Notizen zur Verhaltensethik - Das Buddhistische Haus
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B) Berechtigung zu den Kaṭhinaprivilegien<br />
Es wurde vom Erhabenen festgelegt, daß diejenigen Mönche zu den K-Privilegien berechtigt sind, die a) die<br />
frühe Regenzeitklausur antraten und ohne sie zu unterbrechen, verbrachten, und b) in dem Kloster, in dem<br />
sie sie zusammen verbrachten, mit der ersten Pavāraṇā (Okt. ☺) <strong>zur</strong> Ermahnung einluden. (s. Anm. 101; MV<br />
254; 299; Khvt 53; Smps 820).<br />
Die Berechtigung kommt auf zwei Weisen zustande:<br />
1) MIT VINAYAVERFAHREN<br />
1) mit Vinayaverfahren, oder<br />
2) ohne Vinayaverfahren<br />
Wenn Leute Gewandstoff zum Kloster bringen und "Diesen Gewandstoff geben wir dem Orden der Mönche<br />
für die Erteilung der Kaṭhinaprivilegien" (Imaŋ kaṭhinadussaŋ bhikkhusaṅghassa dema), oder etwas ähnliches<br />
sagen, dann werden alle Mönche berechtigt die K-Privilegien in Anspruch zu nehmen, sofern sie in diesem<br />
Kloster mindestens fünf sind. Wenn sie weniger als fünf sind, sind sie nicht dazu berechtigt, außer sie<br />
setzen Ersatzpersonen (gaṇapūraka) ein. Als solche können Mönche fungieren, die die späte Regenzeitklausur<br />
angetreten haben, [oder jene von anderen Klöstern]. Sie sind aber nur Ersatzpersonen und erhalten<br />
trotz Teilnahme, keine Privilegien. (s. Khvt 53; Smps 820)<br />
Der Monat für die Erteilung der K-Privilegien ist der letzte Monat der Regenzeit (vassānassa pacchimo māso),<br />
d.h. Assayuja (Okt.) ☺ bis Kattika (Nov.) ☺. Siehe Abb. 1.<br />
Abb. 1<br />
<strong>Das</strong> Vinayaverfahren<br />
Dem Orden zugekommener Gewandstoff soll von dem Orden durch ein Vinayaverfahren einem Mönch [A]<br />
gegeben werden, der für die K-Privilegien geeignet ist und sie erteilen kann. Ein erfahrener und fähiger<br />
Mönch soll auf diese Weise sprechen:<br />
[Antrag (1x)]<br />
"Ehrwürdiger Herr! Möge der Orden mich anhören. Dieser<br />
Kaṭhina-gewandstoff ist dem Orden zugekommen worden.<br />
Wenn es dem Orden scheint, daß die richtige Zeit ge-<br />
kommen ist, möge der Orden diesen Kaṭhina-gewandstoff<br />
dem Mönch Soundso geben um die Kaṭhinaprivilegien zu<br />
erteilen. Dies ist der Antrag.<br />
[Beschluß (1x)]<br />
Ehrwürdiger Herr! Möge der Orden mich anhören. Dieser<br />
Kaṭhina-gewandstoff ist dem Orden zugekommen worden.<br />
Der Orden gibt diesen Kaṭhina-gewandstoff dem Mönch<br />
[Ñatti (1x)]<br />
“Suõātu me, bhante, saïgho. Idaŋ saïghassa<br />
kaṭhinadussaŋ uppannaŋ. Yadi<br />
saïghassa pattakallaŋ, saïgho imaŋ<br />
kaṭhinadussaŋ itthannāmassa bhikkhuno<br />
dadeyya kaṭhinaŋ attharituŋ. Esā ñatti.<br />
[Anussavanā (3x)]<br />
Suõātu me, bhante, saïgho. Idaŋ saïghassa<br />
kaṭhinadussaŋ uppannaŋ. Saïgho imaŋ ka-