Notizen zur Verhaltensethik - Das Buddhistische Haus
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'Der Baumkultus der Germanen... ' W. Mannhardt, Berlin, 1875, und: "Trees and bushes are in many parts of<br />
the world believed to be inhabited by beings." (Encyclopaedia of Religion & Ethics, in 'Mythology', J. Hastings)<br />
D) Fleisch<br />
i) Nicht erlaubtes Fleisch<br />
Wer Fleisch von Menschen ißt, begeht ein Thullaccayavergehen. Wer Fleisch von Elefanten, Pferden,<br />
Hunden, Schlangen, Löwen, Tigern, Leoparden, Bären und Hyänen ißt, begeht ein Dukkaṭavergehen.<br />
(MV 278ff)<br />
ii) Erlaubtes Fleisch<br />
Rind-, Kalb-, Hammel-, Schweinefleisch usw. und Fisch. Man soll nicht, ohne es geprüft zu haben, angebotenes<br />
Fleisch essen. Wer es ißt, begeht ein Dukkaṭavergehen. Ebenso, wenn es unvollständig gekocht oder<br />
gebraten ist, oder wenn es von einem Tier ist, von dem man<br />
1) gesehen hat (diṭṭhaŋ), oder<br />
2) gehört hat (sutaŋ), oder<br />
3) vermutet hat (parisankitaŋ),<br />
daß es speziell für einen selbst, oder einen der fünf Sahadhammikā [s. Anm. 142] getötet und zubereitet<br />
wurde (uddissakataŋ). Es soll in drei Hinsichten rein sein (ti-koti-parisuddhi):<br />
1) nicht gesehenes (a.diṭṭhaŋ), oder<br />
2) nicht gehörtes (a.sutaŋ), oder<br />
3) nicht vermutetes (a.parisankitaŋ). (MV 218/238);<br />
dann kann man es essen. Dies ist der Mittelpfad und man soll sich nicht wie Devadatta (CV 197f) benehmen.<br />
E) Geeignete Personen zum Erbitten der vier Bedarfsgegenstände<br />
i) Mit Einladung (pavāraṇā)<br />
Wenn er vorher dazu eingeladen wurde, kann ein Mönch die vier Bedarfsgegenstände, 1) Gewand (Pāc 213),<br />
2) Brockenspeise, 3) Medizin (Pāc 89), und 4) Wohnstätte (CV 146), von jedem Laien oder gemäß Pāc. Nr. 47<br />
erbitten.<br />
ii) Ohne Einladung<br />
Mutter, Vater, Bruder, Schwester, Tante, Onkel, Großmutter, Großvater, sowie alle Sahadhammikā. Wenn<br />
er krank ist, darf ein Mönch auch andere Personen um Medizin bitten.<br />
F) 13 Asketische Praktiken –Dhutaṅgā<br />
(Dhutaṅgā, wörtl.: Abschüttelungsmittel ... gegen taṇhā (Begehren) und kilesas (Geistesbefleckungen/<br />
Leidenschaften), die von Erhabenen für seine edlen Söhne gutgeheißen wurden.)<br />
1) Pansukūlikāṅga - Fetzengewänder tragen.<br />
2) Tecīvarikaṅga - Nur drei Gewänder besitzen.<br />
3) Piṇḍapātikaṅga - Brockenspeise sammeln gehen und essen.<br />
4) Sapadānacārikaṅga - Aufeinanderfolgend von <strong>Haus</strong> zu <strong>Haus</strong> Brockenspeise sammeln gehen.<br />
5) Ekāsanikaṅga - Einmal in 24 Stunden essen.