Notizen zur Verhaltensethik - Das Buddhistische Haus
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(B.D. II. 18 n.1). Gemäß Pj 121: "Hand od. Unterarm bedeutet: [Der Abstand] vom Ellbogen bis zu der<br />
Spitze des [mittleren] Fingernagels." (Hattho nāma: Kapparaŋ upādaya yāva agganakhā.) — was auch<br />
manchmal ratanaŋ heißt (Smps 470; J vi. 401) = 2 Spannen (2 vidatthiyo - VbhA 343).<br />
Wortbildung: Hatthaŋ pasa.ritva, pasā.ritāŋ hatthaŋ = Hattha-pāso. Die Bedeutung ist: Man streckt den<br />
Unterarm so weit aus bis man einen Gegenstand erreicht = Reichweite. Maximalweite: "Pasāritahatthaŋ ...<br />
aḍḍhateyya hattho (2 ½ Ellen) = hatthapāso". (Smps 607)<br />
26. "Man soll nicht, ..., den Pātimokkha vor einer Gruppe rezitieren, in der sich Laien befinden. Wer so<br />
rezitiert, begeht ein Dukkaṭavergehen." (Na, bhikkhave, sagahaṭṭhāya parisāya pātimokkhaŋ uddisitabbaŋ.<br />
Yo uddiseyya āpatti dukkaṭassa.) (MV 116).<br />
Andere Personen, die gemieden werden sollen sind: Sāmaṇera; suspendierte Mönche; Eunuchen, wer zu<br />
einem nicht-buddhistischen Orden übergetreten ist, Disrobte, wer ein Pārājika begangen hat, wer heimlich<br />
mitlebt (d.h. ist nicht ordiniert), Tiere, Vater- bzw. Muttermörder, der Hermaphrodit, Ordensspalter usw. Für<br />
die komplette Liste siehe MV 135 f. Alle diese können kommen und zuhören, nur daß sie außerhalb der<br />
Reichweite der regulären Mönche bleiben sollen.<br />
27. Byattena bhikkhunā, paṭibalena saṅgho ñāpetabbo: - "Suṇātu me ... uposathaŋ kareyya, pātimokkhaŋ<br />
uddiseyya." (MV 101)-<br />
Dieses Verfahren (vinayakammaŋ) heißt: Ñatti-uposathakammaŋ (Die Handlung bei einem Antrag, [hier:]<br />
auf die Durchführung des Uposatha [d.i. Beachtung der Pātimokkharezitation].) (Smps 1051; PV 22)<br />
28. "Ich erlaube, ... , den Pātimokkha ein Mal in der Mondphase, am 14. oder am 15. Tag zu rezitieren."<br />
(Anujānāmi, bhikkhave, sakiŋ pakkhassa, cātuddase va paṇṇarase vā, pātimokkhaŋ uddisitun'ti.) (MV 104).<br />
Siehe auch Anm. 1.<br />
Obwohl der Satz hier "Ajj' uposatho ... paṇṇaraso", in mehreren Büchern hinzu gefügt und rezitiert wird,<br />
was eigentlich nicht falsch ist, erscheint er nicht in der Buddhajayantī-Version, da es in chronologischer<br />
Reihenfolge viel später "Anujānāmi, ..., cātuddase / paṇṇarase ... uddisitun'ti" erlaubt wurde.<br />
29. "Und einer, der ein Vergehen begangen hat, soll den Pātimokkha nicht anhören. Wenn er ihn anhört,<br />
begeht er ein Dukkaṭavergehen. Ich erlaube, ... , einen Mönch, der ein Vergehen begangen hat und die Pātimokkharezitation<br />
anhört, davon auszuschließen." (Na ca, bhikkave, sāpattikena pātimokkhaŋ sotabbaŋ. Yo<br />
suṇeyya āpatti dukkaṭassa. Anujānāmi, bhikkhave, yo sāpattiko pātimokkhaŋ suṇāti, tassa pātimokkhaŋ<br />
ṭhapetuŋ.) (CV 240)<br />
Wenn man sich aber vor der Uposathahandlung durch ein Geständnis gereinigt hat, kann man davon nicht<br />
ausgeschlossen werden. Siehe auch Anm. 30.<br />
30. Siehe Anh. I, Kap. 5. V.: Geständnisse während der Pātimokkharezitation.<br />
31. "Wofür ist es ein behindernder [Umstand]? Es ist ein behindernder [Umstand] für die Erreichung der<br />
karmisch-heilsamen Zustände, wie der Vertiefungen, Befreiungen, Geistessammlungen" (Kissa antarāyiko?<br />
... jhānānaŋ, vimokkhānaŋ, samādhīnaŋ kusalānaŋ dhammānaŋ adhigamāya antarāyiko.) (MV 104)<br />
32. "Kissa phāsu hoti?.... jhānānaŋ, vimokkhānaŋ ..." (MV 104)<br />
33. Die Präambel ist im MV 101f zu finden. Die Ausrufungsfrage: "Hier nun frage ich die Ehrwürdigen",<br />
erscheint im MV nicht am Ende der Präambel (Nidāna), sondern im Pj und Pāc., am Ende der Pārājika usw.<br />
Rezitationen. In Khvt jedoch ist angegeben, daß sie wegen der unten erwähnten Gründe auch hier rezitiert<br />
werden soll. So wird die Präambel richtig rezitiert werden, sonst ist sie falsch rezitiert. Die Gründe sind:<br />
1) wegen der bewussten Lüge, der Fragende soll fragen: "Sind Sie hierin rein? ...",<br />
2) wegen des Satzes: "Ist es offenbart, wird es für ihn erleichternd sein.",