Notizen zur Verhaltensethik - Das Buddhistische Haus
Notizen zur Verhaltensethik - Das Buddhistische Haus
Notizen zur Verhaltensethik - Das Buddhistische Haus
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
In einem solchen Fall sollen sie, wenn sie sich in einer unbegrenzten Eingrenzung (abaddha-sīma) befinden,<br />
zusammen mit den Kranken, usw. zu zweit die 'Einladung' ausführen. Nämlich, der Kranke, usw. soll zu<br />
ihren Platz kommen oder, wenn nicht möglich, sie sollen zu seiner Platz gehen. (MV 160). Wenn jedoch in<br />
ihren Kloster eine begrenzte Eingrenzungshalle (baddha-sīma) gibt, dann kannn dort die 'Einladung' für<br />
einen Mönch ausführen (s. unten E), ohne die 'Einladung' des Kranken, usw. abzuholen.<br />
E) Einladung [<strong>zur</strong> Ermahnung] für EINEN<br />
Der Erhabene sprach:<br />
"O Mönche, dieser Mönch soll...[sich gleichwie bei dem Uposathahandlung der Bestimmung (adhiṭ-<br />
ṭhān'uposatha), Kap. 4. D. IV. verhalten] und sich hinsetzen. Wenn andere Mönche kommen, soll er,<br />
mit ihnen [<strong>zur</strong> Ermahnung] einladen. Wenn keine kommen, soll er den Pavāraṇātag auf diese Weise<br />
bestimmen:<br />
"Heute ist für mich der Pavāraṇātag (am 14ten/ 15ten).<br />
Ich bestimme [ihn]."<br />
"Wenn er ihn nicht bestimmt, begeht er ein Dukkaṭavergehen." (MV 163)<br />
���� ����<br />
9. KAṬHINAPRIVILEGIEN – KAṬHINĀNISANSĀ<br />
(Aus dem siebten Kapitel des MV 253-267)<br />
A) Die Erteilung der Kaṭhinaprivilegien<br />
Der Erhabene sprach:<br />
"Ajja me pavāraṇā (cātuddasikā/<br />
paõõarasikā). Adhiṭṭhāmi."<br />
"Ich erlaube, o Mönche, den Mönchen, die die Regenzeitklausur verbracht haben, die Kaṭhinaprivilegien<br />
zu erteilen. Für euch, o Mönche, die ihr euch die Kaṭhinaprivilegien erteilt habt, werden fünf<br />
Privilegie zulässig:<br />
[1] Anāmantacāra<br />
Ohne sich an einen anwesenden Mönch zu wenden, bzw. ohne ihn<br />
darüber zu informieren, Familien besuchen. [Pāc. Nr. 46 ist damit ungültig.]<br />
[2] Asamadānacāra<br />
Ohne alle drei Gewänder mit sich zu nehmen auf Wanderung gehen.<br />
Nis. Pāc. 2 ist damit ungültig.]<br />
[3] Gaṇabhojana<br />
Speise in einer Gemeinschaft genießen.[Pāc. Nr.32 ist damit ungültig .]<br />
[4] Yāvadattha-cīvara<br />
Notwendigerweise, [d.i. wunschgemäß] Gewänder benutzen, bzw. ohne Zahl- und<br />
Zeitbeschränkung, ohne Bestimmung (adhiṭṭhāna) und ohne Überlassung (vikappana).<br />
[Nis. Pāc. 1 & 2 sind damit ungültig.]<br />
[5] Yo ca tattha cīvarruppādo, so nesaŋ bhavissati:<br />
Jener Gewand-/ Stoff, der einem Kloster zukommt, der wird seinen Bewohnern gehören."