Die städtebauliche Optimierung von ... - optirisk.de
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Weitere spezielle Entwicklungshemmnisse<br />
Folgen<strong>de</strong>, das Projekt tangieren<strong>de</strong> Probleme wer<strong>de</strong>n an dieser Stelle aufgeführt:<br />
- Eine aufwändige Grundlagenermittlung <strong>de</strong>r Bestandsdaten sowie unklare Verwaltungsstrukturen<br />
und Ansprechpartner kosten viel Zeit und tragen somit hemmend zur Standortentwicklung<br />
bei. Brachflächen-/bzw. Baulückenkataster und Behör<strong>de</strong>nwegweiser für<br />
Bauherren und Investoren sind flächen<strong>de</strong>ckend als Informationsbasis herauszubil<strong>de</strong>n.<br />
Einige Kommunen bedienen sich hier bereits Geografischer Informationssysteme.<br />
- Speziell in Ost<strong>de</strong>utschland stimmt an vielen Standorten historisch bedingt (Volkseigentum)<br />
die ehemalige Nutzungsgrenze nicht mit <strong>de</strong>n Flurstücksgrenzen überein, bzw. ist<br />
<strong>de</strong>r Eigentümer <strong>de</strong>s Gebäu<strong>de</strong>s nicht immer auch Eigentümer <strong>de</strong>s Grundstücks. Daher<br />
stellen hier bo<strong>de</strong>nordnen<strong>de</strong> Maßnahmen <strong>de</strong>n ersten Schritt zur Entwicklung <strong>de</strong>r Brachflächen<br />
dar.<br />
- Bei innerstädtischen Standorten sind häufig auch Belange <strong>de</strong>s Denkmalschutzes (Bau<strong>de</strong>nkmal,<br />
Bo<strong>de</strong>n<strong>de</strong>nkmal) zu berücksichtigen und können insbeson<strong>de</strong>re <strong>de</strong>n Verwertungsinteressen<br />
<strong>von</strong> Grundstückseigentümern bzw. <strong>de</strong>r Rentierlichkeit <strong>von</strong> Vorhaben<br />
entgegen stehen. In die Abwägung konträrer Interessenslagen sind die Denkmalschutzbelange<br />
in diesem Fall gleichberechtigt neben ökologischen und ökonomischen Aspekten<br />
einzubeziehen. Der Denkmalstatus <strong>von</strong> Gebäu<strong>de</strong>n (Einzel<strong>de</strong>nkmal) kann aufgrund steuerrechtlicher<br />
Bestimmungen unter bestimmten Vorrausetzungen aber auch Investitionen<br />
beför<strong>de</strong>rn.<br />
- Baugrundstücke in Überschwemmungsgebieten müssen prinzipiell <strong>de</strong>n jeweiligen Rahmenbedingungen<br />
zum Hochwasserschutz entsprechen. <strong>Die</strong>s kann für die bauliche Nutzung<br />
<strong>de</strong>s Standortes ein Entwicklungshemmnis darstellen, lässt sich jedoch nicht verallgemeinern.<br />
- Ein aufgrund <strong>de</strong>r Spezifik und <strong>de</strong>s Umfanges hier nicht behan<strong>de</strong>ltes Thema ist das <strong>de</strong>s<br />
‚merkantilen Grundstücksmin<strong>de</strong>rwertes’. Unter diesem Begriff ist <strong>de</strong>r theoretische Wertverlust<br />
zu verstehen, <strong>de</strong>r beim Grundstücksverkauf angesichts <strong>de</strong>s Umstan<strong>de</strong>s anfallen<br />
wür<strong>de</strong>, dass sich auf <strong>de</strong>m Grundstück Altlasten befun<strong>de</strong>n hatten. In einem Teilthema <strong>de</strong>s<br />
REFINA-Forschungsprojektes SINBRA wird diese Problematik behan<strong>de</strong>lt.<br />
- Ebenfalls im Zusammenhang mit <strong>de</strong>n ökologischen Sachverhalten hier nicht behan<strong>de</strong>lt<br />
wur<strong>de</strong>n die Fragen <strong>de</strong>r Fundmunition/Blindgänger. Hier sei nur auf die umfangreiche Literatur<br />
und die klare Rechtslage verwiesen.<br />
3.8.3. Altlasten und För<strong>de</strong>rmittel<br />
Eine Standortentwicklung altlastenbehafteter Grundstücke ist ohne Inanspruchnahme <strong>von</strong> För<strong>de</strong>rmitteln<br />
kaum möglich. Nachfolgend wer<strong>de</strong>n die hauptsächlichen För<strong>de</strong>rinstrumente zur Sanierung<br />
<strong>von</strong> Altlasten im Land Thüringen aufgezeigt:<br />
Geför<strong>de</strong>rt wer<strong>de</strong>n jegliche Maßnahmen, die auf <strong>de</strong>r Grundlage einer erteilten Freistellung nach<br />
Art.1 § 4 Abs.3 <strong>de</strong>s Umweltrahmengesetzes <strong>de</strong>r <strong>de</strong>utschen Demokratischen Republik vom 29.Juni<br />
1990 (GBl.I Nr. 42 S. 649) i.d.F. <strong>de</strong>s Art.12 <strong>de</strong>s Gesetzes zur Beseitigung <strong>von</strong> Hemmnissen bei <strong>de</strong>r<br />
Privatisierung <strong>von</strong> Unternehmen und zur För<strong>de</strong>rung <strong>von</strong> Investitionen vom 22. März 1991<br />
(BGBl.I S. 766) vom 22.03.1991 (GBl. I S.766) finanziert wer<strong>de</strong>n. Der Antrag auf Freistellung musste<br />
fristgerecht gestellt wer<strong>de</strong>n und ein Freistellungsbescheid vorliegen. <strong>Die</strong> Freistellung kann an<br />
Dritte übertragen wer<strong>de</strong>n.<br />
Richtlinie <strong>de</strong>s Freistaats Thüringen für die ‚Gewährung <strong>von</strong> Zuwendungen im Rahmen <strong>de</strong>r Gemeinschaftsaufgabe<br />
‚Verbesserung <strong>de</strong>r regionalen Wirtschaftsstruktur’ (GA) – GA-Richtlinie<br />
Teil II: För<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s Ausbaus <strong>de</strong>r wirtschaftsnahen Infrastruktur<br />
Der Freistaat Thüringen gewährt Zuwendungen für <strong>de</strong>n Ausbau <strong>de</strong>r wirtschaftsnahen Infrastruktur,<br />
soweit diese für die Entwicklung <strong>de</strong>r gewerblichen Wirtschaft erfor<strong>de</strong>rlich ist.<br />
För<strong>de</strong>rfähig ist die Wie<strong>de</strong>rherrichtung <strong>von</strong> brachliegen<strong>de</strong>n Industrie- und Gewerbegelän<strong>de</strong>n; hierzu<br />
gehören auch Maßnahmen zum Abbruch <strong>von</strong> Gebäu<strong>de</strong>n, Rückbaumaßnahmen und Maßnahmen<br />
190 | REFINA: | Projektbericht