Notizen zur Verhaltensethik - Das Buddhistische Haus
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Dementsprechend, falls [A] den gleichen Vergehensgegenstand wie [B] hat, z.B. 'Essen <strong>zur</strong> Unzeit' (= Pāc.<br />
Nr. 37), dann soll er es ihm nicht gestehen. Wenn er es ihm gesteht (deseyya), begeht er als Gestehender<br />
(desaka) ein Dukkaṭavergehen a) wegen des Geständnisses (desanā). Und falls [B] das Geständnis entgegennimmt<br />
(paṭiggaṇheyya), begeht [B] als Entgegennehmer (paṭiggahaka) ebenfalls ein Dukkaṭavergehen,<br />
jedoch, b) wegen des Entgegennehmens (paṭiggahaṇā).<br />
Sie werden rein von z.B. Pāc. Nr . 37, begehen jedoch zwei nicht gleiche (visabhāgā) Arten von Dukkaṭavergehen.<br />
Diese sind von verschiedenem Gegenstand, d.i., a) desanā und b) paṭiggahaṇā, und nicht 'sabhāga'.<br />
Deshalb können sie sie um davon rein zu werden, folgendermaßen miteinander (aññamaññaŋ) gestehen,<br />
ohne ein weiteres Dukkaṭavergehen zu begehen:<br />
[A]: "Ehrwürdiger Herr/Freund! Ich beging ein Dukkaṭavergehen<br />
wegen des Geständnisses. Dies gestehe ich vor<br />
ihnen/ dir."<br />
"Ahaŋ, bhante/āvuso, desanā-dukkaṭaŋ<br />
āpattiŋ āpajjiŋ. Taŋ tumha-/tuyha-mūle<br />
paṭidesemi."<br />
[B]: "Ehrwürdiger Herr/Freund! Sehen Sie dieses Ver- "Passatha, bhante/ passasi, āvuso, taŋ<br />
gehen?" ... (usw. wie oben in I.)<br />
āpattiŋ? "<br />
oooooooooooo<br />
---------------------------------------------------------<br />
[B]: "Ehrwürdiger Herr/Freund! Ich beging ein Dukkaṭavergehen<br />
wegen des Entgegennehmens. Dies gestehe ich<br />
vor ihnen/ dir."<br />
[A]: "Ehrwürdiger Herr/Freund! Sehen Sie dieses Ver-<br />
gehen?" ... (usw. wie oben in I.)<br />
"Ahaŋ, bhante/āvuso, paṭiggahanādukkaṭaŋ<br />
āpattiŋ āpajjiŋ. Taŋ tumha-<br />
/tuyha-mūle paṭidesemi."<br />
"Passatha, bhante/ passasi, āvuso, taŋ<br />
āpattiŋ?" (s. Smps 794)<br />
NB: Sie sollen jedoch nicht wissentlich und aus bewusster Mißachtung (anādariye: s. Pāc. Nr. 54) einen<br />
gleichen Gegentand eines Vergehens miteinander gestehen und entgegennehmen, und dann ein Desanā-/<br />
Paṭiggahanā-dukkaṭa gestehen, denn dadurch begehen sie, gemäß Pāc. Nr. 54, ein Extra-Pācittiyavergehen.<br />
Der Sinn ist, daß einer von beiden, auf einem bestimmten Vergehensgegenstand, rein (suddho) sein soll.<br />
(Siehe unten 'Kollektivfall eines gleichen Vergehens'. Siehe auch Anh. II, Diskussion Nr. 8: SABHĀGĀ<br />
ĀPATTI.)<br />
Kollektivfall eines gleichen Vergehens<br />
"Es begab sich nun zu jener Zeit, daß an einem bestimmten Aufenthaltsort (āvāsa [= räumlicher Zusammenfall]),<br />
gerade am Uposathatag [= zeitlicher Zusammenfall], der ganze Orden (sabbo saṅgho [= samū-<br />
ha: Kollektivbegriff]), das gleiche Vergehen (sabhāgā āpatti) begangen hatte. ... Der Erhabene sprach:<br />
"O Mönche, diese Mönche sollen sofort einen Mönch zum benachbarten Aufenthaltsort entsenden:<br />
'Gehe, Freund! Reinige dich von diesem Vergehen und komme <strong>zur</strong>ück. Wir werden uns in deiner<br />
Gegenwart von diesem Vergehen reinigen.' Gelingt es ihnen auf diese Weise [sich zu reinigen], so ist<br />
es gut. Wenn es ihnen nicht gelingt, dann soll ein erfahrener und fähiger Mönch bei dem Orden<br />
folgendermaßen beantragen:<br />
'Ehrwürdiger Herr! Möge der Orden mich anhören. Dieser ganze Orden hat das gleiche Vergehen be-<br />
gangen. Wenn dem Orden ein reiner (suddho) Mönch begegnet, der nicht das gleiche Vergehen [wie<br />
die anwesenden Mönche] begangen hat, dann wird sich der Orden in seiner Gegenwart von diesem<br />
Vergehen reinigen."<br />
Hat er dies gesagt, soll die Uposathahandlung durchgeführt werden, das Pātimokkha soll rezitiert<br />
werden. Es soll deswegen keine Behinderung für die Uposathahandlung entstehen." (MV 126)