06.12.2012 Aufrufe

Notizen zur Verhaltensethik - Das Buddhistische Haus

Notizen zur Verhaltensethik - Das Buddhistische Haus

Notizen zur Verhaltensethik - Das Buddhistische Haus

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

161. "Rājā sayaṇigharā (Schlafgemach) anikkhanto hoti. - Mahesī sayaṇigharā anikkhantā hoti. Ubho vā<br />

anikkhantā honti." (Pāc 160)<br />

In einer polygamen Gesellschaftsordnung bezeichnet Mahesī die Hauptgemahlin des Königs, die als "Majestät"<br />

(ratana-ka, oder ratana) betrachtet wird.<br />

NB: Der Unterschied zwischen dieser Regel (Pāc 83) und Pāc 43 ist, daß es sich in Pāc 43 um ein gewöhnliches<br />

Ehepaar handelt, in deren Schlafraum er sich nicht setzen soll, wenn er sie dadurch stört. In Pāc 83 jedoch,<br />

soll er unter den be-schriebenen Bedingungen die Schwelle des königlichen Schlafgemachs nicht<br />

überschreiten.<br />

162. Da die Entstehungsgeschichte im Pāc 84 von einem 500 Goldmünzen enthaltenden Beutel erzählt, wird<br />

das Wort ratanaŋ in diesem Zusammenhang nicht in seiner buchstäblichen Bedeutung als 'Juwel [-enschmuck]'<br />

übersetzt, sondern in seiner übertragenen und mehr umfassenden Bedeutung, d.i. als 'Wertgegenstand'<br />

im Sinne von etwas Kostbarem und Wertvollem, wie z.B. Geld, edle und kostbare Metalle, Juwelen<br />

usw. persönlichen Besitzes. Deshalb wurde gesagt:<br />

"Wertgegenstand bedeutet: Perle, Edelstein, Beryll, Seemuschelschale, Quarz, Koralle, Gold [-mün-<br />

ze], Silber[-münze], Rubin und Katzenauge. / Was für einen Wertgegenstand gehalten wird, bedeutet:<br />

Was auch immer für den Menschen a) Luxus-, Genussartikel (upabhoga) ist, [z.B. Möbel,<br />

Küchengeschirr, Papiergeld, künstlich vergoldete / versilberte Ornamente, Brieftasche, Taschen-,<br />

Armbanduhr, Schlüssel, Brille, Kamera usw.] und b) Gebrauchsartikel (paribhoga), [z.B. Kleidung,<br />

Taschentuch, Nahrungsmittel, Getränke usw.]. " (Ratanaŋ nāma: muttā, maṇi, veḷuriyo, saṅkho, silā,<br />

pavālaŋ, rajataŋ, jātarūpaŋ, lohitaṅko, masāragallaŋ. / Ratanasammataŋ nāma: yaŋ manussānaŋ<br />

upabhogaparibhogaŋ.) (Pāc 163). Siehe Anm. 86.<br />

163. "Ajjh-ārāmo... ajjh-āvasatho = anto-ārāmo ... anto-āvasatho." (Pāc 163) – "anto" = innerhalb.<br />

164. Gemäß Smps: 1 Sugatafinger = 3 Finger eines<br />

Mannes von mittlerer Größe. Vgl. Anm. 47.<br />

165. "Es gibt zwei Arten von gewürzten Hülsenfrüchten: Gewürzte Erbsen und gewürzte Bohnen, die man<br />

mit der Hand nehmen kann [, da sie sich in fester Form befinden ]." (Dve sūpā: muggasūpo, māsasūpo hatthahāriyo.)<br />

(Pāc 190)<br />

Abb. 9<br />

NB: Hier sind auch Kichererbsen (kulatthā), Linsen usw. mit Erbsen eingeschlossen, da sie <strong>zur</strong> selben<br />

Familie (Legumi-nosen) gehören. (Siehe Khvt 149)<br />

166. Odana – hier der Einfachheit halber als gekochter Reis übersetzt – bezeichnet alle Getreidekörner, die<br />

gekocht sind. (Siehe Smps 605)<br />

167. "Schulungstüchtige [hier]: Eine Familie, deren Vertrauen zunimmt, deren Vermögen sich aber verringert."<br />

(Yaŋ kulaŋ saddhāya vaḍḍhati, bhogena hāyati.) (Pāc 180) — Der Erhabene beschützte auf diese Weise<br />

übermäßig großzügige Familien vor Verarmung.<br />

168. Diese "Ernennung" wird durch ein Vinayaverfahren vorgenommen und ist nicht nur bei Sotāpannas<br />

möglich. Siehe Anm. 167<br />

169. Es ist ein Dukkaṭavergehen wenn man auch nur ein Sekhiya aus Missachtung (anadāriyaŋ paṭicca)<br />

übertritt. (Pāc 185 ff; siehe auch Pāc 56). Obwohl hier kranke Mönche frei von Dukkaṭa sind, nur bei Sekhiya 30<br />

(samatittikaŋ), 36 (bhiyyoka-myataŋ) und 38 (ujjhanasaññī) sind sie es nicht. (Pāc 190ff.)

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!