Notizen zur Verhaltensethik - Das Buddhistische Haus
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abgeben. Ist [A], [wenn möglich], an [B] herangetreten und hat sein Obergewand auf der [linken] Schulter<br />
geordnet, ... soll er auf diese Weise zu [B] sprechen:<br />
"Ich gebe eine Erklärung meiner Reinheit ab. Überbringe<br />
die Erklärung meiner Reinheit. Verkünde meine Reinheit".<br />
"Pārisuddhiŋ dammi. Pārisuddhiŋ me hara.<br />
Pārisuddhiŋ me ārocehi* 23 ." (MV 120)<br />
Falls [A]ein Vergehensgeständnis abzulegen hat, so soll er dies vor der Abgabe der Erklärung der Reinheit<br />
tun. [B] soll die Erklärung der Reinheit des [A] in der Mitte des Ordens überbringen. Wenn der Fragende<br />
während der 'Voraufgabe' (Pubbakicca) danach fragt, soll [B] sie in Pāḷi oder Ortssprache verkünden. Ein<br />
Beispiel:<br />
"Ehrwürdiger Herr! Der Ehrwürdige Soundso hat die Erklärung<br />
seiner Reinheit abgegeben."<br />
II) Abgabe der Zustimmung (chanda)<br />
"Asukena, bhante, pārisuddhi dinnā."<br />
(Smps 792)<br />
Wenn der Orden sich versammelt hat, um ein Vinayaverfahren auszuführen, und [A], weil er krank ist, nicht<br />
dazu erscheinen kann, soll er einem Überbringer [B] gegenüber seine Zustimmung geben.<br />
"Ich gebe meine Zustimmung. Überbringe meine<br />
Zustimmung. Verkünde meine Zustimmung".<br />
[B] soll sie wie vorher überbringen:<br />
"Ehrwürdiger Herr! Der Ehrwürdige Soundso hat die<br />
Erklärung seiner Zustimmung abgegeben."<br />
III) Abgabe der Erklärung der Zustimmung und Reinheit<br />
"Chandaŋ dammi. Chandaŋ me hara. Chan-<br />
daŋ me ārocehi " (MV 121)<br />
"Asukena, bhante, chandaŋ dinnā."<br />
(Smps 792)<br />
Falls am Uposathatag zusätzlich noch ein Vinayaverfahren ausgeführt wird und [A], weil er krank ist, nicht<br />
dazu erscheinen kann, dann soll er beides, die Erklärung seiner Zustimmung (chanda) und Reinheit (pārisuddhi)<br />
abgeben und [B] soll beides überbringen. Ein Beispiel:<br />
"Ehrwürdiger Herr! Der Ehrwürdige Soundso hat die Erklärung<br />
seiner Zustimmung und Reinheit abgegeben."<br />
"Asukena, bhante, chanda-pārisuddhi<br />
dinnā." (s. MV 122)<br />
Wenn der Überbringer in diesen drei Fällen (I, II, III) absichtlich die Erklärung der Zustimmung und/ oder<br />
Reinheit nicht überbringt, begeht er ein Dukkaṭavergehen, und wenn der Orden die Uposathahandlung oder<br />
ein Vinayaverfahren, wissentlich, ohne die überbrachte Erklärung der Reinheit und/ oder Zustimmung ausführt,<br />
dann begeht jedes daran teilnehmende Ordensmitglied ein Dukkaṭavergehen. (MV 120-2)<br />
Falls am Uposathatag die Verwandten, oder Regierungsgewalten, Räuber, Schufte oder Feinde, einen<br />
Mönch festhalten, so daß er an der Uposathahandlung nicht teilnehmen kann, dann soll er [wenn möglich]<br />
eine Erklärung seiner Reinheit abgeben. (MV 122)<br />
D) Uposathahandlung des Ordens, der Reinheit und der Bestimmung<br />
(Saṅgha-, parisuddhi-, adhiṭṭhān-uposatha)<br />
I) Uposathahandlung des Ordens (Saṅghuposatha)<br />
Für VIER oder mehr Mönche:<br />
Wenn mindestens vier Mönche in einem Kloster wohnen, betrachtet man sie als einen Orden und am<br />
Uposathatag sollen sie das Pātimokkha rezitieren, so wie es vom Erhabenen bestimmt wurde:<br />
23 * Wenn [B] älter als [A] ist, stattdessen: hara >haratha; ārocehi >ārocetha.