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Die städtebauliche Optimierung von ... - optirisk.de

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Weitere spezielle Entwicklungshemmnisse<br />

Folgen<strong>de</strong>, das Projekt tangieren<strong>de</strong> Probleme wer<strong>de</strong>n an dieser Stelle aufgeführt:<br />

- Eine aufwändige Grundlagenermittlung <strong>de</strong>r Bestandsdaten sowie unklare Verwaltungsstrukturen<br />

und Ansprechpartner kosten viel Zeit und tragen somit hemmend zur Standortentwicklung<br />

bei. Brachflächen-/bzw. Baulückenkataster und Behör<strong>de</strong>nwegweiser für<br />

Bauherren und Investoren sind flächen<strong>de</strong>ckend als Informationsbasis herauszubil<strong>de</strong>n.<br />

Einige Kommunen bedienen sich hier bereits Geografischer Informationssysteme.<br />

- Speziell in Ost<strong>de</strong>utschland stimmt an vielen Standorten historisch bedingt (Volkseigentum)<br />

die ehemalige Nutzungsgrenze nicht mit <strong>de</strong>n Flurstücksgrenzen überein, bzw. ist<br />

<strong>de</strong>r Eigentümer <strong>de</strong>s Gebäu<strong>de</strong>s nicht immer auch Eigentümer <strong>de</strong>s Grundstücks. Daher<br />

stellen hier bo<strong>de</strong>nordnen<strong>de</strong> Maßnahmen <strong>de</strong>n ersten Schritt zur Entwicklung <strong>de</strong>r Brachflächen<br />

dar.<br />

- Bei innerstädtischen Standorten sind häufig auch Belange <strong>de</strong>s Denkmalschutzes (Bau<strong>de</strong>nkmal,<br />

Bo<strong>de</strong>n<strong>de</strong>nkmal) zu berücksichtigen und können insbeson<strong>de</strong>re <strong>de</strong>n Verwertungsinteressen<br />

<strong>von</strong> Grundstückseigentümern bzw. <strong>de</strong>r Rentierlichkeit <strong>von</strong> Vorhaben<br />

entgegen stehen. In die Abwägung konträrer Interessenslagen sind die Denkmalschutzbelange<br />

in diesem Fall gleichberechtigt neben ökologischen und ökonomischen Aspekten<br />

einzubeziehen. Der Denkmalstatus <strong>von</strong> Gebäu<strong>de</strong>n (Einzel<strong>de</strong>nkmal) kann aufgrund steuerrechtlicher<br />

Bestimmungen unter bestimmten Vorrausetzungen aber auch Investitionen<br />

beför<strong>de</strong>rn.<br />

- Baugrundstücke in Überschwemmungsgebieten müssen prinzipiell <strong>de</strong>n jeweiligen Rahmenbedingungen<br />

zum Hochwasserschutz entsprechen. <strong>Die</strong>s kann für die bauliche Nutzung<br />

<strong>de</strong>s Standortes ein Entwicklungshemmnis darstellen, lässt sich jedoch nicht verallgemeinern.<br />

- Ein aufgrund <strong>de</strong>r Spezifik und <strong>de</strong>s Umfanges hier nicht behan<strong>de</strong>ltes Thema ist das <strong>de</strong>s<br />

‚merkantilen Grundstücksmin<strong>de</strong>rwertes’. Unter diesem Begriff ist <strong>de</strong>r theoretische Wertverlust<br />

zu verstehen, <strong>de</strong>r beim Grundstücksverkauf angesichts <strong>de</strong>s Umstan<strong>de</strong>s anfallen<br />

wür<strong>de</strong>, dass sich auf <strong>de</strong>m Grundstück Altlasten befun<strong>de</strong>n hatten. In einem Teilthema <strong>de</strong>s<br />

REFINA-Forschungsprojektes SINBRA wird diese Problematik behan<strong>de</strong>lt.<br />

- Ebenfalls im Zusammenhang mit <strong>de</strong>n ökologischen Sachverhalten hier nicht behan<strong>de</strong>lt<br />

wur<strong>de</strong>n die Fragen <strong>de</strong>r Fundmunition/Blindgänger. Hier sei nur auf die umfangreiche Literatur<br />

und die klare Rechtslage verwiesen.<br />

3.8.3. Altlasten und För<strong>de</strong>rmittel<br />

Eine Standortentwicklung altlastenbehafteter Grundstücke ist ohne Inanspruchnahme <strong>von</strong> För<strong>de</strong>rmitteln<br />

kaum möglich. Nachfolgend wer<strong>de</strong>n die hauptsächlichen För<strong>de</strong>rinstrumente zur Sanierung<br />

<strong>von</strong> Altlasten im Land Thüringen aufgezeigt:<br />

Geför<strong>de</strong>rt wer<strong>de</strong>n jegliche Maßnahmen, die auf <strong>de</strong>r Grundlage einer erteilten Freistellung nach<br />

Art.1 § 4 Abs.3 <strong>de</strong>s Umweltrahmengesetzes <strong>de</strong>r <strong>de</strong>utschen Demokratischen Republik vom 29.Juni<br />

1990 (GBl.I Nr. 42 S. 649) i.d.F. <strong>de</strong>s Art.12 <strong>de</strong>s Gesetzes zur Beseitigung <strong>von</strong> Hemmnissen bei <strong>de</strong>r<br />

Privatisierung <strong>von</strong> Unternehmen und zur För<strong>de</strong>rung <strong>von</strong> Investitionen vom 22. März 1991<br />

(BGBl.I S. 766) vom 22.03.1991 (GBl. I S.766) finanziert wer<strong>de</strong>n. Der Antrag auf Freistellung musste<br />

fristgerecht gestellt wer<strong>de</strong>n und ein Freistellungsbescheid vorliegen. <strong>Die</strong> Freistellung kann an<br />

Dritte übertragen wer<strong>de</strong>n.<br />

Richtlinie <strong>de</strong>s Freistaats Thüringen für die ‚Gewährung <strong>von</strong> Zuwendungen im Rahmen <strong>de</strong>r Gemeinschaftsaufgabe<br />

‚Verbesserung <strong>de</strong>r regionalen Wirtschaftsstruktur’ (GA) – GA-Richtlinie<br />

Teil II: För<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s Ausbaus <strong>de</strong>r wirtschaftsnahen Infrastruktur<br />

Der Freistaat Thüringen gewährt Zuwendungen für <strong>de</strong>n Ausbau <strong>de</strong>r wirtschaftsnahen Infrastruktur,<br />

soweit diese für die Entwicklung <strong>de</strong>r gewerblichen Wirtschaft erfor<strong>de</strong>rlich ist.<br />

För<strong>de</strong>rfähig ist die Wie<strong>de</strong>rherrichtung <strong>von</strong> brachliegen<strong>de</strong>n Industrie- und Gewerbegelän<strong>de</strong>n; hierzu<br />

gehören auch Maßnahmen zum Abbruch <strong>von</strong> Gebäu<strong>de</strong>n, Rückbaumaßnahmen und Maßnahmen<br />

190 | REFINA: | Projektbericht

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