06.12.2012 Aufrufe

Notizen zur Verhaltensethik - Das Buddhistische Haus

Notizen zur Verhaltensethik - Das Buddhistische Haus

Notizen zur Verhaltensethik - Das Buddhistische Haus

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

8 . Gleiches Vergehen - Sabhāgā āpatti<br />

(Lies zu erst Anh. I, Kap. 5, Gleiches Vergehen Geständnis)<br />

Daß sabhāgā āpatti nicht 'kollektives Vergehen' bedeutet, wie es manchmal erklärt wird, ist aus folgendem<br />

zu ersehen:<br />

Der Anlaß<br />

Fall A<br />

"Es begab sich nun zu jener Zeit, daß die chabbaggiyā Bhikkhus gegenseitig ein sabhāgā āpatti gestanden<br />

und das Geständnis entgegennahmen." (MV 126)<br />

Der Erhabene sprach:<br />

"O Mönche, man soll nicht ein sabhagā āpatti gestehen/ [od. dessen Geständniss] entgegennehmen.<br />

Wenn [A] es gesteht (deseyya)/ [B] es entgegennimmt (paṭiggaṇheyya) begehen sie ein Dukkaṭavergehen."<br />

(MV 126)<br />

Wo, wann, wie und wie viele von den chabbaggiyā Bhikkhus ein sabhāgā āpatti begangen hatten, wird hier,<br />

im Gegensatz zu nächsten Fall B, nicht erwähnt.<br />

Fall B<br />

"Es begab sich nun zu jener Zeit, daß an einem bestimmten Aufenthaltsort (Kloster) [= räumlicher Zusammenfall],<br />

gerade am Uposathatag [= zeitlicher Zusammenfall], der ganze Orden (sabbo saṅgho [= sammūha:<br />

Kollektivbegriff] ), ein sabhāgā āpatti begangen hatte."<br />

Erläuterung: Hinsichtlich Fall A, 'chabbaggiyā Bhikkhus' bedeutet Mönche, die zu der Gruppe mit den<br />

sechs Hauptmitgliedern gehörten, nämlich:<br />

a) Mettiyo und Bhummajako in Rājagaha. Sie waren die Anführer.<br />

b) Assaji und Punabbasu in Kītāgiri, und<br />

c) Paṇḍuko und Lohitako in Sāvatthi.<br />

Jedes Paar (a, b, c) hatte ein Gefolge von 500 Mönchen, die zu der Gruppe (vagga) mit den sechs (cha)<br />

Hauptmitgliedern gehörten, also nannte man sie: cha + vagg + iya = 'chabbaggiyā' (s. Smps. 443). Wenn sich<br />

nur einige (zwei, drei, ...) von ihnen schlecht betrugen, dann wurde öfters in Kanon erwähnt, daß es die 'chabbaggiyā<br />

Bhikkhus' taten, d. i. Mönche, die zu dieser Gruppe gehörten, um sie von anderen Mönchen zu<br />

unterscheiden, wie z.B. 'sattarasavaggiya Bhikkhus', 'vaggumudātīriye Bhikkhus', usw. Obwohl in anderen<br />

Textstellen öfters der Ort erwähnt ist, ist er hier im Fall A nicht angegeben. Deswegen merkt I.B. Horner an:<br />

"Es ist nicht klar, ob sie sich [hier] zusammen so benahmen oder einzeln." (B. D. IV, 167, Fußnote 5). Obwohl sie<br />

im Zweifel darüber ist, übersetzt sie den Ausdruck sabhāgā āpatti als 'kollektives Vergehen', was eigentlich<br />

nicht der Fall ist.<br />

Ob sie sich alle zusammen (kollektiv) oder nicht am selben Ort (Kloster, Quadratmeter, ...) und/ oder <strong>zur</strong><br />

selben Zeit (Tag, Sekunde...) so benahmen und ein Vergehen begangen und gestanden hatten, ist hier nicht<br />

der entscheidende Punkt. Noch ist es im Falle der selben/ gleichen Vergehensklasse (āpatti - nikāya/ -<br />

khandha), z. B. ob sie zusammen oder nicht gegen die Pācittiya- usw. Vergehensklasse verstoßen hatten.<br />

Der entscheidende Punkt ist die Gleichheit des Vergehensgegenstandes (vatthu.sabhāgātā (Smps 794)). Es<br />

heißt ja:

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!