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Die Zöglinge Calvins in Halle an der Saale von ... - Licht und Recht

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35 Das kirchliche Vorbild <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>de <strong>in</strong> Bekenntnis, Diszipl<strong>in</strong> <strong>und</strong> Gottesdienst.<br />

halten. Es ist also nur die Auslegung <strong>und</strong> Anwendung des göttlichen Wortes <strong>in</strong> öffentlicher Predigt,<br />

welche dem dazu gebildeten <strong>und</strong> berufenen Pastor oblag <strong>und</strong> durch welche er nicht e<strong>in</strong>en eigentümlichen<br />

geistlichen Charakter erhielt, wohl aber als <strong>der</strong> Träger <strong>und</strong> Bote des Ev<strong>an</strong>geliums mit Ehrfurcht<br />

aufgenommen werden sollte.<br />

M<strong>an</strong> hat diese Geme<strong>in</strong>deverfassung e<strong>in</strong>e demokratische gen<strong>an</strong>nt, weil bei <strong>der</strong> Entstehung e<strong>in</strong>er<br />

neuen Geme<strong>in</strong>de die Wahl des Konsistoriums durch alle Familienhäupter geschah, weil die Prov<strong>in</strong>zial-<br />

<strong>und</strong> Nationalsynode e<strong>in</strong>e Anzahl <strong>von</strong> Ältesten <strong>in</strong> sich schloß <strong>und</strong> weil sie überhaupt die Autorität<br />

des Pastorenamtes beschränke. Zunächst ist es höchst verwirrend <strong>und</strong> schädlich, wenn m<strong>an</strong> die<br />

heiligen Ordnungen <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>den Jesu Christi mit bürgerlichweltlichen E<strong>in</strong>richtungen vergleicht<br />

<strong>und</strong> gleichartig bezeichnet. M<strong>an</strong> zerstört damit die Weihe <strong>der</strong> Schöpfungen des Geistes, welche<br />

doch nur e<strong>in</strong>e Sche<strong>in</strong>ähnlichkeit mit den politischen Verfassungen haben. Will m<strong>an</strong> sie e<strong>in</strong>mal mit<br />

diesen vergleichen, so könnte m<strong>an</strong> richtiger sagen, sie wäre e<strong>in</strong>e, aristokratische, denn das Konsistorium<br />

ergänzt sich durch Kooptation, die Wahl <strong>der</strong> Pastoren geschieht <strong>von</strong> dem Colloque (Kreissynode),<br />

<strong>und</strong> die Geme<strong>in</strong>den haben nur das <strong>Recht</strong> des Protestes usw.<br />

<strong>Die</strong> Diszipl<strong>in</strong> sagt <strong>in</strong> den Bestimmungen über die Beh<strong>an</strong>dlung <strong>der</strong> Kirchenzucht, m<strong>an</strong> möge sich<br />

hüten, <strong>in</strong> <strong>der</strong>selben polizeiliche, richterliche Ausdrücke <strong>und</strong> Weisen zu gebrauchen; dadurch daß<br />

m<strong>an</strong> die Presbyterialverfassung immer <strong>in</strong> E<strong>in</strong>kl<strong>an</strong>g mit den weltlich-demokratischen Instituten gebracht<br />

hat, hat m<strong>an</strong> selbst das Gelüsten <strong>der</strong> Agitatoren <strong>der</strong> Menge nach ihr hervorgerufen, unter <strong>der</strong>en<br />

verwüstenden Händen freilich dieselbe zu e<strong>in</strong>em Zerrbilde dessen wird, was sie nach dem Willen<br />

Gottes se<strong>in</strong> soll.<br />

Wir wollen jetzt nicht näher auf e<strong>in</strong>e ausführliche Darstellung <strong>der</strong> Diszipl<strong>in</strong> e<strong>in</strong>gehen, son<strong>der</strong>n<br />

dieselbe nur beschreiben, wie sie <strong>in</strong> <strong>der</strong> halleschen Geme<strong>in</strong>de <strong>und</strong> <strong>in</strong> Preußen sich Geltung verschafft<br />

hat.<br />

Ehe für alle fr<strong>an</strong>zösischen Geme<strong>in</strong>den dieselbe Diszipl<strong>in</strong> gültig war, war noch e<strong>in</strong> Kampf mit <strong>der</strong><br />

e<strong>in</strong>en fr<strong>an</strong>zösischen Geme<strong>in</strong>de nötig, welche <strong>in</strong> Berl<strong>in</strong> schon vor <strong>der</strong> Aufhebung des Ediktes <strong>von</strong><br />

N<strong>an</strong>tes sich gebildet <strong>und</strong> <strong>in</strong> M<strong>an</strong>chem <strong>von</strong> <strong>der</strong> Diszipl<strong>in</strong> <strong>der</strong> fr<strong>an</strong>zösisch-reformierten Kirche sich<br />

entfernt hatte. E<strong>in</strong> Edikt vom 7. Dezember 1689 unterwarf alle Kirchen <strong>der</strong> gleichen Diszipl<strong>in</strong>.<br />

Wir sahen <strong>in</strong> dem Bericht über die ersten kirchlichen Akte <strong>der</strong> Fr<strong>an</strong>zosen <strong>in</strong> <strong>Halle</strong>, wie die Wahl<br />

des Konsistoriums durch alle Familienhäupter geschah <strong>und</strong> dies war g<strong>an</strong>z nach den Bestimmungen<br />

<strong>der</strong> Diszipl<strong>in</strong>, nach welcher bei <strong>der</strong> Bildung e<strong>in</strong>er Geme<strong>in</strong>de das Konsistorium <strong>von</strong> allen Familienhäuptern<br />

gewählt werden soll. In Zukunft aber ergänzt sich dieses Konsistorium beim Austritt <strong>von</strong><br />

Ältesten, welche drei Jahre auch länger im Amte bleiben können, durch Kooptation. <strong>Die</strong> neuen im<br />

Konsistorium gewählten Ältesten werden <strong>an</strong> drei aufe<strong>in</strong><strong>an</strong><strong>der</strong> folgenden Sonntagen <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>de<br />

gen<strong>an</strong>nt, geschieht ke<strong>in</strong>e E<strong>in</strong>sprache, so führt sie <strong>der</strong> Präsident, des Konsistoriums <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>de<br />

vor <strong>und</strong> vollzieht ihre feierliche E<strong>in</strong>setzung. Der Präsident des Konsistoriums ist <strong>der</strong> Pastor. Da <strong>in</strong><br />

<strong>Halle</strong> drei Pastoren <strong>in</strong> <strong>der</strong> ersten Zeit <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>de waren, wechselten sie <strong>in</strong> dem Präsidium. Der<br />

jedesmalige Präsident hieß modérateur <strong>und</strong> hatte das <strong>Recht</strong> e<strong>in</strong> Konsistorialmitglied, welches nicht<br />

<strong>in</strong> geziemen<strong>der</strong> Weise redete o<strong>der</strong> schwieg, fortzuschicken. <strong>Die</strong> Geschäftsverteilung unter den Ältesten<br />

zeigten im dritten Kapitel die mitgeteilten Namen, <strong>der</strong> Schatzmeister <strong>der</strong> Armen (auch receveur<br />

des <strong>der</strong>niers des pauvres gen<strong>an</strong>nt) war <strong>in</strong> bevorzugter Weise <strong>der</strong> Ancien Diacre o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Diakon,<br />

dem <strong>der</strong> Besuch <strong>der</strong> Armen, Gef<strong>an</strong>genen <strong>und</strong> Kr<strong>an</strong>ken oblag, obwohl er dar<strong>in</strong> auch <strong>von</strong> den übrigen<br />

Ältesten unterstützt wurde. <strong>Die</strong> Ältesten gaben selbstverständlich <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>de e<strong>in</strong> Vorbild regelmäßigen<br />

Kirchenbesuches. Wäre es nicht geschehen, so würde es <strong>von</strong> <strong>der</strong> g<strong>an</strong>zen Geme<strong>in</strong>de gestraft<br />

worden se<strong>in</strong>. <strong>Die</strong> Verh<strong>an</strong>dlungen des Konsistoriums beg<strong>in</strong>nen mit Gebet (après l’<strong>in</strong>vocation du nom<br />

de <strong>Die</strong>u) <strong>und</strong> schließen mit e<strong>in</strong>er D<strong>an</strong>ksagung (graces ay<strong>an</strong>t esté renduës).

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