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Notizen zur Verhaltensethik - Das Buddhistische Haus

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zusammen mit den Kranken, usw. zu fünft die 'Einladung' ausführen. Nämlich, der Kranke, usw. soll zu<br />

ihren Platz kommen oder, wenn nicht möglich, sie sollen zu seiner Platz gehen. (MV 160). Wenn jedoch in<br />

ihren Kloster eine begrenzte Eingrenzungshalle (baddha-sīma) gibt, dann können sie dort die 'Einladung' für<br />

vier Mönche ausführen (s. unten C), ohne die 'Einladung' des Kranken, usw. zu überbringen.<br />

C) Einladung [<strong>zur</strong> Ermahnung] für DREI oder VIER<br />

Falls drei oder vier Mönche in einem Kloster wohnen, werden sie nicht als Orden betrachtet und ein erfahr-<br />

ener und fähiger Mönch soll folgendermaßen bei den anderen Mönchen beantragen:<br />

[Antrag]<br />

"Möge die Ehrwürdigen mich anhören. Heute ist die Einladung<br />

[<strong>zur</strong> Ermahnung] am 14ten/ am 15ten. Wenn es<br />

den Ehrwürdigen scheint, daß die richtige Zeit gekommen<br />

ist, mögen wir gegenseitig [<strong>zur</strong> Ermahnung] einladen."<br />

Es folgen die individuellen Einladungen, beginnend mit dem Ältesten:<br />

"Freunde! Ich lade den Ehrwürdigen dazu ein, [mich zu er-<br />

mahnen], hinsichtlich gesehener, ... [wie oben in B] ... Sehe<br />

ich es, werde ich mich davon reinigen.<br />

Zum zweiten Male, Freunde! Ich lade den Orden dazu ein,<br />

... davon reinigen.<br />

Zum dritten Male, Freunde! Ich lade den Orden dazu ein,<br />

... davon reinigen."<br />

Und:<br />

[Ñātti]<br />

"Suõāntu me āyasmanto. Ajja pavāraṇa<br />

(cātuddasikā/paõõarasikā). Yadāyasmantā-<br />

naŋ pattakallaŋ, mayaŋ aññamaññaŋ pavāreyyāma."<br />

“Ahaŋ, āvuso, āyasmante pavāremi,<br />

diṭṭhena vā ... Passanto paṭikarissāmi.<br />

Dutiyampi, āvuso, āyasmante pavāremi, ...<br />

paṭikarissāmi.<br />

Tatiyampi, āvuso, āyasmante pavāremi, ...<br />

paṭikarissāmi."<br />

"Dort wo vier Mönche wohnen, sollen sie nicht die 'Einladung' eines [Kranken, usw.] überbringen<br />

und zu dritt miteinander einladen. Wenn sie einladen, begehen sie ein Dukkaṭa-vergehen." (MV 163)<br />

Bei Dreien, sollen sie nicht zu zweit einladen. (MV 163f)<br />

In solchen Fällen sollen sie, wenn sie sich in einer unbegrenzten Eingrenzung (abaddha-sīma) befinden, zu-<br />

sammen mit den Kranken, usw. zu dritt/viert die Einladung [<strong>zur</strong> Ermahnung] mit Antrag (ñatti) ausführen.<br />

Nämlich, der Kranke, usw. soll zu ihren Platz kommen oder, wenn nicht möglich, sie sollen zu seiner Platz<br />

gehen. (MV 160). Wenn jedoch im ihren Kloster eine begrenzte Eingrenzungshalle (baddha-sīma) gibt, dann<br />

können sie dort die Einladung [<strong>zur</strong> Ermahnung] für drei/zwei Mönche ausführen, (s. unten D), ohne die<br />

Einladung des Kranken, usw. zu überbringen.<br />

D) Einladung [<strong>zur</strong> Ermahnung] für ZWEI<br />

Der Antrag entfällt and man lädt gegenseitig ein:<br />

"Freunde/Ehrwürdiger Herr! Ich lade den Ehrwürdigen<br />

dazu ein, ... [wie oben in B] ... Sehe ich es, werde ich mich<br />

davon reinigen.<br />

Zum zweiten Male, ... Zum dritten Male, ... davon reinigen."<br />

Und:<br />

“Ahaŋ, āvuso/bhante, āyasmantaŋ pavāremi,<br />

... Passanto paṭikarissāmi.<br />

Dutiyampi, ... Tatiyampi, ... paṭikarissāmi."<br />

"Dort wo zwei Mönche wohnen, soll [A] nicht die 'Einladung' des [B] abholen und alleine den Pavā-<br />

raṇātag [s. unter E] bestimmen. Wenn er ihn bestimmt, begeht er ein Dukkaṭavergehen." (MV 164)

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