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Notizen zur Verhaltensethik - Das Buddhistische Haus

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III) Uposathahandlung der Reinheit (pārisuddhi-uposatha)<br />

Für ZWEI Mönche:<br />

Für zwei Mönche ist der Antrag (ñatti) nicht notwendig und der ältere Mönch sagt zum Jüngeren:<br />

"Ich bin rein, Freunde. Mögt ihr mich als 'rein' ansehen."<br />

(3x)<br />

Der jüngere Mönch zum Älteren:<br />

"Ich bin rein, Ehrwürdiger Herr. Mögt ihr mich als 'rein'<br />

ansehen." (3x)<br />

Und:<br />

"Parisuddho ahaŋ, āvuso. Parisuddho'ti<br />

maŋ dhāretha." (3x)<br />

"Parisuddho ahaŋ, bhante. Parisuddho'ti<br />

maŋ dhāretha." (3x) (MV 124)<br />

"Dort wo zwei Mönche wohnen, soll [A] nicht die Erklärung der Reinheit des [B] abholen und<br />

alleine den Uposathatag [s. unten IV] bestimmen. Wenn er ihn bestimmt, begeht er ein Dukkaṭa-<br />

vergehen". (MV 125)<br />

In einem solchen Fall soll A, wenn er sich in einer unbegrenzten Eingrenzung (abaddha-sīma) befindet,<br />

zusammen mit den Kranken, usw. zu zweit die Uposathahandlung der Reinheit durchführen. Nämlich, der<br />

Kranke, usw. soll zu As Platz kommen oder, wenn nicht möglich, soll A zu Krankens Platz gehen. (MV 120).<br />

Wenn jedoch im Kloster eine begrenzte Eingrenzungshalle (baddha-sīma) gibt, dann kann A dort die Uposathahandlung<br />

der Bestimmung (adhiṭṭhān'uposatha) durchführen (s. unten IV), ohne die Erklärung der<br />

Reinheit des Kranken, usw. abzuholen.<br />

Weitere Fälle:<br />

Falls am Saṅghuposathatag an einem bestimmten Aufenthaltsort die Pātimokkharezitation beendet ist und<br />

eine Gruppe [A] von [z.B. 15] dort ansässigen Mönchen entweder vollständig in der Sīma sitzt, oder teilweise<br />

oder ganz aufgestanden ist und eine Gruppe [B] von ansässigen Mönchen derselben oder geringeren<br />

Zahl [z.B. 10] ankommt, soll diese Gruppe [B] in der Anwesenheit von Gruppe [A] ihre Reinheit auf dieser<br />

Weise individuell verkünden (ārocetabbā):<br />

"Ich verkünde meine Reinheit". (Pārisuddhiŋ ārocemi.)<br />

Wenn jedoch die Gruppe [B] größer als [A] ist [z. B. 20], dann soll Gruppe [B] zusammen mit Gruppe [A]<br />

wieder mit der 'Voraufgabe' (Pubbakicca) von vorne beginnen und das Pātimokkha erneut rezitieren. <strong>Das</strong><br />

Obere gilt, wenn Gruppe [B] Besucher sind; wenn Gruppe [A] Besucher und Gruppe [B] Ansässige sind;<br />

und wenn Gruppe [A] + [B] Besucher sind. (MV. 129ff)<br />

IV) Uposathahandlung der Bestimmung (adhiṭṭhān'uposatha)<br />

Für EINEN Mönch<br />

Der Erhabene sprach:<br />

"O Mönche, dieser Mönch soll dort, wo sich die Mönche [normalerweise] hinbegeben, entweder in<br />

die Bedienungshalle (upaṭṭhānasālā), den Schuppen oder eine Baumwurzel, [1] diesen Platz fegen,<br />

[2] das Licht anzünden, [3] das Wasser zum Trinken und Waschen bereitstellen, [4] Sitze bereitstellen<br />

und sich hinsetzen. Wenn andere Mönche kommen, soll er die Uposathahandlung zusammen mit<br />

ihnen durchführen. Wenn keine kommen, soll er den Uposathatag auf diese Weise bestimmen:<br />

"Heute ist für mich der Uposathatag (am 14ten/ 15ten).<br />

Ich bestimme [ihn]."<br />

"Wenn er ihn nicht bestimmt, begeht er ein Dukkaṭavergehen." (MV 125)<br />

"Ajja me Uposatho (cātuddaso/paṇṇa-<br />

raso). Adhiṭṭhāmi."

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