06.12.2012 Aufrufe

Notizen zur Verhaltensethik - Das Buddhistische Haus

Notizen zur Verhaltensethik - Das Buddhistische Haus

Notizen zur Verhaltensethik - Das Buddhistische Haus

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

a) Mit Nachrichtsendung (Pahite)<br />

i) Falls ein Mönch, eine Nonne, eine Sikkhamānā, ein Sāmaṇera, eine Sāmaṇerī, ein Upāsaka oder eine Upāsikā<br />

eine Nachricht sendet: "Mögen die Ehrwürdigen kommen! Ich möchte eine Gabe anbieten, mir die<br />

Lehre anhören, oder die Mönche sehen"; oder<br />

ii) Falls der Bruder, die Schwester, ein Verwandter oder ein Laiengenosse (bhikkhugatiko) eine Nachricht<br />

sendet: "Ich bin krank. Möge mein Bruder kommen. Ich möchte, daß mein Bruder kommt!" (MV 148) ...<br />

"…dann soll man, o Mönche, wegen dieser dringenden Angelegenheit für sieben Tage abreisen, falls<br />

diese Personen eine Nachricht senden, nicht aber wenn sie keine senden. Die Rückkehr soll innerhalb<br />

von sieben Tagen erfolgen." (MV 139)<br />

b) Ohne Nachrichtsendung (Appahite)<br />

i) 5 Personen: Falls in einem Mönch, in einer Nonne, in einer Sikkhamānā, in einem Sāmaṇera, oder in einer<br />

Sāmaṇerī Unzufriedenheit [im Reinheitswandel], Gewissensbisse oder falsche Ansicht erweckt worden sind;<br />

oder falls diese Personen eine Unterstützung für ein Vinayaverfahren/ eine Schulungsregel benötigen, kann<br />

ein Mönch für sieben Tage abreisen, um ihnen Hilfe zu leisten. (MV 142-7)<br />

ii) 7 Personen: Falls ein Mönche, eine Nonne, eine Sikkhamānā, ein Sāmaṇera, eine Sāmaṇerī krank ist, oder<br />

die [eigene] Mutter oder der Vater krank ist:<br />

"Erlaube ich, o Mönche, wegen dieser dringenden Angelegenheit für sieben Tage zu diesen sieben<br />

Personen zu gehen, auch wenn sie keine Nachricht senden, geschweige denn wenn sie eine senden.<br />

... Die Rückkehr soll innerhalb von sieben Tagen erfolgen." (MV 147)<br />

D) Abbrechen der Regenzeitklausur (Vassaccheda)<br />

Falls eine der folgenden Behinderungen auftritt, kann man die Regenzeitklausur abbrechen und für immer<br />

abreisen. Behinderung durch:<br />

E) Der Aufenthalt<br />

1) Raubtiere,<br />

2) Reptilien,<br />

3) Räuber, [Guerillas, usw.],<br />

4) Kobolde,<br />

5) Feuer,<br />

6) Wasser,<br />

7) Unzulänglichkeit der Nahrung,<br />

8) Unzulänglichkeit der Laienhelfer,<br />

9) Ordensspaltung, und<br />

10) Behinderung für den Reinheitswandel. (MV 148-51)<br />

"Den Regenzeitaufenthalt, o Mönche, soll man nicht, ohne eine Lagerstätte zu haben, verbringen.<br />

Wer ihn so verbringt, begeht ein Dukkaṭavergehen." (MV 152)<br />

���� ����

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!