Notizen zur Verhaltensethik - Das Buddhistische Haus
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Unzulässige Farben für die zwei Riemen (vaṭṭikā): Blau, gelb, rot, karmesin, schwarz und gemischte Farben.<br />
(MV 186)<br />
<strong>Das</strong> alles gilt auch für kranke Mönche. Unzulässige Plätze, die Pantoffeln zu tragen: Bewohnte Gegend, es<br />
sei denn, man ist fußkrank. (MV 188)<br />
Der Verstoß gegen diese Regeln ist ein Dukkaṭavergehen.<br />
C) Zulassung (kappiya) für Obst, Pflanzen, Keime und Samen<br />
Ein Mönch vermeidet das Zerstören von Pflanzen in jedweder Form. (Pāc. Nr. 11; D Nr. 2). Samen und Kerne,<br />
die sich in der Nahrung befinden und von solcher Art sind, daß sie, wenn man sie in die Erde legt, keimen,<br />
solche soll man von einer nicht hochordinierten Person [B] auf diese Weise zulässig machen lassen. Der<br />
Mönch händigt sie der Person [B] aus, und spricht:<br />
"Mache dies zulässig." "Imaŋ kappiyaŋ karohi." (Pāc 35)<br />
<strong>Das</strong> kann man auch in jeder geläufigen Sprache sagen, so daß die Menschen es verstehen.<br />
Da Früchte, Samen usw., durch fünf Zulassungen für Einsiedler (samaṇakappa) benutzt werden können,<br />
sollen sie "überwältigt"* werden (parijitā):<br />
1) durch Feuer,<br />
2) mit einem scharfen Instrument, oder<br />
3) mit einem Fingernagel. (CV 109).<br />
Deswegen nimmt [B] gewöhnlicherweise ein Messer, macht eine schneidende Bewegung durch die<br />
entsprechenden Samen, Frucht oder Kerne, und sagt dabei:<br />
"Es ist zulässig." (kappiyaŋ). (3 x) (Smps 560)<br />
<strong>Das</strong> Wort bhante (Ehrwürdiger Herr) wird manchmal dazu gefügt: kappiyaŋ, bhante.<br />
Wenn Früchte<br />
4) samenlos sind, kann man sie einfach benutzen, oder<br />
5) nach Entfernen der Samen [wie bei Trauben, Orangen usw.] (CV 109)<br />
* NB: "Überwältigen": Animistisches Ritual <strong>zur</strong> "Austreibung" des Geistes, der in einer Pflanze wohnt.<br />
Um diesen Punkt besser verstehen zu können, sei hier folgendes erwähnt: In Indien genießt der Einsiedler<br />
(samaṇa) höchste Verehrung. Daher erwartet die Gesellschaft von ihm ein höheres ethisches Verhalten. Daß<br />
er nicht direkt oder indirekt tötet, versteht sich fast von selbst. Da pflanzliches Leben von animistisch veranlagten<br />
Menschen genauso betrachtet wird wie tierisches, nämlich beseelt, muß er bzgl. keimfähiger Pflanzen,<br />
Samen usw., die er für innerliche oder äußerliche Anwendung an sich nimmt, besondere Vorsicht anwenden,<br />
um nicht des "Tötens" bezichtigt zu werden, denn: "die Menschen, o Mönche, haben die Wahrnehmung<br />
der Seele [Anima] (jīva-saññino) in einem Baum / / und ...in Gras". (Pāc 34 / / MV 137).<br />
Dieser animistische Glaube war weit verbreitet und ist es auch teilweise heute noch, weshalb der Buddha<br />
seine Schüler anwies, darauf Rücksicht zu nehmen. Er, der nicht animistisch war, erließ jedoch diese Regel<br />
damit sie harmonisch mit ihren Mitmenschen zusammenleben. Es geht daher mehr um die symbolische<br />
Förmlichkeit des Rituals <strong>zur</strong> "Entschärfung" des pflanzlichen Lebens als um eine tatsächliche Zerstörung<br />
durch Feuer usw. Diese Förmlichkeit jedoch nicht zu befolgen, bedeutet ein Pācittiyavergehen. (Pāc 35)<br />
Siehe auch: W. Mannhardt Mythologische Forschungen - Die Korndämonen; Sir James George Franzer The<br />
Golden Bough, Part V, Kap. VIII § 2 'Killing the Cornspirit', 3rd ed., Macmillan and Co. London, wo Wald-<br />
und Feldkulte, Volksglauben usw. aus der ganzen Welt, auch aus Deutschland, dargestellt werden. Siehe: