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Die städtebauliche Optimierung von ... - optirisk.de

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Zu<strong>de</strong>m bestehen Investitionsrisiken aufgrund weiterer ökologischer Sachverhalte, betreffend<br />

1. Kontaminationen <strong>von</strong> Bö<strong>de</strong>n, Ablagerungen/Auffüllungen ≥ Z 1.2, die nicht Gegenstand<br />

<strong>von</strong> behördlich anzuordnen<strong>de</strong>n Gefahrenabwehrmaßnahmen sind (Hauptkostenanteil),<br />

2. abfallrechtliche Aufwendungen für die Hoch- und Tiefbausubstanz,<br />

3. <strong>de</strong>n Rückbau und die Entsorgung <strong>von</strong> über- und unterirdischen Anlagen,<br />

4. schädliche Verän<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>r natürlichen Bo<strong>de</strong>nstruktur (Baugrundverschlechterung),<br />

5. durchzuführen<strong>de</strong> Abfallberäumungen und<br />

6. Kontaminationen <strong>de</strong>s Grundwassers (bei Baugrubenwasserhaltungen).<br />

<strong>Die</strong> Beseitigung all dieser Risiken (theoretisches maximales Investitionsrisiko) wür<strong>de</strong> einen Kostenaufwand<br />

<strong>von</strong> ca. 975 T€ (zusätzlich zur Beseitigung <strong>de</strong>r behebungspflichtigen Lasten/Inanspruchnahmerisiko)<br />

erfor<strong>de</strong>rn.<br />

<strong>Die</strong> Beseitigung dieser Risiken ist jedoch umweltrechtlich bei Beibehaltung <strong>de</strong>s Status quo nicht<br />

erfor<strong>de</strong>rlich. Kosten fallen nur dann an, wenn im Rahmen <strong>de</strong>r Standortentwicklung die oben aufgeführten<br />

Positionen 1. - 6. berührt wer<strong>de</strong>n. Je nach Art <strong>de</strong>r Standortentwicklung wird unterschiedlich<br />

in Bö<strong>de</strong>n eingegriffen, wer<strong>de</strong>n Rückbau o<strong>de</strong>r Teilrückbau, Entsorgung <strong>von</strong> Anlagen usw. erfor<strong>de</strong>rlich.<br />

Unterschiedliche Standortentwicklungskonzepte beanspruchen somit differenzierte Anteile dieses<br />

theoretischen maximalen Investitionsrisikos. Beispielsweise fallen bei Konzepten ohne Eingriffe in<br />

<strong>de</strong>n Bo<strong>de</strong>n keine Kosten gem. Pos. 1 (s. o.) an.<br />

<strong>Die</strong> im BAND 5 aufgeführten Standortentwicklungskonzepte beanspruchen Kosten für die Beseitigung<br />

<strong>de</strong>s jeweiligen Investitionsrisikos in Höhe <strong>von</strong> 2 % bis max. 23 % <strong>de</strong>s theoretischen maximalen<br />

Investitionsrisikos je nach Konzeptvariante.<br />

<strong>Die</strong> Finanzierung <strong>von</strong> Altlastensanierungen bei verschie<strong>de</strong>nen Eigentümern stellt in <strong>de</strong>r Praxis oft<br />

ein schwerwiegen<strong>de</strong>s Problem dar. Dabei dominiert häufig die Streitfrage, wie Gesamt-<br />

Sanierungskosten zwischen Flurstückseignern gesplittet wer<strong>de</strong>n sollen:<br />

a) pauschal dividiert durch die Anzahl <strong>de</strong>r Eigentümer,<br />

b) pauschal anteilig nach Flurstücksgröße,<br />

c) real nach Anteil <strong>de</strong>r Sanierungskosten je Flurstück (sehr aufwändig) o<strong>de</strong>r<br />

d) gewichtet nach <strong>de</strong>m Haupt-Verursacher <strong>de</strong>s Scha<strong>de</strong>ns.<br />

Wie auch immer die Kostensplittung vorgenommen wird, ist dazu eine vertragliche Vereinbarung<br />

notwendig. Das am Mo<strong>de</strong>llstandort Jena Tanklager festgestellte Sanierungserfor<strong>de</strong>rnis hat dazu<br />

geführt, dass auf privatrechtlicher Ebene nunmehr eine Vereinbarung über die Kostenteilung <strong>de</strong>s<br />

Eigenanteils an <strong>de</strong>r Sanierungsuntersuchung einschließlich Sanierungskonzept getroffen wur<strong>de</strong>.<br />

<strong>Die</strong> Parteien sind sich darin einig, dass aufgrund <strong>de</strong>s unverhältnismäßig hohen Aufwan<strong>de</strong>s <strong>de</strong>r<br />

geringe Anteil <strong>de</strong>r Kosten <strong>de</strong>r Erbengemeinschaft auf die restlichen Eigentümer entsprechend aufgeteilt<br />

wird. Vorerst bleiben die Flächen im jeweiligen Eigentum.<br />

Land Thüringen, Städte und Gemein<strong>de</strong>n bedienen sich bei <strong>de</strong>r Flächenentwicklung oft eines Dritten.<br />

So hat z.B. die LEG Thüringen als Geschäftsbesorger <strong>de</strong>s Freistaates Thüringen bei <strong>de</strong>r Entwicklung<br />

<strong>von</strong> Flächen <strong>de</strong>s Son<strong>de</strong>rvermögens ‚WGT-Liegenschaften Thüringen’ sowie durch Städte<br />

und Gemein<strong>de</strong>n beauftragter Entwicklungsträger für Industrie- und Gewerbeflächen weitgehen<strong>de</strong><br />

Erfahrung. Inanspruchnahmerisiko und Teile <strong>de</strong>s Investitionsrisikos wer<strong>de</strong>n hier <strong>von</strong> <strong>de</strong>r LEG Thüringen<br />

nach vorhan<strong>de</strong>ner Grundstücksverfügbarkeit übernommen.<br />

<strong>Die</strong> hauptsächlichen För<strong>de</strong>rinstrumente zur Sanierung <strong>von</strong> Altlasten im Land Thüringen sind im<br />

Kapitel 3.8.3 <strong>de</strong>tailliert aufgezeigt.<br />

Für <strong>de</strong>n Mo<strong>de</strong>llstandort Jena Tanklager liegt ein Freistellungsbescheid vor. Im Rahmen <strong>de</strong>r Zusage<br />

<strong>von</strong> Zuwendungen für die <strong>de</strong>rzeit vorgenommenen Sanierungsuntersuchungen wur<strong>de</strong> das ‚Son<strong>de</strong>rvermögen<br />

WGT-Liegenschaften Thüringen’ ausgenommen. Hier sind 100 % <strong>de</strong>r anteiligen Kosten<br />

zu übernehmen, damit künftig auch <strong>de</strong>r Gesamtanteil <strong>de</strong>r Sanierungskosten.<br />

102 | REFINA: | Projektbericht

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