Notizen zur Verhaltensethik - Das Buddhistische Haus
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V) Geständnisse während der Pātimokkharezitation<br />
Falls sich ein Mönch, während das Pātimokkha rezitiert wird, an ein Vergehen erinnert, dann soll er den<br />
neben ihm sitzenden Mönch auf diese Weise ansprechen:<br />
"Ehrwürdiger Herr/Freund! Ich habe das Vergehen Soundso<br />
begangen.[Nach der Rezitation], nachdem ich von<br />
hier aufgestanden bin, werde ich mich von diesem Vergehen<br />
reinigen."<br />
"Ahaŋ, bhante/āvuso, itthannāmaŋ āpattiŋ<br />
āpanno. Ito vuṭṭhahitvā, taŋ āpattiŋ paṭikarissāmi."<br />
Falls ein Mönch im Zweifel über ein Vergehen ist, dann soll er den neben ihm sitzenden Mönch auf diese<br />
Weise ansprechen:<br />
"Ehrwürdiger Herr/Freund! Ich bin im Zweifel über das<br />
Vergehen Soundso. Wenn ich frei von Zweifel bin, dann<br />
werde ich mich von diesem Vergehen reinigen."<br />
"Ahaŋ, bhante/āvuso, itthannāmaya āpattiyā<br />
vematiko. Yadā nibbematiko bhavissāmi,<br />
tedā taŋ āpattiŋ paṭikarissāmi."<br />
ooooooooooooooooooooooooooooooooooooooooooooooooooooo<br />
"Hat er dies gesagt, soll die Uposathahandlung durchgeführt werden, das Pātimokkha soll weitergehört<br />
werden. Es soll deswegen keine Behinderung für die Uposathahandlung entstehen." (MV 126)<br />
VI) Geständnisse für Vergehen des "Aushändigen und der Sühne"<br />
(Nissaggiyā pācittiyā)<br />
Aushändigen (nissaggiyaŋ): Vor dem Pācittiyā-Geständnis muß man den betreffenden Gegenstand dem<br />
Orden, einigen Mönchen, oder einem einzelnen Mönch aushändigen. Dies gilt für alle Nissaggiyā Pācittiyā<br />
Vergehen.<br />
Nissaggiyaŋ Pācittiyaŋ Nr. 1<br />
[A] soll an [B] oder einen Orden herantreten und auf diese Weise sprechen:<br />
"Ehrwürdiger Herr/Freund! Dies mein [Extra-] gewand<br />
hat die zehn Tagen überschritten, und muß ich es aushändigen.<br />
Dies händige ich dem Orden/ dem/den<br />
Ehrwürdigen aus."<br />
[A] soll jetzt das Extragewand/ die Extragewänder an [B] aushändigen.<br />
Sühne (pācittiyaŋ): Nun folgt das Vergehensgeständnis der Sühne:<br />
[A]: "Ehrwürdiger Herr/Freund! Ich beging ein Vergehen<br />
des 'Aushändigen und der Sühne'. Dies gestehe ich vor<br />
ihnen/ dir."<br />
[B]: "Ehrwürdiger Herr/Freund! Sehen Sie dieses Ver-<br />
gehen?" (usw. wie oben in I.)<br />
Nun soll [B] ihm das Gewand/ die Gewänder <strong>zur</strong>ückgeben:<br />
"Dieses/Diese Gewand/Gewänder gebe ich dem Ehrwürdigen."<br />
(3x)<br />
"Idamme , bhante/āvuso, cīvaraŋ* dasāhātikkantaŋ,<br />
nissaggiyaŋ. Imāhaŋ Saṅghassa/<br />
āyasmantānaŋ/āyasmato nissajāmi."<br />
(Pj 196)<br />
*In der Mehrzahl anstatt: Idamme → Imāni me<br />
cīvaraŋ → cīvarāni<br />
"Ahaŋ, bhante/āvuso, ekaŋ nissaggiyaŋ<br />
pācittiyaŋ āpattiŋ āpanno. Taŋ tumha-<br />
/tuyha-mūle paṭidesemi."<br />
"Passatha, bhante/ passasi, āvuso, taŋ<br />
āpattiŋ? "<br />
"Idaŋ/Imāni cīvaraŋ/cīvarāni āyasmato<br />
dammi." (3x) (Pj 196)<br />
Wenn [B] das ausgehändigte Gewand nicht <strong>zur</strong>ückgibt, begeht er ein Dukkaṭavergehen. (Pj 197)