Notizen zur Verhaltensethik - Das Buddhistische Haus
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alle, einschließlich Mönch [A], atthata-kaṭhinā (diejenigen, die sich die K-Privilegien erteilt haben) (MV 254).<br />
Von nun an:<br />
1) erhalten sie die K-Privilegien für fünf Mondmonate, indem sie die Monate von einem<br />
Tag nach dem ersten Pavāraṇā (Okt. ☺) zählen, und<br />
2) es gibt für sie zwei Beschränkungen:<br />
a) Beschränkung an demselben Kloster bzw. Aufenthaltsort (āvasa) ansässig zu sein, d. h.,<br />
falls sie eine Reise antreten, müssen sie dieses mit der Absicht tun, vor der Aufhebung<br />
der K-Privilegien <strong>zur</strong>ückzukehren. <strong>Das</strong> heißt: Āvāsa-palibodha; und<br />
b) Beschränkung auf die Anfertigung von Gewändern oder Hoffnung auf Gewänder.<br />
<strong>Das</strong> heißt: Cīvara-palibodha.<br />
Übertreten sie beide dieser Beschränkungen, so werden ihre K-Privilegien wie folgt aufgehoben:<br />
Aufhebung der K-Privilegien (kaṭhinubbhāra)<br />
I) Acht Faktoren (mātikā) <strong>zur</strong> Aufhebung der K-Privilegien<br />
1) Wenn ein Mönch, der sich die K-Privilegien erteilt hat (atthatakaṭhino) ein fertiges Gewand (katacīvara)<br />
nimmt und mit dieser Absicht abreist: "Ich werde nicht wieder <strong>zur</strong>ückkehren!"– dann sind die K-Privilegien<br />
für diesen Mönch (tassa bhikkhuno) gleich nach der Abreise aufgehoben (pakkamanantika).<br />
2) Wenn ein Mönch, der sich die K-Privilegien erteilt hat, einen Gewandstoff (cīvara) nimmt und abreist,<br />
und außerhalb der Klostereingrenzung (sīma) beschließt: "Ich werde diesen Gewandstoff eben hier verarbeit-<br />
en und nicht dorthin <strong>zur</strong>ückkehren [, wo ich die Regenzeitklausur verbracht habe]!"– dann sind die K-P für<br />
diesen Mönch gleich nach der Fertigstellung des Gewandes aufgehoben (niṭṭhānantika).<br />
3) Wenn ein Mönch, ... (siehe 2) ..., beschließt: "Ich werde weder den Gewandstoff verarbeiten noch werde<br />
ich hierher <strong>zur</strong>ückkehren!" – dann sind die K-Privilegien für diesen Mönch gleich nach seinem Beschluß<br />
aufgehoben (sanniṭṭhānantika).<br />
4) Wenn ein Mönch, ... (siehe 2) ..., beschließt: Ich werde diesen Gewandstoff eben hier verarbeiten und<br />
dorthin <strong>zur</strong>ückkehren [, wo ich die Regenzeitklausur verbracht habe]!", und während der Verarbeitung wird<br />
der Gewandstoff zerstört, dann sind die K-Privilegien für diesen Mönch gleich nach der Zerstörung des<br />
Gewandstoffes aufgehoben (nāsanantika).<br />
5) Wenn ein Mönch, der sich die K-Privilegien erteilt hat, einen Gewandstoff nimmt und mit dieser Absicht<br />
abreist: "Ich werde <strong>zur</strong>ückkehren!", und außerhalb der Sīma diesen Gewandstoff verarbeitet und nachdem er<br />
ihm verarbeitet hat, hört er, daß in dem Kloster, wo er war, die K-Privilegien aufgehoben wurden, dann sind<br />
die K-Privilegien für diesen Mönch aufgehoben, nachdem er gehört hat, daß die K-Privilegien aufgehoben<br />
wurden (savanantika).<br />
6) Wenn ein Mönch, ... (siehe 5) ...abreist: "Ich werde <strong>zur</strong>ückkehren!", und außerhalb der Sīma diesen Ge-<br />
wandstoff verarbeitet und nachdem er ihn verarbeitet hat, denkt: "Ich werde schon <strong>zur</strong>ückkehren, ich werde<br />
schon <strong>zur</strong>ückkehren!"– er jedoch, bis in seinem Kloster die Aufhebung der K-Privilegien stattfindet, seine<br />
Zeit außerhalb der Sīma verbringt, dann sind bei seiner Rückkehr, wenn er die Eingrenzung (sīma) seines<br />
Klosters übertritt, die K-Privilegien für diesen Mönch aufgehoben (sīmatikkantika).<br />
7) Wenn ein Mönch, ... (siehe 5) ...denkt: "Ich werde schon <strong>zur</strong>ückkehren, ich werde schon <strong>zur</strong>ückkehren!" -<br />
er kommt jedoch an dem Tag, an dem in seinem Kloster die K-Privilegien aufgehoben werden, <strong>zur</strong>ück, dann<br />
sind die K-Privilegien für diesen Mönch zusammen mit den anderen Mönchen aufgehoben (sahubbhāra).<br />
8) Wenn ein Mönch, der sich die K-Privilegien erteilt hat, mit der Hoffnung auf Gewandstoff abreist und<br />
außerhalb der Sīma beschließt: "Ich werde mir diese Hoffnung auf Gewandstoff hier erfüllen und nicht dort-