06.12.2012 Aufrufe

Notizen zur Verhaltensethik - Das Buddhistische Haus

Notizen zur Verhaltensethik - Das Buddhistische Haus

Notizen zur Verhaltensethik - Das Buddhistische Haus

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

8. EINLADUNG [ZUR ERMAHNUNG] – PAVĀRAṆĀ<br />

(Aus dem vierten Kapitel des MV 157)<br />

A) Der Anlaß<br />

Zwei Mönche hatten die Übung des Stummbleibens (Schweigegelöbnis) praktiziert. Dazu sagte der Er-<br />

habene:<br />

"O Mönche! Man soll nicht das Schweigegelöbnis auf sich nehmen, so wie es die Andersgläubigen<br />

tun. Wer es auf sich nimmt, begeht ein Dukkaṭavergehen. Ich erlaube, o Mönche, für die Mönche,<br />

die die Regenzeitklausur zusammen verbracht haben, hinsichtlich dreier Dinge [einander] <strong>zur</strong><br />

Ermahnung einzuladen:<br />

Erstens hinsichtlich gesehener,<br />

zweitens gehörter, und<br />

drittens vermuteter [Vergehen].<br />

Diese Einladung wird für euch untereinander der geeignete Zustand sein, der Zustand der gegenseitigen<br />

Hilfe [bei Vergehen], und der Zustand der Rücksicht auf die <strong>Verhaltensethik</strong>. Folgender-maßen,<br />

o Mönche, soll man [<strong>zur</strong> Ermahnung] einladen: [Nachdem die zwei Vorbereitungen (pubba-karaṇa<br />

& pubbakicca) beendet sind], soll ein erfahrener und fähiger Mönch auf diese Weise bei dem Orden<br />

beantragen:<br />

[B) Ordenseinladung (Saṅgha-pavāraṇā)]* 29<br />

[Antrag]<br />

"Ehrwürdiger Herr! Möge der Orden mich anhören. Heute<br />

ist die Einladung [<strong>zur</strong> Ermahnung] am 14ten/ am 15ten.<br />

Wenn es dem Orden scheint, daß die richtige Zeit gekomm-<br />

en ist, möge der Orden [<strong>zur</strong> Ermahnung] einladen."<br />

Der älteste Mönch soll auf diese Weise zum Orden sprechen:<br />

"Freunde! Ich lade den Orden dazu ein, [mich zu ermahnen],<br />

hinsichtlich gesehener, gehörter und vermuteter [Vergehen].<br />

Mögen die Ehrwürdigen mich aus Mitleid heraus<br />

ansprechen. Sehe ich es, werde ich mich davon reinigen.<br />

Zum zweiten Male, Freunde! Ich lade den Orden dazu ein,<br />

... davon reinigen.<br />

Zum dritten Male, Freunde! Ich lade den Orden dazu ein,<br />

... davon reinigen."<br />

Der Nächstjüngere usw. bis hin zum Jüngsten:<br />

"Ehrwürdiger Herr! Ich lade den Orden dazu ein, ... [wie<br />

oben, außer 'Ehrwürdiger Herr' (bhante)] ... davon reinigen".<br />

[Ñātti]<br />

"Suõātu me, bhante/āvuso, saïgho. Ajja<br />

pavāraṇa (cātuddasikā/paõõarasikā). Yadi<br />

saïghassa pattakallaŋ, saïgho pavāreyya."<br />

(MV 159)<br />

“Saṅghaŋ, āvuso, pavāremi, diṭṭhena vā<br />

sutena vā parisaṅkāya vā. Vadantu maŋ<br />

āyasmanto anukampaŋ upādāya. Passanto<br />

paṭikarissāmi.<br />

Dutiyampi, āvuso, saṅghaŋ pavāremi, ...<br />

paṭikarissāmi.<br />

Tatiyampi, āvuso, saṅghaŋ pavāremi, ...<br />

paṭikarissāmi."<br />

"Saṅghaŋ, bhante, pavāremi, ... paṭikarissāmi."<br />

29 * Für die Ordenseinladung (Saṅgha-pavāraṇā) werden mindestens fünf Mönche als ein Orden betrachtet. [MV. 162; 319].

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!