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Notizen zur Verhaltensethik - Das Buddhistische Haus

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Der Lehrer: "Angemessen."<br />

Der Schüler:<br />

"Sehr gut! Mit Verlaub, ich willige ein.<br />

Zum zweiten Male: Ehrwürdiger Herr, seien Sie mein<br />

Lehrer. Ich werde in Verbindung mit dem Ehrwürdigen<br />

leben".<br />

Der Lehrer: "Angemessen."<br />

Der Schüler:<br />

"Sehr gut! Mit Verlaub, ich willige ein.<br />

Zum dritten Male Ehrwürdiger Herr, seien Sie mein<br />

Lehrer. Ich werde in Verbindung mit dem Ehrwürdigen<br />

leben".<br />

Der Lehrer: "Angemessen."<br />

Der Schüler:<br />

"Sehr gut! Mit Verlaub, ich willige ein."<br />

C) Die Pflichten (vatta)<br />

"Pañirūpaŋ."<br />

"Sādhu, okāsa, sampañicchāmi.<br />

Dutiyampi, Ācariyo me, bhante, hohi.<br />

Āyasmato nissāya vacchāmi."<br />

"Pañirūpaŋ."<br />

"Sādhu, okāsa, sampañicchāmi.<br />

Tatiyampi, Ācariyo me, bhante, hohi.<br />

Āyasmato nissāya vacchāmi."<br />

"Pañirūpaŋ."<br />

"Sādhu, okāsa, sampañicchāmi."<br />

Der Erhabene erließ daraufhin die Vorschrift, daß der Schüler dem Unterweiser/ Lehrer gegenüber seine<br />

Pflichten korrekt erfüllen soll (sammā vattitabbaŋ). Man soll diese Pflichten kennen und erfüllen, sonst ist<br />

das ein Dukkaṭavergehen. Und auch der Unterweiser/ Lehrer hat seine Pflichten dem Schüler gegenüber zu<br />

erfüllen. (MV 54/61)<br />

D) <strong>Das</strong> Abbrechen der Verbindung (nissaya-paṭippassadhi)<br />

Die folgenden Gründe führen <strong>zur</strong> Abbrechung der Verbindung:<br />

i) der Unterweiser/ Lehrer reist ab,<br />

ii) der Unterweiser/ Lehrer legt das Gewand ab,<br />

iii) der Unterweiser/ Lehrer stirbt,<br />

iv) der Unterweiser/ Lehrer tritt zu einem nichtbuddhistischem Orden über,<br />

v) der Unterweiser/ Lehrer fordert den Schüler auf ihn zu verlassen, und<br />

vi) die Lehrerverbindung endet, wenn der mit ihm lebender Schüler (antevāsika) mit dem Unterweiser<br />

zusammen kommt. (MV 62)<br />

E) Fünf-Jahres-Verbindung (pañca-vassāni-nissaya)<br />

Der Erhabene sprach:<br />

"O Mönche ! Ich erlaube, daß ein erfahrener (byatto) und fähiger (paṭibalo)<br />

Mönch fünf Jahre in Verbindung lebt. Ein Unerfahrener lebenslang". (MV 80)<br />

Diese beiden heißen: nissayakaraṇīyā = welche die Verbindung aufnehmen sollen. (MV 92). Für diese gibt es,<br />

abgesehen von den fünf Ausnahmen unten, nicht einmal einen Tag Vermeidung der Verbindung. Erfahren<br />

und fähig heißt der, der wenigstens mit den folgenden Minimaleigenschaften ausgestattet ist:<br />

1) Er hat Vertrauen (saddhā),<br />

2) er hat Schamgefühl (hiri),<br />

3) er hat Gewissensscheu (ottapa),<br />

4) er ist energetisch (āraddhaviriya),<br />

5) er ist achtsam (nicht vergeßlich - upaṭṭhitassati),<br />

6) die höhere Sittlichkeit (adhisīla) betreffend, fehlt es ihm nicht an Sittlichkeit,<br />

7) das höhere Benehmen (ajjhācāra) betreffend, fehlt es ihm nicht an Benehmen,

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