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Notizen zur Verhaltensethik - Das Buddhistische Haus

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Daher wurde aus Gründen der Verständlichkeit in der Übersetzung die folgende Bedeutung angegeben:<br />

a) "... [dies] ist ein Vergehen, das das anfängliche und folgende Zusammentreten des Ordens<br />

erforderlich macht" (saṅgho ādimhi ceva sese ca icchitabbo assa) (Smps 370), oder<br />

b) "Er begeht ein Vergehen, das das anfängliche und folgende Zusammentreten des Ordens<br />

erforderlich macht." (saṅghādisesaŋ āpattiŋ āpajjati.) (Siehe z.B. CV 55)<br />

Bei den folgenden Saṅgh's wird die Phrase b) "Er begeht ein Vergehen, das ... macht" nicht in Klammern<br />

gesetzt. Besonders wie man sich von Saṅghādisesa -vergehen reinigen kann, siehe Anh. I, Kap. 6.<br />

40. "Otiṇṇo nāma: sāratto [= sa-rāgo]." "Vipariṇatan'ti: rattaŋ cittaŋ [= sa-rāgaŋ]." (Pj 121)<br />

NB: Bei den folgenden Saṅgh's wird das Wort "Begierde" (= rāga) nicht mehr in Klammern gesetzt.<br />

41. "Unanständige Wörter bedeutet: Jene Wörter, die mit dem After, mit dem Geschlechtsteil (wörtl.: Harndurchgang)<br />

und mit Geschlechtsverkehr verbunden sind." (Duṭṭhullā vācā nāma: vaccamagga-passāvamagga-methunadhamma-paṭisaŋyuttā<br />

vācā.) (Pj 127)<br />

42. "Methunadhamma-paṭisaŋyuttena vacanena." (Smps 394)<br />

NB: Obwohl diese Phrase im Pāli am Ende des Satzes steht, wird sie hier an den Anfang gestellt, weil es<br />

sonst nicht mit der deutschen Syntax übereinstimmt.<br />

43. In Pāli: "Dhamma", in diesem Zusammenhang im negativen Sinne = Methuna-dhamma. (Pj 133). Denn<br />

dieses Saṅghādisesavergehen ereignet sich nur dann, wenn er das Wort "Geschlechts-Akt/-Verkehr" verwendet<br />

und das in Bezug auf die Bedienung seines eigenen Wunsches. (Siehe Pāc 134; Smps 394)<br />

44. "Itthi-purisānaŋ antare/vemajjhe sañcaraṇa-bhāvan'ti attho. Sañcaratī'ti = sañcaraṇo puggalo. Tassa<br />

bhavo sañcarittaŋ." (Vv. 224 / Vm. 10)<br />

45. "Die Bedeutung ist: Ohne einen Spender (Schenker, Stifter), der sie bauen lassen würde." (Kāretvā dāyakena<br />

virahitā'ti attho.) (Smps 402)<br />

46. "Bauen lässt bedeutet: Entweder er baut sie selbst oder lässt sie durch andere [Sāmaṇeras, Maurer usw.]<br />

bauen." (Kārayamānena'ti: karontena vā kārāpentena vā.) (Pj 149). Vgl. Anm. 82.<br />

47. In der Länge: "Außen gemessen [= 12]" (Bāhirimena mānena.) (Pj 149). Siehe Abb. 1, unten.<br />

Gemäß Smps ist 1 Sugatahandspanne = 3 Handspannen eines Mannes von mittlerer Größe. Es wird jedoch<br />

nirgendwo erwähnt, daß "Sugatamaß" etwas mit dem Buddha oder seinem Körper zu tun hat. Wie es scheint,<br />

muß "sugata" ein Normmaß sein. Heutzutage gibt es, besonders in Thailand, verschiedene Meinungen darüber.<br />

48. In Saṅgh. 6 & 7 wird der Bauplatz durch ein Vinayaverfahren fest gelegt. (Siehe Pj 149f)<br />

49. "Ohne Störungen bedeutet: Am Bauplatz gibt es keine Ameisen-, Termiten-, Ratten- oder Schlangennester,<br />

... keine Löwengruben usw., ... und er ist nicht dicht an Getreide-/Gemüsefeldern, Hinrichtungsplätzen,<br />

Friedhöfen, Parks, Regierungsgrundbesitz, Pferdeställen, Gefängnissen, Tavernen, Fahrwegen,<br />

Schlachthäusern, Querstraßen, Vereinshallen usw. ... ." (Sārambhaŋ nāma: kipillikānaŋ vā āsayo hoti, upacikānaŋ...,<br />

undurānaŋ ..., āhīnaŋ ..., sīhānaŋ. Pubbaṇṇanis-sitaŋ ... aparaṇṇanissitaŋ vā hoti ... āghātananissitaŋ<br />

... susāna- ... uyyāna- ... rājavatthu- ... assasālā- ... bandhanāgāra- ... pānāgāra- ... sūna- ... racchā-<br />

... caccara- ... sabhānissitaŋ.) (Pj 151)

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