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Notizen zur Verhaltensethik - Das Buddhistische Haus

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'Der Baumkultus der Germanen... ' W. Mannhardt, Berlin, 1875, und: "Trees and bushes are in many parts of<br />

the world believed to be inhabited by beings." (Encyclopaedia of Religion & Ethics, in 'Mythology', J. Hastings)<br />

D) Fleisch<br />

i) Nicht erlaubtes Fleisch<br />

Wer Fleisch von Menschen ißt, begeht ein Thullaccayavergehen. Wer Fleisch von Elefanten, Pferden,<br />

Hunden, Schlangen, Löwen, Tigern, Leoparden, Bären und Hyänen ißt, begeht ein Dukkaṭavergehen.<br />

(MV 278ff)<br />

ii) Erlaubtes Fleisch<br />

Rind-, Kalb-, Hammel-, Schweinefleisch usw. und Fisch. Man soll nicht, ohne es geprüft zu haben, angebotenes<br />

Fleisch essen. Wer es ißt, begeht ein Dukkaṭavergehen. Ebenso, wenn es unvollständig gekocht oder<br />

gebraten ist, oder wenn es von einem Tier ist, von dem man<br />

1) gesehen hat (diṭṭhaŋ), oder<br />

2) gehört hat (sutaŋ), oder<br />

3) vermutet hat (parisankitaŋ),<br />

daß es speziell für einen selbst, oder einen der fünf Sahadhammikā [s. Anm. 142] getötet und zubereitet<br />

wurde (uddissakataŋ). Es soll in drei Hinsichten rein sein (ti-koti-parisuddhi):<br />

1) nicht gesehenes (a.diṭṭhaŋ), oder<br />

2) nicht gehörtes (a.sutaŋ), oder<br />

3) nicht vermutetes (a.parisankitaŋ). (MV 218/238);<br />

dann kann man es essen. Dies ist der Mittelpfad und man soll sich nicht wie Devadatta (CV 197f) benehmen.<br />

E) Geeignete Personen zum Erbitten der vier Bedarfsgegenstände<br />

i) Mit Einladung (pavāraṇā)<br />

Wenn er vorher dazu eingeladen wurde, kann ein Mönch die vier Bedarfsgegenstände, 1) Gewand (Pāc 213),<br />

2) Brockenspeise, 3) Medizin (Pāc 89), und 4) Wohnstätte (CV 146), von jedem Laien oder gemäß Pāc. Nr. 47<br />

erbitten.<br />

ii) Ohne Einladung<br />

Mutter, Vater, Bruder, Schwester, Tante, Onkel, Großmutter, Großvater, sowie alle Sahadhammikā. Wenn<br />

er krank ist, darf ein Mönch auch andere Personen um Medizin bitten.<br />

F) 13 Asketische Praktiken –Dhutaṅgā<br />

(Dhutaṅgā, wörtl.: Abschüttelungsmittel ... gegen taṇhā (Begehren) und kilesas (Geistesbefleckungen/<br />

Leidenschaften), die von Erhabenen für seine edlen Söhne gutgeheißen wurden.)<br />

1) Pansukūlikāṅga - Fetzengewänder tragen.<br />

2) Tecīvarikaṅga - Nur drei Gewänder besitzen.<br />

3) Piṇḍapātikaṅga - Brockenspeise sammeln gehen und essen.<br />

4) Sapadānacārikaṅga - Aufeinanderfolgend von <strong>Haus</strong> zu <strong>Haus</strong> Brockenspeise sammeln gehen.<br />

5) Ekāsanikaṅga - Einmal in 24 Stunden essen.

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