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Notizen zur Verhaltensethik - Das Buddhistische Haus

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V) Geständnisse während der Pātimokkharezitation<br />

Falls sich ein Mönch, während das Pātimokkha rezitiert wird, an ein Vergehen erinnert, dann soll er den<br />

neben ihm sitzenden Mönch auf diese Weise ansprechen:<br />

"Ehrwürdiger Herr/Freund! Ich habe das Vergehen Soundso<br />

begangen.[Nach der Rezitation], nachdem ich von<br />

hier aufgestanden bin, werde ich mich von diesem Vergehen<br />

reinigen."<br />

"Ahaŋ, bhante/āvuso, itthannāmaŋ āpattiŋ<br />

āpanno. Ito vuṭṭhahitvā, taŋ āpattiŋ paṭikarissāmi."<br />

Falls ein Mönch im Zweifel über ein Vergehen ist, dann soll er den neben ihm sitzenden Mönch auf diese<br />

Weise ansprechen:<br />

"Ehrwürdiger Herr/Freund! Ich bin im Zweifel über das<br />

Vergehen Soundso. Wenn ich frei von Zweifel bin, dann<br />

werde ich mich von diesem Vergehen reinigen."<br />

"Ahaŋ, bhante/āvuso, itthannāmaya āpattiyā<br />

vematiko. Yadā nibbematiko bhavissāmi,<br />

tedā taŋ āpattiŋ paṭikarissāmi."<br />

ooooooooooooooooooooooooooooooooooooooooooooooooooooo<br />

"Hat er dies gesagt, soll die Uposathahandlung durchgeführt werden, das Pātimokkha soll weitergehört<br />

werden. Es soll deswegen keine Behinderung für die Uposathahandlung entstehen." (MV 126)<br />

VI) Geständnisse für Vergehen des "Aushändigen und der Sühne"<br />

(Nissaggiyā pācittiyā)<br />

Aushändigen (nissaggiyaŋ): Vor dem Pācittiyā-Geständnis muß man den betreffenden Gegenstand dem<br />

Orden, einigen Mönchen, oder einem einzelnen Mönch aushändigen. Dies gilt für alle Nissaggiyā Pācittiyā<br />

Vergehen.<br />

Nissaggiyaŋ Pācittiyaŋ Nr. 1<br />

[A] soll an [B] oder einen Orden herantreten und auf diese Weise sprechen:<br />

"Ehrwürdiger Herr/Freund! Dies mein [Extra-] gewand<br />

hat die zehn Tagen überschritten, und muß ich es aushändigen.<br />

Dies händige ich dem Orden/ dem/den<br />

Ehrwürdigen aus."<br />

[A] soll jetzt das Extragewand/ die Extragewänder an [B] aushändigen.<br />

Sühne (pācittiyaŋ): Nun folgt das Vergehensgeständnis der Sühne:<br />

[A]: "Ehrwürdiger Herr/Freund! Ich beging ein Vergehen<br />

des 'Aushändigen und der Sühne'. Dies gestehe ich vor<br />

ihnen/ dir."<br />

[B]: "Ehrwürdiger Herr/Freund! Sehen Sie dieses Ver-<br />

gehen?" (usw. wie oben in I.)<br />

Nun soll [B] ihm das Gewand/ die Gewänder <strong>zur</strong>ückgeben:<br />

"Dieses/Diese Gewand/Gewänder gebe ich dem Ehrwürdigen."<br />

(3x)<br />

"Idamme , bhante/āvuso, cīvaraŋ* dasāhātikkantaŋ,<br />

nissaggiyaŋ. Imāhaŋ Saṅghassa/<br />

āyasmantānaŋ/āyasmato nissajāmi."<br />

(Pj 196)<br />

*In der Mehrzahl anstatt: Idamme → Imāni me<br />

cīvaraŋ → cīvarāni<br />

"Ahaŋ, bhante/āvuso, ekaŋ nissaggiyaŋ<br />

pācittiyaŋ āpattiŋ āpanno. Taŋ tumha-<br />

/tuyha-mūle paṭidesemi."<br />

"Passatha, bhante/ passasi, āvuso, taŋ<br />

āpattiŋ? "<br />

"Idaŋ/Imāni cīvaraŋ/cīvarāni āyasmato<br />

dammi." (3x) (Pj 196)<br />

Wenn [B] das ausgehändigte Gewand nicht <strong>zur</strong>ückgibt, begeht er ein Dukkaṭavergehen. (Pj 197)

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