkaṭavergehen." (MV 164)